Arbeitsvertrag: Was gilt es zu beachten?

Ein Arbeitsvertrag sorgt schwarz auf weiß für klare Verhältnisse. Unterschreibe ihn daher nicht ungelesen. Kennst du wichtige Inhalte und mögliche Stolperfallen, handelst du leichter günstige Konditionen aus.

Zwei über einen Schreibtisch gereichte Männerhände.
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Ein Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten. Das sorgt für klare Verhältnisse. Im Ernstfall kannst du dich darauf berufen, dass dir beispielsweise eine bestimmte Gehaltshöhe zusteht. Bestehe daher auf einen schriftlich fixierten Arbeitsvertrag. Wer diesen zuerst unterschreibt, ist dabei eigentlich unerheblich. Vertraue deinem Arbeitgeber jedoch nicht blind, denn einige Klauseln haben es in sich und benachteiligen dich mitunter. Geh den Arbeitsvertrag Punkt für Punkt aufmerksam durch, bevor du ihn unterschreibst. Mit unserer Checkliste für Arbeitsverträge weißt du, was es zu beachten gilt.

Unsere 3 Top-Tipps für den Arbeitsvertrag

  • Bestehe auf einen schriftlichen und klar formulierten Arbeitsvertrag.
  • Es ist wichtig, dass der Vertrag einige Dinge genau regelt.
  • Klauseln, die dem Gesetz widersprechen, sind ungültig.

Arbeitsvertrag: Was muss grundsätzlich drinstehen?

Generell steht es deinem Arbeitgeber frei, wie er den Arbeitsvertrag inhaltlich und formal gestaltet. Es ist jedoch wichtig, dass dieser ein paar Dinge genau regelt. Achte auf einen klar formulierten Text. Kommt es zu einem Konflikt, sind schwammige Passagen leicht anfechtbar. Viele Arbeitgeber verwenden als Vorlage juristisch bis ins letzte Detail ausgefeilte Musterverträge. Diese sind für Laien mitunter schwer zu verstehen. Am besten ist es daher, wenn du dir vor der Unterzeichnung einen Entwurf zusenden lässt.

Die Gestaltungsfreiheit hat ihre Grenzen. Grundsätzlich sind Arbeitgeber an Gesetze gebunden. Gilt für deinen künftigen Arbeitsplatz ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, gelten die darin ausgehandelten Konditionen für alle Mitarbeiter. Dein Vertrag darf dann nicht ungünstiger ausfallen. Einen Eindruck vermitteln dir im Internet abrufbare Musterverträge, zum Beispiel von der IHK Frankfurt.

Arbeitsvertrag: Was muss unbedingt rein?

Mit dieser Checkliste für Arbeitsverträge weißt du, was drinstehen sollte:

  • Vertragspartner: Nur wenn dein Name aufgeführt ist, steht fest, für wen der Vertrag gilt. Auch dein Arbeitgeber sollte klar aus dem Text hervorgehen. Denn einige führen mehrere rechtlich eigenständige Unternehmen.
  • Eintrittstermin: Du bist wegen der Kündigungsfrist vorerst noch an deine alte Firma gebunden? Dann achte unbedingt auf das genaue Datum.
  • Befristet oder unbefristet? Wirst du beispielsweise als Elternzeitvertretung eingestellt, verschafft ein genaues Datum Klarheit. Übrigens: Ein nicht schriftlich fixierter Anstellungszeitraum gilt automatisch als unbefristet.
  • Arbeitszeit: Diese muss sich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewegen. Wenn du lieber Teilzeit, nicht in Schichten oder nicht am Wochenende arbeiten willst, sollte dies auch drinstehen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du zudem Uhrzeiten vereinbarst.
  • Arbeitsort: Heute hier, morgen dort? Einige Firmen besitzen mehrere Standorte oder setzen voraus, dass du für Kundentermine ins Ausland reist. Daher lohnt es sich, auch hierfür exakte Vereinbarungen zu treffen.
  • Gehalt: In einen Arbeitsvertrag muss dieser Punkt unbedingt rein. Üblicherweise erfolgt die Gehaltsverhandlung bereits im Vorstellungsgespräch. Schaue daher, ob das Gehalt richtig angegeben ist. Es darf in keinem Fall niedriger als der gesetzliche Mindestlohn sein. Eine Ausnahme besteht bei einem Ausbildungsverhältnis. Als Trainee oder Praktikant hast du keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
  • Sonderzahlungen: Der Personaler hat dir Urlaubsgeld und weitere Sonderzahlungen versprochen? Dann bestehe darauf, sie in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Ebenso denkbar ist eine vertraglich festgelegte Gehaltssteigerung.
  • Positions- und Tätigkeitsbeschreibung: Dieser Punkt ist meistens unpräzise formuliert. Denn Arbeitgeber wollen sich die Option offenhalten, Mitarbeiter je nach Bedarf für verschiedene Aufgaben einsetzen zu können. Du beabsichtigst, an deiner Karriere zu basteln? Dann bestehe darauf, deinen Aufgabenbereich genau zu umreißen und auf Tätigkeiten zu beschränken, die dich weiterbringen. Das gilt auch für deine Position. Du hast die Leitung eines Architekturbüros übernommen? Dann sollte dies auch im Vertrag stehen. Schließlich spiegelt dein Titel wider, dass du schon viel Berufserfahrung hast und Verantwortung übernehmen wirst.
  • Urlaub: Wie hoch dein Urlaubsanspruch ist, ist gesetzlich regelt. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Werktage zu. Mehr geht jedoch immer. Wichtig ist, dass dies auch in deinem Arbeitsvertrag steht.
  • Regelung für den Krankheitsfall: Wirst du krank, bist du verpflichtet, dies deinem Arbeitgeber sofort zu melden. Ob du bereits am ersten oder erst am zweiten oder dritten Tag ein ärztliches Attest einreichen musst, steht in dieser Klausel.
  • Kündigungsfristen: Die gesetzlich festgelegten Fristen sind knapp bemessen. Daher kannst du vertraglich ein günstigeres Zeitfenster festhalten.

Erster Job: Auch an den Berufsunfähigkeits-Schutz denken!

Arbeitsvertrag: Was darf nicht drinstehen?

Arbeitgeber sind bei der Vertragsgestaltung nicht an inhaltliche Vorgaben gebunden. Jedoch gelten arbeitsrechtliche Vorschriften. Klauseln, die diesen widersprechen, sind ungültig. Das gilt auch dann, wenn du den Vertrag bereits unterschrieben hast. Dennoch scheuen einige Personaler nicht davor zurück, solche Klauseln zu verwenden. Typisch sind beispielsweise die folgenden:

  • Überstunden: Hierzu gibt es klare Regeln. Überstunden sind grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zulässig und sollten eigentlich bezahlt werden. Pauschale Vereinbarungen nach dem Motto „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu notwendigen Überstunden“ sind ungültig.
  • Lange Probezeit: Während der Probezeit genießt du keinen Kündigungsschutz. Daher darf im Vertrag keine Probezeit stehen, die länger als sechs Monate dauert. Noch schlimmer ist dieser Passus: „Die Anstellung dient der Erprobung und ist aus diesem Grund befristet.“ Denn dann bist du nur befristet angestellt.
  • Verbot eines Nebenjobs: Entgegen landläufiger Meinung darf der Vertrag dies nicht prinzipiell verbieten.
  • Konkurrenzklausel: Sie untersagt es dir, dich später einmal bei der Konkurrenz umzusehen. Dies ist durchaus üblich und auch zulässig. Mehr Freiheiten hast du, wenn diese Klausel wegfällt.


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