Abzüge vom Gehalt: So viel Netto bleibt vom Brutto übrig

Die Höhe des ersten Bruttogehalts oder der ersten Gehaltserhöhung wirkt für viele Berufseinsteiger recht üppig. Doch Sozialabgaben und Steuern mindern diesen Betrag oft erheblich.

In einem Schraubwerkzeug geklemmte Münzen neben Bilanzübersicht und Taschenrechner.
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Brutto- und Nettogehalt klaffen mitunter weit auseinander. Eine Gehaltserhöhung von 500 Euro erscheint zunächst einmal wie ein schöner Batzen mehr Geld. Einen Teil davon erhalten jedoch Staat und Sozialkassen. Im ungünstigen Fall überschreitest du durch die Gehaltserhöhung eine Steuerschwelle und bekommst letztendlich netto sogar weniger als zuvor. Rechne daher vor der Gehaltsverhandlung aus, wie viel dir eine Gehaltserhöhung tatsächlich einbringt. Heiratest du oder bekommst Nachwuchs, wird dein Einkommen übrigens anders versteuert. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung sind dagegen grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gleich. Die Sozialabgaben fallen vor allem dann ins Gewicht, wenn du als Auszubildender oder Berufseinsteiger eher zur unteren oder mittleren Einkommensgruppe zählst.

Zusammenfassung: Abgaben und Steuerabzüge vom Gehalt

  • Abgaben für Sozialversicherungen sowie Steuern mindern dein Bruttogehalt.
  • Als angestellter Arbeitnehmer zahlst du monatlich die Hälfte deines Beitrags an Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung.
  • Deine Steuerlast ist vor allem von deiner Steuerklasse und Einkommenshöhe abhängig.

Bruttogehalt und Abzüge durch Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialabgaben machen neben den Steuern einen großen Teil der Abzüge aus, die vom Gehalt abgehen. Nahezu jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, in die Sozialkassen einzuzahlen. Die Höhe der Zahlungen ist für jeden gleich. Nur, wenn du brutto zwischen 450,01 und 850 Euro verdienst, wird dir ein Teil der Zahlungen erlassen. Beträgt dein Lohn 450 Euro oder weniger, fallen weder Steuern noch Sozialbeiträge an.

Die Sozialabgaben dienen dem Staat dazu, die Bürger gegen Risiken abzusichern. Verlierst du beispielsweise deinen Job oder kannst nach einem Unfall längere Zeit nicht mehr arbeiten, unterstützt dich der Staat.

Als Angestellter leistest du den Beitrag zum Sozialsystem nicht allein. Du teilst ihn dir mit deinem Arbeitgeber. Dieser zahlt dir den Einkommensteil, der der Höhe deiner Sozialabgaben entspricht, übrigens gar nicht erst aus, sondern führt ihn direkt an die Sozialversicherungen ab.

Allerdings sind nicht alle Menschen, die einem Beruf nachgehen, automatisch versicherungspflichtig. Zu den nicht versicherungspflichtigen Personen gehören beispielsweise Selbstständige, Beamte oder Angestellte, deren Einkommen die derzeitige Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro (Stand: 2018) überschreitet. Ihnen steht es unter anderem frei, ob sie sich gesetzlich oder privat für den Krankheitsfall absichern.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich bei den Sozialabgaben allein nach deinem Bruttogehalt. Die Abzüge werden nicht durch persönliche Faktoren wie Krankheitsrisiko oder Alter beeinflusst. Wirst du beispielsweise arbeitsunfähig, erhältst du eine gesetzlich festgelegte Grundversorgung. Diese dient dazu, dich vor einer existenziellen Notlage zu bewahren. Allerdings reicht sie allein oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuhalten. Aus diesem Grund schließen viele zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Krankenversicherung

Du kurierst dich nach einem Sturz vom Fahrrad im Krankenhaus aus oder willst einfach nur eine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen? Dann übernimmt deine Krankenversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Der gesetzliche Versicherungsschutz soll verhindern, dass eine schwere Erkrankung zum finanziellen Ruin führt.

Grundsätzlich muss jeder Versicherte 14,6 Prozent seines Bruttolohns an die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte – also 7,3 Prozent. Dennoch ist der Prozentsatz in vielen Fällen für den Arbeitnehmer höher. Grund hierfür ist, dass einige Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Diesen trägt dann allein der Arbeitnehmer. Noch größere Unterschiede hinsichtlich der Kosten gibt es bei den privaten Krankenversicherungen.

Erhebt deine Kasse einen Zusatzbetrag von 1,3 Prozent und du verdienst monatlich zum Beispiel 2.000 Euro brutto, musst du mit Abzügen von 8,6 Prozent vom Gehalt rechnen und zahlst 172 Euro pro Monat.

Rentenversicherung

Damit du im Alter nicht mehr arbeiten musst, erhältst du Rente. Diese ist nicht mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge zu verwechseln. Da die gesetzliche Rente vielen später jedoch nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, gewinnen zusätzliche Absicherungsformen immer stärker an Bedeutung.

Wie viele Abzüge vom Bruttolohn auf die Rentenversicherung entfallen, ist gesetzlich klar geregelt: Für jeden Arbeitnehmer sind es 9,3 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von monatlich 2.500 Euro wären dies 232,50 Euro.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen, die nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit auf Hilfe angewiesen sind und stationär, ambulant oder häuslich gepflegt werden.

Du bist angestellt und hast Kinder? Dann betragen die gesetzlichen Abzüge vom Gehalt für die Pflegeversicherung 1,275 Prozent. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro wären es Abzüge in Höhe von 38,25 Euro. Kinderlose über 23 Jahre führen dagegen 1,475 Prozent ihres Einkommens ab (Stand 2018).

Arbeitslosenversicherung

Es gibt viele Gründe für Arbeitslosigkeit: Baut der Betrieb Personal ab oder wechselt den Standort, kann man auch ohne eigenes Verschulden seinen Job verlieren. Wenn du vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate 1,5 Prozent deines Gehalts an die Arbeitslosenversicherung entrichtet hast, erhältst du jedoch zunächst Arbeitslosengeld (andernfalls erhältst du Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt). Bei einem Lohn von 4.000 Euro brutto wären dies monatlich 60 Euro, die du für die Arbeitslosenversicherung zahlen müsstest.

Erster Job: Welche Versicherungen brauche ich?

Steuerabzüge vom Gehalt

Wie viel Gehalt bleibt dir netto? Um diese Frage beantworten zu können, muss man auch die Steuern berücksichtigen. Die Höhe von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hängen stark von deiner Lebenssituation ab. Welcher Steuerklasse du angehörst, richtet sich unter anderem danach, ob du ledig oder verheiratet bist, wie viel der Ehepartner verdient und davon, ob du einen weiteren Job oder Kinder hast.

Je nach Steuerklasse fallen unterschiedliche Steuerabzüge an. Auch weitere Faktoren – wie das Bundesland oder die Angehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft – spielen eine Rolle. Natürlich richtet sich die Versteuerung auch nach der Höhe deines Einkommens. Hast du neben deinem Gehalt noch weitere Einkünfte, wird dies ebenfalls berücksichtigt. Aktuell sehen die unterschiedlichen Steuersätze folgendermaßen aus (Stand: 2018):

  • Grundfreibetrag: 9.000 Euro im Jahr für Ledige
  • Eingangssteuersatz: 14 Prozent für alle Einkommen über 9.000 Euro
  • Spitzensteuersatz: 42 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 54.951 Euro, 45 Prozent ab 260.533 Euro

Die Lohnsteuer geht als Abzug von deinem Gehalt direkt an das Finanzamt. Unter bestimmten Umständen profitierst du von Steuervergünstigungen durch Freibeträge. So fällt die Lohnsteuer durch einen Kinderfreibetrag unter Verzicht auf Kindergeld geringer aus. Machst du zudem in deiner Steuererklärung Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend, stehen die Chancen gut, Geld zurückzuerhalten.

Ebenso beeinflussen Vergünstigungen, die dir dein Arbeitgeber gewährt, die Versteuerung deines Einkommens:

  • Geldwerter Vorteil: So ist zum Beispiel ein Zuschuss zum Kantinenessen steuerpflichtig, wenn er eine bestimmte Freigrenze überschreitet.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Dazu gehören beispielsweise vom Arbeitgeber gefördertes Bausparen oder eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
  • Zusatzversorgung: Eine betriebliche Altersvorsorge ist ab einer bestimmten Höhe steuerpflichtig.

Wie viele Abzüge gibt es als Azubi?

Du absolvierst eine duale Ausbildung oder ein Traineeship? Abzüge vom Gehalt gelten auch für die Ausbildung. Nur, wenn du als Azubi höchstens 325 Euro pro Monat verdienst, bist du davon freigestellt. Das gilt auch für die Phasen, in denen du die Berufsschule oder Berufsakademie besuchst. Bekommst du als Auszubildender oder als Studierender im Rahmen einer Werkstudententätigkeit pro Monat nicht mehr als 950 Euro, bleibt dir zumindest die Lohnsteuer erspart.

Tipp: Ein Brutto-Netto-Rechner verschafft Klarheit darüber, wie viel von deinem Ausbildungsgehalt übrig bleibt.


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