Ausbildungsvertrag: Was steht drin und was ist rechtens?

Dein Ausbildungsvertrag steht am Ende deiner erfolgreichen Suche nach einer Lehrstelle. Dieses Dokument benennt zudem deine Rechte und Pflichten im Ausbildungsbetrieb.

Mann unterschreibt Vertrag.
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Du hast die Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten? Glückwunsch! Doch bevor es richtig losgeht, steht noch etwas Papierkram an. Du fragst dich, wozu das alles? Ein Ausbildungsvertrag regelt unter anderem deine Arbeitszeiten sowie die Vergütung. Erst nachdem der Vertrag sowohl von dir als auch vom Unternehmen unterschieben worden ist, ist dir deine Lehrstelle hundertprozentig sicher. Der Vertrag schützt dich im Falle eines Konflikts mit dem Ausbildungsbetrieb. Gleichzeitig erinnert er dich daran, was du als Auszubildende/r (Azubi) für einen erfolgreichen Berufsabschluss leisten musst.

Unsere 3 Top-Tipps für Ausbildungsverträge

  • Achte auf den Stempel der Handwerkskammer bzw. IHK. Er garantiert, dass die wichtigsten Inhalte im Vertrag stehen und dieser konform mit dem Gesetz ist.
  • Konsultiere bei Unklarheiten die für dich zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
  • Prüfe, ob eventuell ein Tarifvertrag gilt.

Warum ist ein Vertrag wichtig?

Erst wenn die Unterschriften unter den Vertrag gesetzt sind, ist alles in Sack und Tüten. Damit hast du schwarz auf weiß, wie deine Ausbildung zeitlich, inhaltlich und finanziell aussehen wird. Du unterstützt den Betrieb durch deine Mitarbeit. Im Gegenzug erhältst du das notwendige Rüstzeug für deinen zukünftigen Beruf.

Mit dem Dokument sichern sich beide Vertragspartner für den Konfliktfall ab. Daher ist bei einem Ausbildungsvertrag wichtig, was ganz genau drinsteht. Doch male dir kein Horrorszenario aus. Dein Betrieb beabsichtigt nicht, dich mit einem Knebelvertrag an der kurzen Leine zu halten. Vielmehr ist ein schriftlicher Vertrag gesetzlich vorgeschrieben.

Anders als bei einem gewöhnlichen Anstellungsverhältnis gibt es bei einem Ausbildungsvertrag feste Vorgaben dazu, was mindestens drinstehen muss. Dies sieht § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor. Zudem prüft die für dich zuständige Organisation, beispielsweise die regionale Industrie- und Handelskammer, deinen Vertrag.

Entspricht alles den gesetzlichen Vorgaben, bestätigt die Kammer dies mit ihrem Stempel und schickt das Dokument zurück. Bist du über 18 Jahre alt, wird der Vertrag mit deiner Unterschrift rechtskräftig. Wichtig ist, dass auch du ein unterschriebenes Exemplar erhältst.

Was muss grundsätzlich im Ausbildungsvertrag drinstehen?

Worauf ist im Ausbildungsvertrag zu achten? Diese Frage ist berechtigt. Zwar ist es deiner Lehrstelle nicht erlaubt, nach Lust und Laune Vereinbarungen zu treffen. Dennoch hat sie beispielsweise hinsichtlich der Arbeitszeiten und Urlaubstage Gestaltungsspielraum. Es empfiehlt sich, dass du dich bei Unklarheiten an die für dich zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (PDF) wendest. Die meisten von ihnen bieten Beratungen innerhalb ihrer Region an.

Ungültig sind Vertragsklauseln, die dem Gesetz widersprechen. Verlangt dein Betrieb zum Beispiel eine unbegrenzte Anzahl an Überstunden, kannst du dies getrost ignorieren. Auch nach der Unterzeichnung bist du nicht dazu verpflichtet, dich an eine solche Bestimmung zu halten.

Es ist wichtig, dass dein Ausbildungsvertrag folgende Punkte enthält:

  • Ausbildungsdauer: Sie hängt von deinem zukünftigen Beruf ab und liegt zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Je nachdem, welchen Schulabschluss du hast, ist der Betrieb mitunter verpflichtet, die Dauer zu verkürzen.
  • Inhaltlicher Rahmen / Tätigkeitsbeschreibung: Dein Betrieb ist verpflichtet, dir alles Wichtige beizubringen und dich entsprechend anzuleiten. Wenn du immer nur am Kopierer stehst, weißt du schließlich als Industriekauffrau später nicht, wie du mit Kunden verhandelst. Umgekehrt bist du dafür verantwortlich, mitzuarbeiten und ein Berichtheft zu führen, dass deine Ausbildungsfortschritte dokumentiert.
  • Arbeitszeiten: Wann eignest du dir in der Berufsschule Wissen an, wann wendest du es in der Praxis an? Dieser Punkt im Vertrag verschafft diesbezüglich Klarheit. Auch die täglichen Arbeitszeiten sind hier festgelegt. Eine beliebige Stundenzahl ist jedoch nicht rechtens. Stattdessen richtet sich selbige nach dem Arbeitszeitgesetz und gegebenenfalls tariflichen Vorgaben. Für die Schulphasen muss dir der Betrieb Zeit einräumen – du solltest den Unterricht natürlich keinesfalls schwänzen.
  • Ausbildungsvergütung: Als Auszubildender hast du keinen Anspruch auf Mindestlohn. Sehr viel wirst du daher nicht verdienen. Die Höhe der Vergütung variiert von Branche zu Branche. Gilt für deine Branche eine Tarifvereinbarung, darf das Gehalt nicht niedriger ausfallen. Zudem ist gesetzlich festgelegt, dass das Gehalt mit Fortschreiten der Ausbildung ansteigt. Nicht fehlen sollte auch ein Passus, der regelt, wann und wie dir dein Gehalt ausgezahlt wird.
  • Arbeitsort: Dein Betrieb hat mehrere Filialen? Angaben dazu, wo sich deine Ausbildung vollzieht, sollten dann nicht fehlen.
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes: Ist in deinem Betrieb regelmäßig Montage oder ein Kundentermin angesagt?
  • Urlaub: Bist du bereits 18, stehen dir pro Kalenderjahr mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub zu. Eventuell kannst du auch mehr aushandeln. Gilt eine Tarif- oder Betriebsvereinbarung, sind es oftmals mehr Urlaubstage.
  • Probezeit: Das BBiG schreibt mindestens einen Monat und längstens vier Monate Probezeit vor, während derer du dich bewähren musst. Du solltest den genauen Zeitraum wissen. Dein Betrieb ist immerhin berechtigt, dir während der Probezeit ohne Angabe eines Grundes zu kündigen.
  • Kündigungs­voraussetzungen: Du willst eventuell noch einmal umsatteln? Dann schaue im Ausbildungsvertrag genau nach, was drinsteht zum Thema „Kündigung“. Es gelten beispielsweise bestimmte Fristen; entweder die gesetzlich vorgegebene von vier Wochen zum Ende eines Monats oder, abweichend davon, vertraglich gesondert vereinbarte.


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