Checkliste: Anträge während und nach der Schwangerschaft

Mit der Geburt deines Kindes kommen bestimmte Formalitäten und Behördengänge auf dich zu. Unsere praktische Checkliste verrät, welche Anträge du bereits während deiner Schwangerschaft stellen musst – und was du so schnell wie möglich nach der Geburt erledigen solltest.

Eine schwangere Frau und ein Mann halten Kinderschuhe.
Wes Hicks / unsplash.com

Unsere 3 Top-Tipps zu Anträgen während und nach der Schwangerschaft

  • Schon während du schwanger bist, solltest du dich darüber informieren, welche Anträge du stellen musst. So vermeidest du später Stress und kannst die Zeit besser nutzen.
  • Fülle die Anträge schon so weit wie möglich aus und suche auch die entsprechenden Unterlagen bereits heraus. Nach der Geburt brauchst du dann nur noch den Namen des Babys einzutragen.
  • Wenn du während und nach der Schwangerschaft Probleme hast, finanziell über die Runden zu kommen, kannst du bei staatlichen, kirchlichen und anderen Stellen Unterstützung beantragen.

Checkliste: Welche Anträge während und nach der Schwangerschaft?

Mit unserer Übersicht behältst du im Blick, was du während und nach deiner Schwangerschaft beantragen musst.

Vor der Geburt

  • Elternzeit beantragen
  • Mutterschaftsgeld beantragen
  • Vaterschaft anerkennen lassen
  • Finanzielle Hilfen beantragen

Nach der Geburt

  • Geburtsurkunde ausstellen lassen
  • Kind beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen
  • Familienversicherung fürs Kind beantragen
  • Kindergeld beantragen
  • Elterngeld beantragen
  • Lohnsteuerkarte ändern lassen
  • Kitaplatz beantragen

Vor der Geburt

Während der Schwangerschaft gibt es viel zu tun: das Kinderzimmer einrichten, Erziehungsratgeber lesen, die Tasche fürs Krankenhaus packen und vieles mehr. Doch du solltest auch daran denken, dass die Ankunft eines neuen Erdenbürgers mit einigen Behördengängen und anderen Formalitäten verbunden ist. Wenn du schwanger bist und dich fragst, welche Anträge du jetzt stellen musst, erfährst du hier die Antworten.

Elternzeit

Als Elternteil hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, deine Erwerbstätigkeit vorübergehend zu unterbrechen. Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis.

Wo beantragen?

Arbeitgeber

Wann beantragen?

Spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn deiner Elternzeit

Welche Unterlagen?

  • Schriftlicher Antrag (formlos)
  • Angabe des voraussichtlichen Geburtstermins
  • Angabe, für welchen Zeitraum du die Elternzeit in Anspruch nehmen willst
  • Handschriftliche Unterschrift (E-Mail reicht nicht aus)

Mutterschaftsgeld

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (pflicht- oder freiwillig versichert) erhalten während der Schutzfristen (6 Wochen vor der Entbindung, 8 Wochen nach der Entbindung) das Mutterschaftsgeld als Ersatz für den (entfallenden) Lohn.

Wo beantragen?

Gesetzliche Krankenkasse

Wann beantragen?

Frühestens 7 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin

Welche Unterlagen?

  • Formular der Krankenkasse ausfüllen (in der Regel über ein Online-Formular, dann ausdrucken) oder formloser Brief
  • Handschriftliche Unterschrift
  • Bescheinigung vom behandelnden Arzt/Frauenarzt über den voraussichtlichen Tag der Entbindung

Privat Krankenversicherte müssen das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen.

Vaterschaftsanerkennung

Bei Ehepaaren gilt der Mann automatisch als Vater des neugeborenen Kindes. Dagegen muss bei unverheirateten Paaren der Mann seine Vaterschaft offiziell anerkennen lassen, um Rechte und Pflichten wahrnehmen zu können.

Wo beantragen?

Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar

Wann beantragen?

Vor und nach der Geburt (persönliche Zustimmung der Mutter in jedem Fall erforderlich)

Welche Unterlagen?

  • Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Elternteile (ggf. beglaubigte Abschriften/Kopien aus dem Familienbuch)
  • Personalausweise
  • Ggf. Bescheinigung über erfolgte Namensänderung(en), Eheurkunde(n)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Wenn Mutter nicht anwesend: Zustimmung in schriftlicher Form
  • Vor der Geburt: Mutterpass
  • Ausländische Urkunden: von einem in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt

Wenn du und dein Partner nicht verheiratet seid, ihr beide aber gemeinsam die Sorge für euer Kind übernehmen wollt, müsst ihr eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder einem Notar abgeben.

Finanzielle Hilfen

Wird das Geld während der Schwangerschaft knapp, gibt es eine Reihe von Stellen, die Schwangere und ihre Familien unterstützen. Außer bei staatlichen Stellen (Jobcenter, Sozialamt) können auch bei Stiftungen oder kirchlichen Fonds Anträge gestellt werden. Die Bundesstiftung Mutter und Kind zahlt neben ergänzenden finanziellen Hilfen zum Beispiel auch Zuschüsse zur Erstausstattung.

Wo beantragen?

Jobcenter, Sozialamt, Bundesstiftung Mutter und Kind, Länderstiftungen, kirchliche Fonds

Wann beantragen?

So früh wie möglich zu Beginn der Schwangerschaft

Welche Unterlagen?

  • Bescheinigung vom behandelnden Arzt/Frauenarzt über den voraussichtlichen Tag der Entbindung
  • Weitere Unterlagen nach Vorgabe der fördernden Stelle

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Nach der Geburt

Jetzt ist das Baby endlich da. Und es gibt viel Schöneres zu tun, als Formulare auszufüllen, das Familienstammbuch herauszusuchen oder Unterlagen zu kopieren. Dennoch musst du bestimmte Pflichten und Formalitäten erfüllen. Die Checkliste zeigt, welche Anträge (spätestens) nach der Schwangerschaft fällig werden, welche Fristen gelten und welche Unterlagen du einreichen musst.

Geburtsurkunde

Wenn dein Kind auf die Welt gekommen ist, wird es mit seiner Geburtsurkunde offiziell als Staatsbürger erfasst. Die Urkunde gehört zu den wichtigsten Dokumenten im Leben.

Wo beantragen?

Standesamt des Geburtsorts (in Geburtskliniken kann der Antrag meist vor Ort abgegeben werden, nur zum Abholen muss man ins Standesamt)

Wann beantragen?

Innerhalb einer Woche nach der Geburt

Welche Unterlagen?

Verheiratete Paare:

  • Personalausweise
  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (nur Ehepaare)

Bei unverheirateten Paaren zusätzlich:

  • Personalausweis(e)
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennung

Einwohnermeldeamt

Meist wird die Geburt eines Kindes automatisch vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt gemeldet. Dennoch ist es sinnvoll, dass du dich nach einigen Tagen persönlich erkundigst, ob die Meldung auch tatsächlich erfolgt ist. In vielen Städten und Gemeinden erhältst du zudem ein „Begrüßungspaket“ für den neuen Erdenbürger mit Gutscheinen und Rabatt-Coupons.

Wo beantragen?

Einwohnermelde-/Bürgeramt, das für deinen Wohnort zuständig ist

Wann beantragen?

So schnell wie möglich nach der Geburt

Welche Unterlagen?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise
  • Ggf. Vaterschaftsanerkennung

Krankenversicherung

Dein Baby ist im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei bei einem Elternteil mitversichert.

Wo beantragen?

Krankenkasse (Versicherung des berufstätigen Elternteils oder desjenigen, der mehr verdient)

Wann beantragen?

So schnell wie möglich nach der Geburt

Welche Unterlagen?

  • Krankenkasse telefonisch informieren
  • Formular (kommt dann per Post) ausfüllen
  • Geburtsurkunde des Kindes

In der Regel erhältst du nach zwei Wochen die Versichertenkarte für dein Kind (Foto wird nicht benötigt). Bei Mehrlingsgeburten erhält jedes Kind seine eigene Karte.

Kindergeld

Mit dem Kindergeld gewährt der Staat allen Familien, in denen Kinder leben, eine direkte finanzielle Unterstützung. Die Hilfe wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt, bei Berufsausbildung und Studium auch darüber hinaus.

Wo beantragen?

Familienkasse der Agentur für Arbeit

Wann beantragen?

So schnell wie möglich nach Erhalt der Geburtsurkunde (Kindergeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt)

Welche Unterlagen?

  • Geburtsbescheinigung vom Standesamt

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Einkommensausfälle in der Zeit, in der du dein Kind betreust. Die Höhe hängt vom bisherigen Nettoeinkommen ab. Für Eltern, die sich die Betreuungszeit partnerschaftlich teilen, gibt es das ElterngeldPlus.

Wo beantragen?

Elterngeldstelle (das Bundesfamilienministerium hat eine Liste mit allen Elterngeldstellen zusammengestellt)

Wann beantragen?

Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt deines Babys (Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt)

Welche Unterlagen?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung der Krankenkasse, dass sie Mutterschaftsgeld gezahlt hat
  • Antrag auf Elterngeld
  • Handschriftliche Unterschrift (gemeinsames Sorgerecht: beide Eltern, alleiniges Sorgerecht: nur der betreffende Elternteil)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, für welchen Zeitraum er die Elternzeit gewährt
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, falls er einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt
  • Angestellte: letzter Steuerbescheid der Einkommensteuererklärung
  • Selbstständige und Freiberufler: Einkommensbescheinigungen der letzten 12 Monate

Lohnsteuerkarte ändern

Auch wenn du bereits einen Antrag auf Kindergeld gestellt hast, solltest du den Kinderfreibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Finanzamt wird in Zukunft eine „Günstigerprüfung“ durchführen, welche der beiden staatlichen Leistungen dir mehr bringt.

Wo beantragen?

Finanzamt, das für deinen Wohnort zuständig ist

Wann beantragen?

So schnell wie möglich nach der Geburt

Welche Unterlagen?

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Personalausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • Geburtsurkunde des Kindes

Der Kinderfreibetrag kann entweder hälftig auf beide Eltern aufgeteilt oder von einem Elternteil in vollem Umfang genutzt werden.

Kitaplatz beantragen

Der Ablauf der Kita-Anmeldung variiert je nach Bundesland und Kommune. Einige Bundesländer, z. B. Berlin, schreiben zudem die Beantragung eines „Kita-Gutscheins“ (zur Kostenübernahme) vor. Hierfür gelten gesonderte Fristen.

Wo beantragen?

Jugendamt (für staatliche Einrichtungen) bzw. freie Träger

Wann beantragen?

Zwischen 2 und 12 Monaten vor dem gewünschten Betreuungsbeginn (kommunale Unterschiede beachten!)

Welche Unterlagen?

  • Aufnahmeantrag der Wunschkita
  • Erklärung des Arbeitgebers (Bestätigung der Beschäftigung bzw. Wochenarbeitszeit)
  • Selbstständige/Freiberufler: Erklärung über selbstständige Tätigkeit


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