Kindergeld: Finanzielle Unterstützung für Familien und Kinder

Ein Kind gehört zu den größten Freuden im Leben, verursacht aber auch Kosten. Das Kindergeld dient dazu, euch finanziell zu unterstützen und so das Wohl eures Kindes zu fördern.

Baby schaut neugierig nach oben
Daria Shevtsova / pexels.com

Lebensmittel, Kleidung, Pflege, Ausbildung – erwartet ihr ein Kind oder seid ihr bereits Eltern, habt ihr euch sicher schon Gedanken über die damit verbundenen Kosten gemacht. Natürlich sind Kinder nicht als reine Kostenfaktoren zu sehen. Trotzdem sind die Kosten bei der Familienplanung ein nicht zu vernachlässigender Aspekt. Das Kindergeld dient dazu, Familien finanziell zu unterstützen, um die Grundversorgung des Kindes zu gewährleisten.

Unsere 3 Top-Tipps zum Kindergeld

  • Stellt den Antrag auf Kindergeld schon vor der Geburt des Kindes, um nach dem Einreichen der Geburtsurkunde schnell Zahlungen zu erhalten.
  • Erhaltet ihr kindbezogene Leistungen aus dem Ausland, habt ihr unter Umständen Anspruch auf Teilkindergeld.
  • Nutzt den Zählkindvorteil, indem der Partner mit einem oder mehreren Kindern aus einer früheren Beziehung das Kindergeld beantragt.

Kindergeld – was ist das eigentlich?

Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung und stellt das berechnete Existenzminimum des Kindes dar. Es wird euch monatlich überwiesen, ohne dass Steuern darauf anfallen. Es soll ein Ausgleich sein für die Ausgaben, die Eltern wegen ihrer Kinder haben. Beim Elterngeld ist das beispielsweise anders. Dieses ist als staatliche Unterstützung anzusehen, welche die Folgen des wegfallenden Einkommens eines Elternteils während der Betreuungszeit abmildern soll.

Das Kindergeld wird ab dem ersten Lebensmonat eures Kindes an einen von euch beiden ausgezahlt. Voraussetzung: Ihr stellt einen schriftlichen Antrag. Wo ihr Kindergeld beantragen könnt, hängt von eurem Beschäftigungsverhältnis ab. In den meisten Fällen stellt ihr einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit. Ist der Anspruchsberechtigte im öffentlichen Dienst tätig, erfolgt die Antragstellung beim Dienstherrn bzw. der Vergütungsstelle.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Die rechtliche Grundlagen für das Kindergeld sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Wenn euer Wohnsitz in Deutschland liegt und ihr uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig seid, erhaltet ihr Kindergeld nach dem EStG. Seid ihr nicht uneingeschränkt steuerpflichtig, weil ihr euren Wohnsitz in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz habt, aber in der Bundesrepublik arbeitet, erhaltet ihr für in Deutschland lebende Kinder Kindergeld nach dem BKGG.

Ebenfalls Anspruch haben:

  • Erziehungsberechtigte, die das Rentenalter erreicht haben
  • Entwicklungshelfer und Missionare im Ausland
  • Beamte, die im Ausland tätig sind
  • Ehe- oder Lebenspartner von NATO-Truppenmitgliedern, die in Deutschland leben und die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen
  • freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, die in Deutschland leben
  • ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt

Welche Leistungen schließen den Kindergeldbezug ganz oder teilweise aus?

Erhaltet ihr für ein Kind andere Leistungen, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind, erlischt der Kindergeldanspruch ganz oder teilweise. Bei kindbezogenen Leistungen aus dem Ausland erlischt der Anspruch auf Kindergeld selbst dann, wenn die Leistungen geringer als die möglichen Kindergeldzahlungen sind. Davon ausgenommen: Leistungen aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz. Hier besteht gegebenenfalls Anspruch auf ein Teilkindergeld.

Für welche Kinder kann man Kindergeld beantragen?

Der Kindergeldanspruch ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes. Ihr könnt Kindergeld beantragen, wenn …

  • … der Wohnsitz eures Kindes in der Bundesrepublik liegt.
  • … ihr in Deutschland arbeitet und euer Kind in einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz lebt.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht für alle minderjährigen Kinder, die in eurem Haushalt leben. Berücksichtigt werden:

  • leibliche und adoptierte Kinder
  • Stief- und Enkelkinder, die ihr in euren Haushalt aufgenommen habt
  • Pflegekinder, die dauerhaft in eurem Haushalt leben und nicht von ihren leiblichen Eltern betreut werden

Was bedeutet „in den Haushalt aufgenommen?“

Lebt ein Kind dauerhaft in eurer Wohnung und wird es dort versorgt sowie betreut, gilt es als in den Haushalt aufgenommen.

Wichtig: Lebt euer Kind aufgrund einer schulischen oder beruflichen Ausbildung bzw. eines Studiums zeitweilig nicht bei euch, ändert sich nichts an dem Status.

Sonderfall: Bei Großeltern lebende Enkel

Lebt ein Enkelkind bei den Großeltern, erhalten diese nicht automatisch das Kindergeld. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass das Sorgerecht auf die Großeltern übertragen wird. Das geschieht, indem der Sorgeberechtigte eine Anspruchsabtretungsanzeige bei der Familienkasse einreicht und die Großeltern einen entsprechenden Antrag zur Übernahme stellen.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Ihr möchtet Kindergeld beantragen und fragt euch, wie viel ihr erhalten werdet? Das hängt davon ab, für wie viele Kinder ein Anspruch besteht. Der Kindergeldempfang ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Aktuell stellt er sich wie folgt dar (Stand: 2018):

Anzahl der Kinder

monatliche Kindergeldzahlung (Euro pro Kind)

erstes und zweites Kind

194,00

drittes Kind

200,00

ab dem vierten Kind

225,00

Diese Staffelung gilt auch, wenn einzelne Kinder nicht bei euch leben. Wohnen etwa zwei ältere Geschwister bei dem anderen Elternteil und nur das jüngste Kind bei euch, erhaltet ihr 200,00 Euro Kindergeld pro Monat für das Nesthäkchen.

Wie viel Kindergeld gibt es für Patchwork-Familien?

Lebt ihr in einer Patchwork-Familie, ist möglicherweise der sogenannte Zählkindvorteil von Bedeutung für den Erhalt des Kindergelds. Er kann beeinflussen, wie viel ihr für Kinder erhaltet, die in eurem Haushalt leben. Ein sogenanntes Zählkind entstammt einer früheren Beziehung mit einem anderen Partner und wird bei einem Elternteil berücksichtigt, obwohl dieser nicht das Kindergeld für dieses Kind erhält. Die Regelung ist aber auf höchstens vier Kinder beschränkt.

Beispiel: Ihr habt drei gemeinsame Kinder und einer von euch eine ältere Tochter, für welche der Ex-Partner das Sorgerecht hat, also anspruchsberechtigt ist. Beantragt ihr Kindergeld für die drei gemeinsamen Kinder, wird die älteste Tochter trotzdem in der Rechnung als euer erstes Kind berücksichtigt:

  • Zahlungen (in Euro) ohne Zählkind:194,00 + 194,00 + 200,00 = 588,00
  • Zahlungen (in Euro) mit Zählkind:194,00 + 200,00 + 225,00 = 619,00

Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Erhaltet ihr Zahlungen für mehrere Kinder, werden diese als eine Summe ausgezahlt. Die Auszahlungstermine sind festgelegt und hängen von der Kindergeldnummer ab, die ihr auf dem Kindergeldbescheid findet. Der Termin der Auszahlung richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Je höher die Endziffer, desto später im Monat erhaltet ihr die Überweisung.

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Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Ihr habt Anspruch auf Kindergeld und möchtet wissen, wie lange ihr die Zahlungen erhalten werdet? Grundsätzlich wird das Kindergeld für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen verlängert sich der Anspruch aber …

  • … bis zum 25. Lebensjahr: für Kinder in Ausbildung/Studium.
  • … bis zum 21. Lebensjahr: für arbeitslose Kinder.

Die Regelungen für Kinder in Ausbildung gelten auch dann, wenn sie eine Berufsausbildung aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können. Hat ein Kind bereits eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, wird das Kind nur dann berücksichtigt, wenn es regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet.

Sonderfall: Kinder mit Behinderung

Beantragt ihr für ein behindertes Kind Kindergeld und fragt euch, wie lange dieses gezahlt wird? Während der Kindergeldanspruch im Normallfall spätestens nach dem 25. Lebensjahr erlischt, ist es in diesem Fall anders. Ist das Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht dazu in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt.

Der Sonderfall gilt allerdings nur, wenn die Behinderung schon vor dem Ende des 25. Lebensjahres eingetreten ist und ein gewisser Grundfreibetrag (9.000 Euro/Jahr) durch eigene Einkünfte des Kindes nicht überschritten wird. Zusätzlich zum Grundfreibetrag könnt ihr einen Mehrbedarf (Kosten für Unterbringung oder Pflege) anmelden. Er richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung sowie den Lebensbedingungen des Kindes.

Wann Kindergeld beantragen?

Um die Kindergeldzahlungen schnellstmöglich zu erhalten, solltet ihr das Kindergeld rechtzeitig beantragen. Das ist grundsätzlich schon vor der Geburt des Kindes möglich. Der Antrag tritt allerdings erst in Kraft, wenn ihr die Geburtsurkunde eures Kindes nachgereicht habt.

Wichtig: Seit Januar 2018 beträgt die rückwirkende Auszahlungsfrist nicht mehr vier Jahre, sondern nur noch sechs Monate. Stellt den Antrag auf Kindergeld daher nicht zu spät.


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