Kindergeld beantragen: Euer Weg zur kindbezogenen Unterstützung

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien. Um die Leistungen zu erhalten, müsst ihr aber zunächst einen Kindergeldantrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

Zwei Mädchen umarmen sich
Trinity Kubassek / pexels.com

Kinder sind ein Segen, aber auch mit erheblichen Kosten für die Eltern verbunden. Das beginnt bei der Erstausstattung für das Neugeborene und endet oft mit der Finanzierung des WG-Zimmers, wenn das Kind flügge geworden ist. Erwartet ihr ein Kind oder seid ihr bereits Eltern, könnt ihr Kindergeld beantragen. Die staatliche Leistung ist eine steuerliche Ausgleichszahlung für die Kosten, die Eltern wegen ihrer Kinder zu tragen haben. Das Kindergeld wird ab dem ersten Lebensmonat des Kindes an ein Elternteil gezahlt. Aber wie funktioniert es eigentlich, Kindergeld zu beantragen?

Unsere 3 Top-Tipps, wenn ihr Kindergeld beantragen wollt

  • Ladet den Kindergeldantrag und alle Anlagen online auf der Internetseite des BA herunter, um euch den Weg zur Familienkasse zu sparen.
  • Beantragt das Kindergeld vor oder gleich nach der Geburt des Kindes, um schnell Zahlungen zu erhalten und keine schriftliche Haushaltsbescheinigung abgeben zu müssen.
  • Hat euer Kind einen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet, könnt ihr mit einer entsprechenden Dienstbescheinigung auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen.

Für wen Kindergeld beantragen?

Prinzipiell könnt ihr für alle minderjährigen Kinder, die dauerhaft in eurem Haushalt leben, Kindergeld beantragen. Berücksichtigt werden:

  • leibliche und adoptierte Kinder
  • Stief- und Enkelkinder
  • Pflegekinder

Wichtig: Der Anspruch auf Kindergeld besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit eines Kindes. Grundsätzlich seid ihr anspruchsberechtigt, wenn der Wohn- und Aufenthaltsort des Kindes sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet. Aber auch wenn das Kind in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz lebt und ihr in Deutschland arbeitet, habt ihr Anspruch auf Kindergeld.

Wo Kindergeld beantragen?

Wo ihr das Kindergeld beantragt, hängt von eurem Beschäftigungsverhältnis ab. In den meisten Fällen ist die Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit (AA) verantwortlich. Seid ihr im öffentlichen Dienst tätig, beantragt ihr Kindergeld bei eurem Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle.

Liegt euer Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz, bzw. geht ihr dort einer Beschäftigung nach oder bezieht dort Rente, gelten andere Zuständigkeiten. Für entsprechende Fälle hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Merkblatt (PDF) zusammengestellt.

Wie Kindergeld beantragen?

Kindergeld ist generell schriftlich zu beantragen. Ein mündlicher Antrag oder eine Übersendung per E-Mail reichen nicht aus. Schickt den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen Anlagen und Nachweisen per Post oder als Fax an die für euch zuständige Stelle.

Die entsprechenden Vordrucke findet ihr …

  • … bei den Familienkassen vor Ort.
  • … als Download-Dateien auf der Internetseite der BA.

Ihr habt außerdem die Möglichkeit, den Antrag auf Kindergeld online auszufüllen. Dafür stellt die BA einen Online-Formularservice zur Verfügung. Eure Daten werden dann zunächst elektronisch und verschlüsselt an die Familienkasse weitergeleitet.

Wichtig: Die elektronische Übermittlung allein reicht nicht dazu aus, Kindergeld zu beantragen. Den Antrag müsst ihr auch zusammen mit den entsprechenden Anlagen und Nachweisen in ausgedruckter Form an die zuständige Familienkasse übersenden.

Schritt für Schritt: So beantragt ihr Kindergeld

  1. Informiert euch, welche Ansprüche ihr habt und welche zusätzlichen Bescheinigungen ihr unter Umständen benötigt.
  2. Füllt den Antrag auf Kindergeld und die „Anlage Kind“ aus.
  3. Schickt den Antrag und die Anlage zusammen mit einem Geburtsnachweis eures Kindes und allen benötigten Nachweisen per Post oder Fax an die jeweilige Familienkasse. Alternativ könnt ihr die Unterlagen auch persönlich bei der Familienkasse abgeben.
  4. Wartet auf die schriftliche Benachrichtigung der Familienkasse. Auch wenn die Bearbeitung einige Zeit dauert, wirkt sich das nicht nachteilig auf euren Anspruch aus.

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Der Kindergeldantrag: Welche Unterlagen braucht ihr?

Möchtet ihr Kindergeld beantragen, sind neben dem Antrag noch weitere Formulare nötig. Auch wenn ihr bereits Kindergeld erhaltet, werden in regelmäßigen Abständen Nachweise von euch angefordert. So wird sichergestellt, dass der Anspruch auf Kindergeldzahlungen nach wie vor besteht. Der Anspruch gilt bedingungslos bis zum 18. Lebensjahr. Für volljährige Kinder erhaltet ihr nur unter gewissen Bedingungen Kindergeld.

Kindergeldantrag bei Geburt

  • „Anlage Kind“: Für jedes Kind ist eine separate Anlage auszufüllen.
  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung: Beide bescheinigen die Geburt eures Kindes, unterscheiden sich aber voneinander. Zusammen mit der Geburtsurkunde erhaltet ihr drei zweckgebundene Geburtsbescheinigungen. Die Bescheinigungen verwendet ihr, um Kindergeld und Elterngeld zu beantragen und um euer Kind bei der Krankenversicherung anzumelden. Um Kindergeld zu beantragen, benötigt ihr das Original der Geburtsbescheinigung.

Wichtig: Seit 2016 müssen die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) des Antragstellers und des Kindes zwingend im Kindergeldantrag angegeben werden.

Beantragt ihr zu einem späteren Zeitpunkt Kindergeld, müsst ihr eine schriftliche Haushaltsbescheinigung abgeben. Mit der Bescheinigung legt ihr dar, dass das Kind zu eurem Haushalt gehört.

Nachweise für volljährige Kinder

Unter gewissen Bedingungen verlängert sich der Kindergeldanspruch:

  • Kinder in Ausbildung/Studium: bis zum 25. Lebensjahr
  • arbeitslose Kinder: bis zum 21. Lebensjahr

Ist euer Kind volljährig und erfüllt die Bedingungen, empfiehlt es sich, erneut Kindergeld zu beantragen. Dann sind aber je nach Lebenssituation des Kindes weitere Nachweise vorzulegen:

  • Schul- bzw. Berufsausbildung oder Studium: Um die Ausbildung zu belegen, benötigt ihr eine Bescheinigung der Schule oder Hochschule. Ein Studium muss jährlich spätestens im Oktober durch eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule belegt werden.
  • Betriebliche Berufsausbildung: Absolviert euer Kind eine betriebliche Ausbildung, sind Dauer und Art der Ausbildung nachzuweisen.
  • Abgeschlossene Erstausbildung ohne Arbeitsplatz: Euer Kind hat die Erstausbildung abgeschlossen, aber noch keinen Arbeitsplatz? Dann ist ein Nachweis erforderlich, dass es bei der Agentur für Arbeit oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung eines Mitgliedstaates der EU, des EWR oder in der Schweiz als arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Abgeschlossene Erstausbildung ohne Ausbildungsplatz: Befindet sich euer Kind nach abgeschlossener Erstausbildung nicht in einem Ausbildungsverhältnis? Dann müsst ihr nachweisen, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, wenn ihr Kindergeld beantragt. Möglich ist das etwa über den Nachweis von Bewerbungen oder Absagen.
  • Kind im Freiwilligendienst: Absolviert euer Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen anderen Freiwilligendienst, ist ein Nachweis der entsprechenden Behörde oder Institution einzureichen.

Nachweise für Kinder über 25 Jahre

In zwei Ausnahmefällen könnt ihr Kindergeld beantragen, wenn euer Kind älter als 25 Jahre ist:

  • Gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst: Hat euer Kind einen gesetzlich vorgeschriebenen Wehr- oder Zivildienst geleistet, lässt sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Ableistung verlängern. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) verlängert den Kindergeldanspruch jedoch nicht, da es sich nicht um einen gesetzlichen Pflichtdienst handelt. Soll ein gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst angerechnet werden, ist eine Dienstbescheinigung einzureichen.
  • Geistige, körperliche oder seelische Behinderung: Kann euer Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt. Um in diesem Fall das Kindergeld zu beantragen, benötigt ihr eine amtliche Bescheinigung über die Behinderung. Das kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein. Alternativ könnt ihr eine Bescheinigung des behandelnden Arztes oder ein ärztliches Gutachten einreichen. Geht euer Kind einer Erwerbstätigkeit nach, ist zudem ein Nachweis über die finanziellen Mittel des Kindes erforderlich.

In den Nachweisen vorhandene Angaben, die nicht von der Familienkasse benötigt werden, könnt ihr unkenntlich machen. Dazu gehören beispielsweise Noten oder personenbezogene Daten wie die ethnische Herkunft, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit.

Ab wann kann man Kindergeld beantragen?

Grundsätzlich lautet die Antwort auf die Frage, ab wann man Kindergeld beantragen kann: Man kann dies schon vor der Geburt des Kindes tun. In Kraft tritt der Antrag allerdings erst, wenn ihr die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung nachreicht. Es empfiehlt sich, möglichst früh Kindergeld zu beantragen, da die Zahlungen seit 2018 nur für sechs Monate rückwirkend geleistet werden.


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