Das Elterngeld soll die gemeinschaftliche Betreuung des Kindes durch die Eltern fördern. Zwar handelt es sich bei ihm um eine Leistung des Bundes, die Verwaltung liegt aber bei den einzelnen Ländern.
Im Saarland ist das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz für das Elterngeld zuständig. In Berlin sind es die Jugendämter der einzelnen Bezirke. Ihr seht schon: Wo ihr Elterngeld beantragen müsst, hängt von eurem Wohnort ab. Bei der Antragstellung ist aber noch mehr zu beachten.
Unsere 3 Top-Tipps, um Elterngeld zu beantragen
- Beantragt das Elterngeld spätestens, wenn euer Kind drei Monate alt ist. So verschenkt ihr keine Ansprüche.
- Übermittelt den Elterngeldantrag per Fax, wenn er auf dem Postweg nicht mehr fristgerecht ankommen würde. Fehlende Unterlagen könnt ihr gegebenenfalls nachreichen.
- Liegt euer aktueller Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik, ermittelt ihr die zuständige Elterngeldstelle anhand des Sitzes eures Arbeitgebers oder eures letzten gemeldeten Wohnortes in Deutschland.
Wie können wir Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Habt ihr das entsprechende Formular ausgefüllt, reicht ihr es persönlich bei der zuständigen Elterngeldstelle ein oder schickt es per Post bzw. Fax. Eine E-Mail reicht für die Antragstellung nicht aus.
Da das Elterngeld Ländersache ist, unterscheiden sich die Formulare zwischen den einzelnen Bundesländern. Es ist deshalb wichtig, dass ihr das richtige Formular verwendet, um Elterngeld zu beantragen. Online findet ihr die Antragsformulare der Bundesländer über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Wählt ihr das entsprechende Bundesland aus, werdet ihr auf die jeweiligen Seiten weitergeleitet, wo ihr die Formulare herunterladen könnt. Alternativ erhaltet ihr die Formulare bei
- zuständigen Elterngeldstellen
- Gemeindeverwaltungen
- Krankenkassen
- Krankenhäusern mit Geburtsstation
Wichtig: Ihr könnt das Elterngeld jeweils nur einmal beantragen. Das gilt auch dann, wenn ihr Zwillinge oder Mehrlinge bekommt.
Wo können wir Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Die einzelnen Bundesländer haben die Verwaltung des Elterngelds zum Teil aber sehr unterschiedlich geregelt. Teils sind bestimmte Behörden zuständig, teils die Kommunen oder Landkreise. Eine Übersicht über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland |
Zuständigkeit |
Baden-Württemberg |
Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) (Anträge können auch beim jeweiligen Bürgermeisteramt gestellt werden) |
Bayern |
Abhängig von dem jeweiligen Regierungsbezirk und dem Geburtstag des Kindes |
Berlin |
Jugendämter der einzelnen Bezirke |
Brandenburg |
Landkreise und kreisfreie Städte |
Bremen |
Amt für Soziale Dienste (Bremen), Magistrat der Stadt Bremerhaven (Bremerhaven) |
Hamburg |
Bezirksämter |
Hessen |
Ämter für Versorgung und Soziales |
Mecklenburg-Vorpommern |
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Anträge können in den vier Dezernaten des Landesamtes gestellt werden) |
Niedersachsen |
Landkreise und große Städte |
Nordrhein-Westfalen |
Landkreise und kreisfreie Städte |
Rheinland-Pfalz |
Jugendämter der Kreis- und Stadtverwaltungen |
Saarland |
Landesamt für Soziales |
Sachsen |
Landkreise und kreisfreie Städte |
Sachsen-Anhalt |
Landesverwaltungsämter |
Schleswig-Holstein |
Landesämter für soziale Dienste |
Thüringen |
Landkreise und große Städte |
Die für euch zuständige Elterngeldstelle findet ihr über die Postleitzahlsuche des BMFSFJ. Habt ihr keinen aktuellen Wohnsitz in der Bundesrepublik, ermittelt ihr die zuständige Elterngeldstelle anhand des Sitzes eures Arbeitgebers oder eures letzten gemeldeten Wohnortes in Deutschland.
Wann sollten wir Elterngeld beantragen?
Ihr möchtet Elterngeld beantragen und fragt euch, ab wann das möglich ist? Die Elterngeldstellen bearbeiten den Antrag erst, wenn alle benötigten Unterlagen vorhanden sind – also nach der Geburt eures Kindes. Ihr müsst den Antrag aber nicht direkt nach der Geburt stellen.
Grundsätzlich könnt ihr innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eures Kindes Elterngeld beantragen. Wichtig ist, dass der Anspruch sich nicht nach Kalendermonaten richtet, sondern nach dem Geburtsdatum eures Kindes. Ihr erhaltet Elterngeld für jeden Lebensmonat, in dem zu Monatsbeginn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Ausnahme besteht bei adoptierten Kindern. Hier ist bei der Antragstellung nicht das Geburtsdatum relevant, sondern das Datum, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.
Das Elterngeld wird rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung gewährt. Möchtet ihr ab der Geburt Elterngeld erhalten, solltet ihr also spätestens am letzten Tag des vierten Lebensmonats eures Kindes Elterngeld beantragen. Ausschlaggebend für die Frist ist das Eingangsdatum bei der Elterngeldstelle.
Elterngeld beantragen: Tipps, wenn es schnell gehen muss
Ihr seid spät dran und unsicher, ob der Antrag auf dem Postweg noch rechtzeitig die Elterngeldstelle erreicht? Oder ihr habt noch nicht alle Unterlagen beisammen und wollt die Frist nicht verstreichen lassen? Dann sendet die Unterlagen per Fax an die zuständige Elterngeldstelle. Um Elterngeld zu beantragen, reicht es zunächst aus, wenn ihr die erste Seite des Antragsformulars mit euren Personalien und den Personalien des Kindes ausfüllt. Alle weiteren Unterlagen reicht ihr einfach nach. Mit einem kurzen Anruf bei der zuständigen Elterngeldstelle lasst ihr euch den Eingang bestätigen.
Elterngeld beantragen: Welche Unterlagen benötigen wir?
Um Elterngeld zu beantragen, benötigt ihr neben dem Antragsformular weitere Unterlagen. Welche das sind, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Was im individuellen Fall noch einzureichen ist, steht auf dem jeweiligen Antragsformular. In der Regel sind aber mindestens folgende Unterlagen erforderlich:
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ (Original)
- Wenn das Kind außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU geboren wurde: Kopie der Geburtsurkunde
- Wenn das Kind außerhalb Deutschlands und außerhalb der EU geboren wurde: übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde
Nachweis der bisherigen Einkommen
- Angestellte: Mütter reichen die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor ihrem Mutterschutz ein, Väter die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate
- Selbstständige: Mutter und Vater reichen den letzten Steuerbescheid ein
Teilzeitarbeit
- Angestellte: Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs
- Selbstständige: Erklärung über die bisherigen Arbeitszeiten und die Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs
Arbeitnehmerinnen
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Beamtinnen und Soldatinnen
- Bescheinigung über Dienstbezüge im Mutterschutz
- Bescheinigung über Zuschüsse zu Dienstbezügen im Mutterschutz
Privat versicherte Mütter mit Krankentagegeldversicherung
- Bescheinigung der privaten Krankenversicherung über Krankentagegeld im Mutterschutz
In Einzelfällen müsst ihr weitere Unterlagen einreichen, wenn ihr Elterngeld beantragen möchtet. Arbeitgeber und Dienstherr sind aber grundsätzlich dazu verpflichtet, die benötigten Unterlagen auszustellen.
Wichtig: Beide Elternteile müssen das Antragsformular unterschreiben. Das gilt unabhängig davon, ob ihr beide Elterngeld beantragen wollt oder nur einer von euch. Ausgenommen von der Regel sind Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht für das Kind haben.
Lässt sich ein Elterngeldantrag nachträglich ändern?
Grundsätzlich lässt sich der Antrag nachträglich für zukünftige Lebensmonate ändern, also für Monate, in denen ihr noch keine Elterngeldzahlungen erhalten habt. Möchtet ihr Veränderungen für bereits vergangene Lebensmonate vornehmen, geht das nur in Ausnahmefällen (schwere Krankheit oder Tod eines Elternteils). Nach dem Ende des Elterngeldbezugs sind keine Änderungen mehr möglich.
Möchtet ihr ElterngeldPlus beantragen, gilt das nicht: Für Lebensmonate, in denen ihr schon ElterngeldPlus erhalten habt, könnt ihr nachträglich Basiselterngeld bekommen.
Um Änderungen vorzunehmen, genügt es, ein einfaches Schreiben aufzusetzen und es an die zuständige Elterngeldstelle zu schicken.
In welchen Fällen muss die Elterngeldstelle informiert werden?
Ändern sich für das Elterngeld relevante Umstände, sind diese der Elterngeldstelle möglichst zeitnah mitzuteilen. Das ist unter anderem notwendig, wenn
- ihr umzieht
- euer Kind nicht mehr in eurem Haushalt lebt
- ihr euren Job wechselt
- sich eure durchschnittliche Arbeitszeit ändert (inklusive Über- und Unterstunden)
- sich euer Einkommen verändert
- sich eure Bankverbindung ändert