Welche Steuerklasse nach der Heirat? So spart ihr als Paar Geld

Paare profitieren von Steuervergünstigungen. Spielt einmal durch, welche Steuerklassenkombination sich für euch am meisten rentiert.

Paar vor dem Hintergrund sonnenbeschienener Gräser hält sich an den Händen.
Hunters Race / unsplash.com

Nach der feierlichen Trauung oder dem aufregenden Gang zum Standesamt stehen noch ein paar bürokratische Dinge an. Im neuen Leben zu zweit sollten sich Paare auch über die gemeinsamen Finanzen Gedanken machen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner profitieren von erheblichen Steuervorteilen – vorausgesetzt, sie ändern die Steuerklasse nach der Hochzeit beziehungsweise der Eintragung zu ihren Gunsten. Je nach den Einkommensverhältnissen empfiehlt sich eine bestimmte Steuerklassenkombination.

Zusammenfassung

  • Die Steuerklasse solltet ihr nach der Hochzeit vor allem dann ändern, wenn ihr unterschiedlich viel verdient.
  • Bei einer großen Einkommensdifferenz spart ihr bei der Kombination III/V am meisten.
  • Wählt ihr beide die Steuerklasse IV mit Faktor, tragt ihr die Steuerlast gleichberechtigter.

Warum die Steuerklasse nach der Heirat ändern?

Die Steuerklasse IV wird euch nach der Heirat automatisch zugeteilt. Doch solltet ihr unbedingt nachrechnen, ob euch diese Klasse tatsächlich Vorteile bietet. In der Regel können Verheiratete einmal pro Jahr einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. Nach der Heirat gilt dies rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

Eine Änderung ist auch später sinnvoll, zum Beispiel, wenn sich bei einem von euch das Gehalt ändert oder ihr Nachwuchs erwartet. In letzterem Fall bezieht ihr mehr Elterngeld. Denn Sozialbezüge wie Mutterschafts-, Eltern-, Arbeitslosen- und Krankengeld berechnen sich nach dem letzten Nettoeinkommen des Bezugsberechtigten. Ein Steuerklassenwechsel erhöht somit den Betrag.

Wann gibt es Steuervorteile?

Generell steht es Lebenspartnern und Eheleuten frei, die Steuerklasse nach der Heirat zu ändern und die Steuererklärung als Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) oder Einzelveranlagung abzugeben. Als Faustregel gilt: Je größer eure Einkommensdifferenz ist, desto mehr könnt ihr von Vergünstigungen profitieren. Verdient einer von euch mindestens 60 Prozent der gemeinsamen Einkünfte, zahlt es sich finanziell aus, die Steuerklasse nach der Heirat zu wechseln.

Beim sogenannten Ehegattensplitting verteilt das Finanzamt die Steuerlast zunächst gleichmäßig auf beide Partner. Danach addiert es beide Einkommen, splittet es anschließend in zwei Hälften, die es getrennt versteuert und zum Schluss zusammenzählt. Dadurch zahlt derjenige weniger Steuern, der andernfalls mehr Gehalt versteuern würde.

Welche Steuerklasse lohnt sich nach der Hochzeit?

Als Paar könnt ihr mithilfe von drei Kombinationen Geld sparen – vorausgesetzt, ihr wohnt nicht getrennt.

Kombination Steuerklasse III und V

Dies ist die beste Wahl, wenn einer von euch wesentlich weniger, also unter 40 Prozent, zum Haushaltseinkommen beiträgt oder keinen Lohn erhält. Zudem ist dies auch dann oftmals günstig, wenn einer von euch selbstständig ist und der andere angestellt. Der geringer verdienende Partner wird hierbei in Steuerklasse V eingestuft. Auf ihn kommen hohe Steuerabgaben zu. Dagegen profitiert der Besserverdienende von einem verdoppelten Grundfreibetrag und hat jeden Monat deutlich mehr Netto von seinem Gehalt übrig. Unterm Strich vergrößert ihr euer gemeinsames Einkommen.

Kombination Steuerklasse IV und IV

Um einen Wechsel der Steuerklasse braucht ihr euch nach der Heirat nicht zu kümmern, wenn ihr beide ungefähr gleich viel verdient. Schließlich stuft euch das Finanzamt automatisch in Steuerklasse IV ein. Dies ist günstiger als eine andere Kombination. Hinsichtlich der Einkommensteuer werdet ihr beide zunächst einmal wie Ledige behandelt. Erst später profitiert ihr als Paar. Einen Nutzen zieht ihr also erst aus dem Ehegattensplitting, wenn ihr eine Einkommensteuererklärung als Zusammenveranlagung abgebt. Die Chancen stehen sehr gut, dann als Paar etwas zurückzuerhalten. Mit dem Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums könnt ihr beispielsweise den Steuervorteil berechnen.

Kombination Steuerklasse IV mit Faktor und IV mit Faktor

Seit 2010 gibt es für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner eine dritte Option. Beim Faktorverfahren stehen weniger die Steuervorteile als eine gleichwertige Behandlung beider Gehälter im Vordergrund. Hierbei ermittelt das Finanzamt einen individuellen Faktor auf Basis des Verhältnisses der Einkommensteuer beider Partner und der allgemeinen Abgabenlast für Steuerklasse IV. Dies stellt sicher, dass beide Partner die gleiche Steuerlast tragen. Beide können zudem Steuerentlastungen getrennt geltend machen. Im Gegensatz zur Kombination III/V benachteiligt dies nicht den geringer verdienenden Partner, indem er einen Teil der Steuern des anderen zahlt und von keinerlei Freibeträgen profitiert. Gerade bei nicht gemeinsam geführten Konten ist dies von Vorteil. Zudem entscheiden sich immer mehr Paare für den Faktor, da gerade Frauen, die nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit tätig sind, bei der Kombination III/V das Gefühl haben, fast für umsonst zu arbeiten. Da das Finanzamt hierbei die voraussichtlichen Jahresbruttogehälter berücksichtigt, verringert diese Kombination zudem das Risiko von hohen Nachzahlungen.


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