Wie lange darf ich Pause machen bei 8 Stunden Arbeit?

Ruhepausen sind wichtig, um deine Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Wie lange du ohne Unterbrechung arbeiten darfst und wieviel Ruhezeit dir während deiner Arbeitszeit zusteht, ist gesetzlich geregelt.

Junger Mann am Schreibtisch
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Konntest du im Vorstellungsgespräch überzeugen und hältst deinen ersten Arbeitsvertrag in den Händen? Sicher findest du dort auch Klauseln zu deinen Arbeits- und Pausenzeiten. Machen dich diese etwas stutzig, erfährst du hier, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt und wann Ausnahmen gelten.

Unsere 3 Top-Tipps zu Pausen- und Arbeitszeitregelungen

  • Achte im Arbeitsvertrag auf Regelungen zu Pausen- und Arbeitszeiten.
  • Achte auf einen Ausgleich, wenn du dauerhaft mehr als 8 Stunden am Tag arbeitest.
  • Bedenke, dass Unterbrechungen der Arbeitszeit nicht grundsätzlich als Pause gelten.

Wie sind die Pausen- und Arbeitszeiten geregelt?

Die Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten sind in dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (PDF) festgehalten. Sie gelten für Arbeitnehmer und Auszubildende in Unternehmen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Von den Regelungen ausgenommen sind beispielsweise:

  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Chefärzte
  • Pastoren und Pfarrer

Zweck des Arbeitsschutzgesetzes ist es, die Gesundheit der Beschäftigten durch Vorschriften zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schützen.

Welche Grundvoraussetzungen gelten laut Arbeitszeitgesetz?

Laut § 2 ArbZG gilt die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit als Arbeitszeit. Ruhepausen gehören aber nicht dazu. Deshalb müssen sie auch nicht vergütet werden.

Die tägliche Arbeitszeit

In § 3 ArbZG ist festgehalten, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden normalerweise nicht überschreiten darf. Bei Bedarf kann sie auf 10 Stunden pro Tag ausgeweitet werden. Das ist aber nur dann erlaubt, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet. Es muss also ein Ausgleich stattfinden.

Ab wann ist eine Pause Pflicht und wie lange muss diese sein? In § 4 ArbZG findet man die entsprechenden Regelungen:

  • Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
  • Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause

Arbeitest du weniger als 6 Stunden, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause.

Wichtig: Eine Ruhepause muss nicht am Stück erfolgen. Sie kann auch in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Machst du weniger als 15 Minuten Pause, zählt die Unterbrechung als Arbeitszeit. Spätestens nach 6 Stunden musst du aber eine Pause einlegen.

Beispiele:

  • Arbeitest du von 9:00 bis 18:00 Uhr, musst du spätestens um 15:00 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen.
  • Du kannst deine volle Pause beispielsweise von 15:00 Uhr bis 15.30 Uhr machen oder die 30 Minuten in zwei kleine Pausen splitten (etwa von 12:30 bis 12:45 Uhr und von 15:00 bis 15:15 Uhr).

Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen

Wieviel Erholungszeit zwischen deinen Arbeitstagen liegen muss, ist in § 5 ArbZG festgelegt. Nach Feierabend steht dir eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zu. Das gilt aber nicht grundsätzlich. Ausnahmen gibt es bei:

  • Krankenhäusern
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege oder Betreuung von Menschen
  • Gaststätten und Einrichtungen zur Bewirtschaftung und Beherbergung
  • Verkehrsbetrieben
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft
  • Tierhaltung

In diesen Bereichen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich innerhalb eines Kalendermonates stattfindet. In diesem Fall müsstest du an einem Tag mindestens eine Ruhepause von 12 Stunden haben. Auch die Rufbereitschaft gilt als Arbeitszeit, wenn sie im Betrieb verbracht werden muss.

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Gesetzlicher Spielraum

Bei den im ArbZG festgehaltenen Zeiten handelt es sich um gesetzliche Mindestvorgaben. Sie können aber durch den Arbeitgeber spezifiziert beziehungsweise erweitert werden. So lassen sich durchaus längere Pausen vorgeben. Auch wann die Pause zu nehmen ist, ist nicht im Arbeitsrecht verankert, der Arbeitgeber ist aber berechtigt einen zeitlichen Rahmen festzulegen. Eine festgelegte Pausenzeit zwischen 12 und 14 Uhr ist also durchaus zulässig.

Wichtig: Unterbrechungen der Arbeitszeit gelten nicht grundsätzlich als Pause. Kannst du beispielsweise nicht arbeiten, weil ein Computerproblem vorliegt, wird die Zwangspause der Arbeitszeit zugerechnet. Grund dafür ist, dass du während dieser Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeit bereitstehen musst. Auch gelegentliche Bildschirmpausen und Toilettengänge zählen nicht als Ruhepause. Raucherpausen sind in den meisten Unternehmen aber explizit in den Mitarbeiterrichtlinien geregelt.

Sonderregeln bei Minderjährigen: Wie viel Arbeitszeit ist erlaubt?

Welche Pausenzeiten sind gesetzlich für Minderjährige vorgeschrieben? Für jugendliche Arbeitnehmer gelten schärfere Bestimmungen, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt sind. Machst du eine Ausbildung oder arbeitest du neben dem Studium, gelten für dich folgende Ruhepausenregelungen:

  • Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
  • Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause

Die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen muss bei Minderjährigen mindestens 12 Stunden betragen.


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