Weihnachtsgeld: Wann wird es ausgezahlt und an wen?

Jedes Jahr im November freuen sich viele auf ein finanzielles Extra. Das sogenannte Weihnachtsgeld ist eine Jahressonderzahlung, die etwa jeder zweite deutsche Arbeitnehmer erhält.

Kind in roten Socken vor Geschenken und Weihnachtsbaum.
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Gut die Hälfte (55 Prozent) aller Beschäftigten bezieht in Deutschland Weihnachtsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI; Düsseldorf) vom November 2017. Die Zahlen gleichen den Erhebungen aus den Vorjahren. Doch wem steht Weihnachtsgeld eigentlich zu? Und wie viel Weihnachtsgeld ist üblich?

Zusammenfassung

  • Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn dies in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgehalten ist.
  • Auch eine „betriebliche Übung“ kann einen Anspruch auf Weihnachtsgeld begründen.
  • Ohne vertragliche Vereinbarung und bei ausdrücklich vorbehaltener Freiwilligkeit der Leistung kann der Arbeitgeber die Zahlung jederzeit beenden.

Ab wann gibt es Weihnachtsgeld? Besteht sogar ein Anspruch?

Die Sonderzahlung geht meist mit dem November- oder Dezembergehalt auf dem Girokonto ein. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht jedoch nur dann, wenn die Zahlung im Rahmen eines gültigen Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder eines Arbeitsvertrags ausdrücklich vereinbart wurde. Die Höhe des Weihnachtsgeldes – egal, in welchem Monat die Zahlung erfolgt – kann je nach Vereinbarung, Tarif und Branche sehr unterschiedlich ausfallen und kann, muss aber nicht, tariflich fest vereinbart werden.

Freiwillige Leistung und „betriebliche Übung“

Zahlen Arbeitgeber ohne derartige Vereinbarung ein Weihnachtsgeld, stellt dies zunächst eine rein freiwillige Leistung dar. Der Arbeitgeber würdigt damit die Arbeitsleistung und/oder die bisherige und zukünftige Betriebstreue von Mitarbeitern. Im Wiederholungsfall der Zahlung kann daraus jedoch ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers entstehen. Man spricht dann von einer „betrieblichen Übung“.

Eine betriebliche Übung ist eine freiwillige Leistung, die regelmäßig wiederholt wird und dadurch zu einer verpflichtenden Leistung wird. Im Fall des Weihnachtsgeldes entsteht eine betriebliche Übung und damit ein Anspruch, wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge zahlt. Das gilt jedoch nicht, wenn dieser sich ausdrücklich vorbehält, die freiwillige Leistung jederzeit nach eigenem Ermessen zu beenden (Freiwilligkeitsvorbehalt).

Sonderfall: Beamte

Bei Beamten sind Bezug und Höhe der Weihnachtsgratifikation gesetzlich geregelt. Bundesbeamte erhalten seit Mitte 2008 kein separates Weihnachtsgeld mehr. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind stattdessen Teil ihres Grundgehalts.

Unterschied: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt

Oft wird das Weihnachtsgeld fälschlicherweise mit dem sogenannten 13. Monatsgehalt gleichgesetzt. Beide Sonderzahlungen können identisch sein, das muss aber nicht der Fall sein. Manche Arbeitgeber zahlen beide Gratifikationen, andere „nur“ eine oder auch keine von beiden.

Während das 13. Monatsgehalt üblicherweise der Höhe eines vollen Monatslohns entspricht, liegt das Weihnachtsgeld oft deutlich darunter. Weithin üblich sind Weihnachtsgratifikationen in Höhe von 50 bis 60 Prozent eines Monatslohns, sie können aber auch darunter oder darüber liegen. Wird Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Monatslohns gezahlt, ohne dass zusätzlich ein 13. Monatsgehalt gewährt wird, entfällt auch die Notwendigkeit, zwischen beiden zu unterscheiden.

Wie viel Weihnachtsgeld steht mir zu und wie wird es versteuert?

Wie geschildert, kann die Höhe des Weihnachtsgeldes fest vereinbart sein oder auch nicht. Besteht eine vertragliche Vereinbarung über die Höhe der Sonderzahlung, ist diese natürlich bindend. Des Weiteren unterliegt das Weihnachtsgeld der normalen Einkommensbesteuerung. Je nach Höhe der Zuwendung und gültiger Bemessungsgrenze können zudem Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Muss man Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn man kündigt?

Wie so oft im rechtlichen Bereich, lautet die Antwort: Es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Üblicherweise gilt: Endet das Arbeitsverhältnis vor einem festgelegten Stichtag, erlischt auch ein möglicherweise bestehender Anspruch auf Weihnachtsgeld. Darüber hinaus kann eine sogenannte „Rückzahlungsklausel“ vertraglich vereinbart werden. Sind deren Bedingungen erfüllt, musst du das Weihnachtsgeld entweder ganz oder anteilig zurückzahlen.


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