Steuerklasse wechseln und mehr Elterngeld erhalten

Mit einem legalen Steuertrick erhöht ihr euer Elterngeld – vorausgesetzt, ihr seid verheiratet und beide erwerbstätig. Mitunter bringt der Steuerklassenwechsel insgesamt mehrere Tausend Euro ein.

Ein Mann und eine Frau halten zusammen ein Paar Babyschuhe.
Drew Hays / unsplash.com

Freiwillig eine ungünstige Steuerklassenkombination wählen? Das mag sich zunächst paradox anhören. Doch unterm Strich habt ihr so deutlich mehr Geld zur Verfügung. Denn dadurch erhöht sich das Elterngeld erheblich. Der kleine bürokratische Aufwand lohnt sich in vielen Fällen. Endet der Bezugszeitraum, könnt ihr ohne Probleme wieder in die Steuerklasse wechseln, die ihr vor dem Elterngeld hattet. Und keine Angst, das ist keine verwerfliche Steuertrickserei. Laut Bundessozialgericht ist dies ausdrücklich erlaubt. Damit der Plan aufgeht, müsst ihr ein paar Dinge beachten.

Unsere 3 Top-Tipps zum Steuerklassenwechsel

  • Berechnet frühzeitig, ob der Steuerklassenwechsel für euch sinnvoll ist.
  • Beantragt den Wechsel spätestens sieben Monaten vor der Geburt.
  • Vergesst nicht, nach der Geburt wieder in die alte Steuerklasse zu wechseln.

Warum sich ein Steuerklassenwechsel beim Bezug von Elterngeld lohnt

Ihr seid verheiratet? Dann habt ihr euch sicherlich schon, bevor sich Nachwuchs ankündigte, überlegt, wie ihr Steuern spart. Bestimmt habt ihr die Kombination gewählt, die sich auf das gemeinsame Vermögen am günstigsten auswirkt. So ist es möglich, dass ihr beide in Steuerklasse IV seid oder euch für die Variante „IV mit Faktor“ entschieden habt, wenn ihr ungefähr gleich viel verdient.

Verdient ein Ehepartner mehr – und zwar mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Bruttolohns –, wählt er in der Regel Steuerklasse III. Dem anderen Partner wird dann automatisch Steuerklasse V zugewiesen. Da in Steuerklasse III die Lohnsteuerabzüge geringer ausfallen, bleibt für den gemeinsamen Haushalt mehr vom höheren Gehalt übrig. Statistisch gesehen gibt es in vielen Ehen Gehaltsunterschiede. Nach wie vor ist es meist die Ehefrau, die weniger verdient und dadurch Steuerklasse V hat.

Doch wie sieht es beim Bezug von Elterngeld aus? Welche Steuerklassen sind dann günstig?

Erwartet das Paar ein Kind, ist die umgekehrte Steuerklassenkombination lukrativer. Der Partner, der den Großteil der Elternzeit übernimmt, sollte dann in die günstige Steuerklasse III wechseln. Denn das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts des betreuenden Elternteils errechnet. Je höher dieses ist, desto mehr steht ihm zu. Daher rentiert sich der Wechsel in die Steuerklasse III auch, wenn beide Partner gleich viel Lohn erhalten und deswegen zuvor in Steuerklasse IV waren.

Obwohl das gemeinsame Nettogehalt dadurch geringer ausfällt, lohnt sich der Steuerklassenwechsel beim Bezug von Elterngeld: Wenn der zu Hause bleibende Elternteil die Steuerklasse wie beschrieben ändert, bekommt er deutlich mehr Elterngeld ausgezahlt. Die hohe Summe gleicht nicht nur den Verlust an Nettolohn aus, sondern spült sogar zusätzlich Geld in die Haushaltskasse. Ohnehin seid ihr durch die Änderung der Steuerklasse nur vorübergehend steuerlich benachteiligt: Mit der Steuererklärung erhaltet ihr die zu viel bezahlten Steuern wieder zurück.

Wie die Steuerklasse wegen Elterngeld wechseln?

Das hört sich gut an? Ihr wollt sofort die Steuerklasse wechseln, um von mehr Elterngeld zu profitieren? Schaut vorher, ob ihr folgende Voraussetzungen erfüllt. Nur dann lohnt sich der Wechsel.

  • Ihr seid verheiratet.
  • Ihr seid beide erwerbstätig und dem in Elternzeit gehenden Elternteil steht mehr Elterngeld als der Mindestsatz von 300 Euro zu.
  • Der vor dem Wechsel weniger oder gleich viel verdienende Elternteil übernimmt den Großteil der Elternzeit.
  • Die werdende Mutter befindet sich in den ersten zwei bis drei Monaten ihrer Schwangerschaft.

Steht die Geburt eures Kindes kurz bevor, ist es für diesen Trick also leider schon zu spät. Ihr wollt euch die Elternzeit teilen und jeder gleich lang zu Hause bleiben? Dann haltet an dieser Lösung fest. In einigen Fällen lohnt sich auch hierbei der Wechsel. Wichtig ist, dass ihr für beide Steuervarianten einmal ausrechnet, wie viel Elterngeld ihr dann bekommt. Nur so wisst ihr, ob sich der Wechsel tatsächlich rentiert.

Den Steuerklassenwechsel beantragt ihr – anders als das Elterngeld – beim für euren Wohnort zuständigen Finanzamt. Nach der Geburt des Kindes wechselt ihr einfach wieder zurück in eure frühere Steuerklasse.

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Nicht den richtigen Zeitpunkt verpassen

Schnell handeln! – so lautet die Devise, wenn ihr die Steuerklasse wechseln wollt, um mehr Elterngeld zu erhalten. Denn die seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 geltende Frist für den Wechsel der Steuerklasse vor Bezug des Elterngelds ist äußerst sportlich.

Nur wenn einer von euch schon mindestens sechs Monate vor dem Bezug des Elterngeldes (also vor der Geburt des Kindes) in der neuen Steuerklasse war, kann die fürs Elterngeld verantwortliche Behörde das neue Nettogehalt berücksichtigen.

Wichtig: Der Wechsel wird immer erst im darauffolgenden Monat gültig. Plant deshalb ausreichend Zeitpuffer ein – nicht zuletzt, weil das Kind früher zur Welt kommen könnte als geplant.

Verzichtet hauptsächlich die werdende Mutter auf ihre Erwerbstätigkeit, müsst ihr den Antrag auf Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz stellen. Nur Beamtinnen und Soldatinnen gewährt die Behörde sechs Wochen mehr Zeit, denn sie erhalten kein Mutterschaftsgeld beziehungsweise gehen nicht in Mutterschutz. Ist es der werdende Vater, der den Großteil der Elternzeit in Anspruch nimmt, hat auch er sechs Wochen mehr Zeit, den Antrag zu stellen.

Frist verpasst? So klappt’s dennoch

Nicht jede Schwangerschaft stellt ein Arzt bereits in den ersten beiden Monaten fest. Zudem haben werdende Eltern zu diesem Zeitpunkt oftmals andere Dinge im Kopf.

Mit ein paar Tricks verlängert ihr den anrechenbaren Bemessungszeitraum für das neue Nettogehalt – sofern die werdende Mutter die längste Zeit Elterngeld statt Gehalt bezieht. Dies geht im Prinzip nur, indem sie teilweise oder komplett auf den Mutterschutz verzichtet. Freilich kommt dies ausschließlich dann infrage, wenn sich die Hochschwangere dazu in der Lage fühlt und keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Mutterschutz zu gewähren. Wenn du als werdende Mutter darauf verzichten möchtest, ist es notwendig, dass du dies schriftlich erklärst und der Elterngeldbehörde mitteilst. Du willst so kurz vor der Entbindung nicht mehr arbeiten? Wenn du noch Resturlaub übrig hast, gibt es eine Alternative: Du verzichtest auf deinen Mutterschutz und nimmst dir stattdessen Urlaub.

Eine hundertprozentige Garantie für das Gelingen dieses Tricks gibt es jedoch nicht. Vereinzelt gab es Fälle, in denen die Behörde eine Fristverlängerung trotz Verzicht auf den Mutterschutz ablehnte.


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