Steuerklasse und Erbschaftsteuer: So viel entrichten Erben ans Finanzamt

Ein großes Vermögen wird entsprechend der Erbrangfolge versteuert. Kennst du die Erbschaftssteuerklassen, weißt du, wie viel später für dich oder dein Kind übrigbleibt.

Hand einer alten Frau gibt eine rote Rosenblüte in die Hand eines jüngeren Menschens weiter.
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Verstirbt jemand aus der Familie, ist die Trauer um den Verlust groß. Doch leider kommt man um einige bürokratische Dinge nicht herum. Befasse dich am besten schon frühzeitig mit dem Thema Erbschaftsteuer; dann weißt du auch, wie viel deine Kinder im Falle deines Ablebens einmal erhalten. Bis zu einem bestimmten Freibetrag brauchen Erben nichts ans Finanzamt abgeben. Entsprechend des Verwandtschaftsverhältnisses ordnet es die Zurückgebliebenen einer von drei Erbschaftssteuerklassen zu.

Zusammenfassung

  • Die Steuerklassen für Erbschaftsteuern spiegeln die gesetzliche Erbfolge wider.
  • Unterschreitet die Nettoerbsumme gesetzliche Freibeträge, ist keine Steuer fällig.
  • Für nahe Angehörige ist der Steuersatz am niedrigsten.

Was Erbschaftssteuerklasse für den Nachlass bedeutet

Freilich hat nicht jede Person, die einem Verstorbenen nahe stand, Anspruch auf einen Erbteil. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Rangfolge, die nahe Verwandte begünstigt. Anders sieht es aus, wenn der Verstorbene ein Familienmitglied per Testament enterbt hat.

Ganz gleich, ob der Verstorbene jemanden testamentarisch bestimmt hat oder die gesetzliche Erbfolge gilt: Unterschreitet der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag, brauchst du keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Eines solltest du jedoch beachten: Der sogenannte Schenkungsfreibetrag gilt nicht einmalig, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Hast du ihn in den letzten Jahren bereits durch ein anderes Erbe oder eine Geldschenkung aufgebraucht, bist du also sehr wohl steuerpflichtig. Der Freibetrag ist übrigens für jeden Verwandten und Bekannten anders. Am großzügigsten fällt er für die allernächsten Angehörigen aus:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Personen aus Steuerklasse 1 (z. B. Eltern) 100.000 Euro
  • Personen aus Steuerklasse 2 (z. B. Geschwister, Nichten) oder 3 (z. B. Freunde): 20.000 Euro

Ob Freibetrag oder Abzüge entsprechend der Steuerklasse: Bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt das Finanzamt nur die Nettosumme des Nachlasses, also den eigentlichen Vermögenszuwachs für die Erben. Alle sogenannten Nachlassverbindlichkeiten wie beispielsweise durch einen Hauskauf hinterlassene Schulden oder Kosten im Zusammenhang mit Bestattung und Testamentseröffnung können vor der Versteuerung abgezogen werden. Darüber hinaus profitieren Ehegatten und Kinder bis 27 Jahre zusätzlich von einem Versorgungsfreibetrag.

Steuerklassen bei Erbschaft in der Übersicht

Das Finanzamt weist jedem Erben entsprechend Paragraf 15 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) eine Erbschaftssteuerklasse zu. Für jede der drei Klassen gilt ein anderer Steuersatz. Auch hier ist das Verhältnis des Begünstigten zum Erblasser entscheidend. Achtung: Die Kategorien sind nicht mit den Steuerklassen für Verheiratete und Arbeitnehmer zu verwechseln.

Nahe Verwandte müssen vom Erbe weitaus weniger an den Fiskus abgeben als Personen, die in der Erbfolge ganz hinten stehen. Ähnlich wie bei Lohnsteuerklassen wird jede Kategorie anders besteuert. Der Prozentsatz der jeweiligen Kategorie hängt zudem von der Nettosumme ab. Bei einem Wert bis zu 75.000 Euro beträgt der Steuersatz zum Beispiel in der Erbschaftssteuerklasse 2 nur 15 Prozent, bei einer Summe bis 600.000 Euro hingegen schon 25 Prozent.

Über Sonderfälle wie im Ausland lebende Verwandte oder Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken informieren die obersten Landesfinanzbehörden, beispielsweise die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen.

Steuerklasse 1 und Erbschaftsteuer

Am günstigsten kommen Ehe- und Lebenspartner weg. Sie gehören der Steuerklasse 1 an und entrichten eine Erbschaftsteuer zwischen 7 und 30 Prozent. Zusätzlich profitieren sie von den oben genannten Freibeträgen. Erben der Steuerklasse 1 sind:

  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)

Prozentsatz der Erbschaftssteuerklasse 1

Wert des Erbes

7

75.000 Euro

11

300.000 Euro

15

600.000 Euro

19

6.000.000 Euro

23

13.000.000 Euro

27

26.000.000 Euro

30

über 26.000.000 Euro

Vererbst du deinem Partner beispielsweise 530.000 Euro, muss er oder sie nach Abzug des Freibetrags 30.000 Euro mit 7 Prozent versteuern. Damit zahlt der Partner 2.100 Euro Erbschaftsteuer. Kinder müssten hingegen 130.000 Euro versteuern und 9.100 Euro an das Finanzamt zahlen. Übrigens kannst du die Erbschaftsteuer ganz einfach mithilfe von Online-Rechnern wie zum Beispiel dem der Süddeutschen Zeitung selbst berechnen.

Angehörige dieser Steuerklasse kommen neben einer geringeren Erbschaftsteuer zudem in den Genuss weiterer Befreiungen. So müssen sie vererbten Hausrat bis zu einem Wert von 41.000 Euro und bewegliche Sachgegenstände bis zu 12.000 Euro nicht zum vererbten Gesamtvermögen dazurechnen.

Mitunter erhebt das Finanzamt auch für Wohnraum keine Steuern – vorausgesetzt, der Erblasser hat diesen vorher selbst genutzt, und der Erbe wohnt darin noch mindestens zehn Jahre lang. Überlegst du, deinen Kindern einmal deine Eigentumswohnung zu überlassen, solltest du über einen Nießbrauch nachdenken. Verschenkst du noch zu Lebzeiten deine Immobilie unter dem Vorbehalt einer Nutznießung, räumt der Nießbrauch Steuervorteile ein, gerade wenn mit der Immobilie Mieteinnahmen erzielt werden.

Erbschaftssteuerklasse 2

Für entferntere Verwandte sieht das Gesetz den zweitgünstigsten Satz vor. Zu den Erben der Steuerklasse 2 zählen:

  • Eltern und Großeltern (bei Schenkungen)
  • Geschwister
  • Kinder der Geschwister
  • Schwiegerkinder
  • geschiedene Ehegatten und Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft

Prozentsatz der Erbschaftssteuerklasse 2

Wert des Erbes

15

75.000 Euro

20

300.000 Euro

25

600.000 Euro

30

6.000.000 Euro

35

13.000.000 Euro

40

26.000.000 Euro

43

über 26.000.000 Euro

Bei Personen der Erbschaftssteuerklasse 2 ebenso wie 3 gilt eine Befreiung für Hausrat und bewegliche Dinge bis zu einem Gesamtwert von 12.000 Euro.

Steuerklasse 3 und Erbschaftsteuer

Die höchsten Steuersätze gelten in Erbschaftssteuerklasse 3 für nicht verwandte Erben. Das sind alle übrigen Erwerber.

Prozentsatz der Erbschaftssteuerklasse 3

Wert des Erbes

30

75.000 Euro

30

300.000 Euro

30

600.000 Euro

30

6.000.000 Euro

50

13.000.000 Euro

50

26.000.000 Euro

50

über 26.000.000 Euro


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