Familienversicherung: Welche Voraussetzungen?

Im Krankheitsfall zuverlässig geschützt sein – das wünschst du dir sicher auch für deine Familie. Mit der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ist das preisgünstig möglich.

Frau mit Kind im Arm.
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Ein großer Vorteil der gesetzlichen gegenüber der privaten Krankenversicherung ist der Umstand, dass du deine Kinder und deinen Ehepartner in vielen Fällen in deinem Tarif mitversichern kannst. Deine Familienangehörigen profitieren dann von den gleichen Leistungen, ohne dass für sie zusätzliche Kosten anfallen. Um sie in die Familienversicherung aufzunehmen, sind aber einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Krankenkasse zustimmt.

Unsere 3 Top-Tipps zu den Voraussetzungen einer Familienversicherung

  • Durch die Familienversicherung lässt sich viel Geld sparen, da für mehrere mitversicherte Familienmitglieder nur der Beitrag des Hauptversicherten fällig wird.
  • Achte insbesondere darauf, wie und ob dein Ehepartner versichert ist, wie viel er verdient und wie alt das Kind ist, das du mitversichern möchtest.
  • Eine Familienversicherung ist nur bei Verheirateten möglich, nicht aber bei einer eheähnlichen Beziehung ohne Trauschein.

Kinder in der Familienversicherung

Um Familien mit Kindern zu unterstützen und auch einkommensschwachen Eltern eine umfassende Versicherung ihrer Sprösslinge zu ermöglichen, können Kinder durch die Familienversicherung in den meisten Fällen relativ einfach in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Ist der andere Elternteil privat versichert, darf er nicht mehr verdienen als der gesetzlich Versicherte.

Die Altersgrenzen, bis zu denen Kinder mitversichert bleiben können, sind:

  • 18 Jahre; weitere Anforderungen sind nicht zu erfüllen
  • 23 Jahre, sofern das Kind noch kein eigenes Einkommen hat
  • 25 Jahre, wenn das Kind studiert, eine Berufsausbildung macht, den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales oder Freiwilliges Ökologisches Jahr absolviert oder den freiwilligen Wehrdienst leistet
  • Ohne Beschränkung, wenn das Kind wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann

Diese Regelungen gelten übrigens auch für Stief- und Pflegekinder, die in die Familienversicherung aufgenommen werden, sowie für Enkel – beispielsweise wenn eine Vormundschaft der Großeltern besteht. Auch Minijobs und geringfügige selbständige Tätigkeiten wirken sich nicht auf den Versicherungsschutz aus und sind erlaubt.

Ehepartner in der Familienversicherung

Möchtest du deinen Ehepartner in der Familienversicherung mitversichern, sind auch hierfür einige Voraussetzungen zu erfüllen. In die Familienversicherung aufgenommen werden Partner nur, wenn sie …

  • … über kein nennenswertes eigenes Einkommen verfügen, also maximal einen Minijob ausüben.
  • nicht versicherungsfrei sind, beispielsweise als Beamte, Selbstständige oder Gutverdiener über der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Partner erhält die gleichen Versicherungsleistungen wie der Hauptversicherungsnehmer. Zusatzleistungen wie eine private Zahnersatzversicherung muss der Mitversicherte aber selbst abschließen.

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Familienversicherung ohne Ehe?

Viele Paare stellen sich die Frage, ob eine Familienversicherung auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft möglich ist. Eine solche besteht, wenn zwei Menschen zwar wie Ehepartner zusammenleben, aber nicht nach deutschem Recht verheiratet sind. Eine Familienversicherung ohne formal geschlossene Ehe ist in Deutschland aber nicht möglich.


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