Sorgerechtsverfügung: Vorsorge für den Ernstfall

Hast du minderjährige Kinder, ist es wichtig, dass ihr Wohlbefinden im Ernstfall abgesichert ist. Eine Sorgerechtsverfügung regelt, wer im Todesfall die Vormundschaft für dein Kind übernimmt.

Kinder- und Erwachsenenhände unfassen sich.
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Schicksalsschläge kommen unerwartet. Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall vorzusorgen, besonders wenn du minderjährige Kinder hast. Viel zu oft ist das Sorgerecht nicht eindeutig geregelt, wenn ein Kind seine Eltern verliert. Denn die wenigsten wissen: Das Sorgerecht geht nicht grundsätzlich auf nahe Verwandte über.

Unsere 3 Top-Tipps zum Thema Sorgerechtsverfügung

  • Hol die Zustimmung des gewünschten Vormunds ein und berücksichtige die Wünsche älterer Kinder.
  • Bestimme einen Ersatzvormund, der im Notfall das Sorgerecht übernehmen kann und möchte.
  • Schließe Personen explizit von der Vormundschaft aus, die sich aus guten Gründen nicht um dein Kind kümmern sollen.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Die Sorgerechtsverfügung beider Elternteile oder des Elternteils, der das alleinige Sorgerecht besitzt, bestimmt im Todesfall den Vormund minderjähriger Kinder. Du kannst die Verfügung in ein Testament aufnehmen oder separat erstellen. Bist du verheiratet, ist ein gemeinsames Dokument ausreichend. Lebst du mit deinem Partner unverheiratet zusammen, müsst ihr separate Testamente bzw. Sorgerechtsverfügungen erstellen. Voraussetzung ist, dass du bzw. ihr sorgeberechtigt seid (§ 1777 BGB). Der Vormund muss volljährig sein und sollte der Benennung zustimmen.

Was passiert im Todesfall?

Hast du alleine oder gemeinsam mit deinem Partner eine Sorgerechtsverfügung für dein Kind erstellt, wird der darin bestimmte Vormund nicht automatisch genehmigt. Zunächst prüft das Betreuungsgericht, ob die Vormundschaft dem Wohle des Kindes dient (§ 1778 BGB). Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das Gericht zum Wohle des Kindes gegen die Sorgerechtsverfügung entscheiden. Mögliche Gründe sind:

  • Der Vormund ist noch nicht volljährig (z. B. ein Geschwisterkind)
  • Der Vormund wird als zu alt eingestuft (z. B. die Großeltern)
  • Der Vormund ist nicht in der Lage, das Sorgerecht zu übernehmen (z. B. aufgrund einer Krankheit)

Erfüllt der gewünschte Vormund alle Voraussetzungen, erhält er das Sorgerecht. Da niemand dazu verpflichtet ist, eine Vormundschaft anzunehmen, kann er diese jedoch auch ablehnen. Und auch wenn er dem Wunsch der verstorbenen Eltern nachkommt, muss er das Kind nicht zwangsläufig bei sich aufnehmen. Der Vormund kann bestimmen, dass sein Mündel in einer Pflegefamilie oder in einem Heim aufwächst. Ebenfalls wichtig: Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, besitzen ein Mitspracherecht und haben damit die Möglichkeit, sich dem in der Sorgerechtsverfügung festgehaltenen Wunsch der Eltern zu widersetzen.

Um sicherzugehen, dass deine bzw. eure Wünsche umgesetzt werden, empfiehlt es sich daher, im Vorfeld mit allen Beteiligten offen über das Thema zu sprechen und die Zustimmung des möglichen Vormunds einzuholen. Es ist außerdem sinnvoll, einen Ersatzvormund zu bestimmen. Kann der eigentliche Vormund das Sorgerecht aus bestimmten Gründen nicht übernehmen, nimmt der Ersatzvormund seinen Platz ein. Bei älteren Kindern gilt es, auch deren Interessen zu berücksichtigen.

Wer erhält die Vormundschaft, wenn keine Sorgerechtsverfügung für Kinder vorliegt?

Verliert ein minderjähriges Kind seine Eltern und wird zum Vollwaisen, entscheidet ein Familiengericht, wer die Vormundschaft erhält (§ 1773, § 1774 BGB). Sie geht nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Großeltern oder Geschwister über. Das gilt auch für Taufpaten. Sie haben lediglich eine kirchliche, keine rechtliche Funktion.

Übst du mit deinem Partner das gemeinsame Sorgerecht aus, erhält beim Tod eines Elternteils automatisch der noch lebende das alleinige Sorgerecht. Das gilt auch dann, wenn ihr getrennt lebt oder geschieden seid. In diesem Fall bestimmt das Gericht keinen Vormund.

Hattest du das alleinige Sorgerecht, prüft das Vormundschaftsgericht im Todesfall zunächst, ob die Übertragung des Sorgerechts auf den noch lebenden Elternteil zum Wohle des Kindes ist (§ 1680 Abs. 2 BGB). Kommt es zu dem Schluss, dass dies nicht im Sinne des Kindes ist, bestimmt es einen Vormund.

Was passiert, wenn kein geeigneter Vormund gefunden wird?

Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, versucht das Familiengericht, einen geeigneten Vormund zu finden (§ 1779 BGB). Dabei werden der mutmaßliche Wille der verstorbenen Eltern, die Bindung des Kindes an bestimmte Personen sowie die finanzielle Situation möglicher Vormunde berücksichtigt. Aus diesem Grund werden oft nahe Verwandte oder enge Freunde der Eltern als Vormund gewählt.

Findet das Gericht in der Familie oder im Freundeskreis der Eltern keine geeignete Person, bestellt es einen Amtsvormund. Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Jugendamts, einen Anwalt oder Notar handeln. Bei jüngeren Kindern kommt zudem die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie infrage.

Inhalt der Sorgerechtsverfügung

Damit deine bzw. eure Sorgerechtsverfügung rechtskräftig ist, muss sie alle formalen Kriterien eines Testaments erfüllen. Das bedeutet:

  • Der Sorgeberechtigte muss die Verfügung handschriftlich verfassen.
  • Die Verfügung muss mit Ort und Datum versehen sein.
  • Der Sorgeberechtigte muss mit Vor- und Zunamen unterschreiben.
  • Die Verfügung muss die Personendaten der Kinder und des gewünschten Vormunds enthalten.

Es gibt eine Person, die dem Kind besonders nahesteht, aber nicht über das Erbe verfügen soll? Im Rahmen einer Sorgerechtsverfügung besteht die Möglichkeit, die Vormundschaft nach Personensorge und Vermögenssorge zu splitten. Die Personensorge umfasst die Erziehung des Kindes, die Vermögenssorge die Verwaltung des Erbes.

In der Verfügung kannst du außerdem bestimmte Personen nennen, die die Sorge in keinem Fall übernehmen sollen (§ 1782 BGB). So lassen sich per Sorgerechtsverfügung ein Elternteil oder andere Verwandte, die vom Gericht als mögliche Vormunde erwogen werden könnten, von der Vormundschaft ausschließen. Damit das Gericht diesen Wunsch nachvollziehen kann, empfiehlt es sich, die Gründe dafür ausführlich und verständlich zu erläutern.

Sorgerechtsverfügung wo hinterlegen?

Es ist nicht vorgeschrieben, wo eine Sorgerechtsverfügung zu hinterlegen ist. Du kannst sie zu Hause verwahren oder dem beauftragten Vormund, einem Anwalt oder Notar zur Aufbewahrung übergeben. Wichtig ist, dass sie in jedem Fall gefunden wird. Alternativ kannst du die Verfügung gegen eine Gebühr beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Für die Hinterlegung einer Sorgerechtsverfügung entstehen einmalige Kosten von 75 Euro. Wird die Verfügung nachträglich geändert, muss die Gebühr nicht erneut bezahlt werden.


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