Tagesmutter und -vater: Wie viele Kinder betreuen sie?

Eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen – bei einem Tagesvater oder einer Tagesmutter ist das möglich. Wie viele Kinder werden in der Tagespflege betreut, wer bezahlt sie und was ist zu beachten?

Frau trägt Baby und umarmt Kleinkind.
Josh Willink / pexels.com

Die Kindertagespflege ist eine Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gesetzlich anerkannt und gleichrangig mit der Betreuung in einer Kita. Ihr könnt entscheiden, welche der beiden Betreuungsformen ihr euch für euer Kind wünscht.

Unsere 3 Top-Tipps zur Kindertagespflege

  • Informiert euch beim zuständigen Jugendamt über die Qualifikationen von Tagesmüttern und -vätern, wenn euer Kind eine besondere Förderung benötigt.
  • Lasst vom Jugendamt prüfen, ob ihr Anrecht auf einen Betreuungszuschuss oder die Übernahme der Betreuungskosten habt, wenn ihr über ein geringes Einkommen verfügt.
  • Setzt die Kosten für Kinderbetreuung steuerlich als Sonderkosten ab.

Tagesvater und Tagesmutter: Was ist das eigentlich?

Beruf und Familie miteinander vereinbaren – das ist gar nicht so einfach. Natürlich wünschen sich alle Eltern, dass ihr Kind während der eigenen Arbeitszeit optimal betreut wird. Das ist in einer Kindertagesstätte, aber auch bei einer Tagesmutter beziehungsweise einem Tagesvater möglich.

Als qualifizierte Fachkräfte betreuen sie mehrere Kinder, meist in der eigenen Wohnung oder in angemieteten Räumen. Unter Umständen kommen Sie auch direkt zu euch nach Hause. Die Betreuungszeiten sind relativ flexibel. Eine ganztägige Betreuung ist ebenso möglich wie die Betreuung über einen bestimmten Zeitraum.

Übrigens: Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten auch eine ergänzende Betreuung an. Benötigt ihr aufgrund eurer beruflichen Situation eine längere Betreuung, weil Kita oder Schule nicht die gesamte Zeit abdecken, kümmern sie sich nach Betreuungsschluss um euer Kind.

Vorteilhaft ist auch, dass euer Kind eine feste Bezugsperson und ihr einen festen Ansprechpartner für alle Belange habt. Dies sind beste Voraussetzungen für eine stabile Bindung zwischen Kind und Betreuer und einen engen Austausch über die Entwicklung eures Kindes.

Qualifikation von Tagesmutter und -vater: Welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?

Eine berufliche Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater gibt es nicht. Unabhängig vom bisher ausgeübten Beruf kann sich fast jeder dazu qualifizieren lassen. Einige Voraussetzungen gibt es aber. Um in der Kindertagespflege arbeiten zu können, benötigen Interessierte vom zuständigen Jugendamt diese beiden Bescheinigungen:

  • Pflegeerlaubnis
  • Eignungsfeststellung

Essenziell für die Pflegeerlaubnis ist die sogenannte Grundqualifikation. In 160 Stunden erarbeiten sich die angehenden Tageseltern ein breites Grundlagenwissen, zu dem unter anderem Themen wie Entwicklungspsychologie und Kleinkindpädagogik gehören.

Entsprechende Angebote zur Grundqualifizierung werden von diversen Stellen angeboten, unter anderem von:

  • Jugendämtern
  • Tageselternvereinen
  • Familienbildungsstätten
  • Volkshochschulen

Können die Tageseltern bereits pädagogische Kenntnisse nachweisen, kann der Lehrgang zur Grundqualifizierung unter Umständen entfallen.

Im Rahmen der Eignungsfeststellung werden außerdem ein erweitertes Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis verlangt. Das Jugendamt prüft zudem die Räumlichkeiten, in denen die Tagespflege stattfinden soll. Teilweise ist auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder verpflichtend. Die Jugendämter befristen die Pflegeerlaubnis auf fünf Jahre. Damit sie verlängert wird, müssen regelmäßig Fortbildungen besucht werden.

Da die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen können, nehmt ihr am besten Kontakt zu einem regionalen Jugendamt auf, um mehr über die Voraussetzungen zu erfahren.

Betreuer-Kind-Schlüssel einer Tagesmutter: Wie viele Kinder werden betreut?

Der günstige Betreuer-Kind-Schlüssel ist ein wichtiges Merkmal der Kindertagespflege. In kleinen Gruppen mit bis zu fünf Kindern kann jedem Kind viel Zuwendung geschenkt werden. Mehr Kinder dürfen nur dann betreut werden, wenn Tagesmutter oder -vater über eine pädagogische Ausbildung verfügen.

Gibt es regionale Unterschiede bei der Betreuungsquote?

Laut Dr. Eveline Geszonowicz, wissenschaftliche Referentin des Bundesverbandes für Kindertagespflege, werden im Bundesdurchschnitt etwa drei Kinder von einer Tagespflegeperson betreut. Das entspricht den EU-weiten Empfehlungen für Kinder unter drei Jahren.

In einem Interview mit dem Portal rund-um-kita.de weist Geszonowicz aber auch auf regionale Unterschiede hinsichtlich der Betreuungsquote hin: „In den östlichen Bundesländern oder in Ballungsräumen werden zumeist etwas größere Gruppen betreut als in den westlichen Bundesländern oder in ländlichen Gebieten. Das hat unter anderem die Ursache, dass die Kindertagespflege dort, wo sie die zurückgehende Struktur der Kindertageseinrichtungen ausgleicht und dort, wo viele Betreuungsplätze benötigt werden, entsprechend flexibel reagieren kann.“

Wird Rücksicht auf Kinder mit besonderem Förderbedarf genommen?

Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf können in einer Tagespflege betreut werden. Oft setzt das jedoch eine spezielle Qualifizierung der Tagesmutter oder des Tagesvaters voraus. Benötigt euer Kind eine besondere Förderung? Bei eurem Jugendamt erhaltet ihr umfassende Informationen zu den Tagesmüttern und -vätern in eurer Region. Dazu gehören auch der Erfahrungsstand und spezielle Kenntnisse.

In vielen Bundesländern gibt es auch freie Träger, die Tagespflegestellen vermitteln.

Ab wann kann ein Kind zur Tagesmutter oder zum Tagesvater?

Das kommt ganz darauf an, ab welchem Alter die Tagesmütter und -väter Kinder in Pflege nehmen: Viele betreuen auch Kinder, die erst wenige Monate alt sind und daher eine besonders intensive Betreuung benötigen. Wann der richtige Zeitpunkt ist, entscheidet zuallererst ihr. Auch bezüglich einer Tagespflege für sehr junge Kinder unterstützt euch das zuständige Jugendamt.

Wann sollte man Tagesmutter oder -vater suchen?

Hierfür gelten ähnliche Grundsätze wie bei der Suche nach einer Kita: Je früher, desto besser. Sobald ihr wisst, ab welchem Zeitpunkt ihr eine Betreuung benötigt, solltet ihr anfangen, nach einer Kindertagespflegestelle zu suchen. Dann habt ihr ausreichend Zeit, eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater zu finden, die oder der euch und eurem Kind zusagt.

Kosten für eine Tagesmutter: Wer bezahlt die Betreuung?

Für die Betreuung durch Tagesmutter oder -vater gibt es keine allgemeingültigen Gebührensätze. So wie die Gebühren für Kita-Plätze variieren auch die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege. Ein diesbezüglich wichtiges Kriterium: Arbeitet die Tagesmutter oder der -vater freiberuflich oder mit staatlicher Förderung?

Entscheidet ihr euch für eine staatlich geförderte Kindertagespflege, werden die Kosten für die Betreuung zur Hälfte von euch und zur Hälfte vom Jugendamt übernommen. Wie hoch die Förderung ist, hängt von der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune ab. Die Höhe eures Anteils richtet sich in den meisten Kommunen nach eurem Gehalt. Um euren Eigenanteil zu berechnen, benötigt das Jugendamt:

  • Einkommenserklärung(en)
  • Stundenzahl der Betreuung

Die Kosten für eine privat finanzierte Tagesbetreuung liegen meist höher. Sie werden individuell vereinbart und richten sich danach, welche Leistungen die Pflege beinhaltet. Üblicherweise belaufen sich die Kosten auf drei bis acht Euro pro Stunde. Wie hoch sie im Einzelnen sind und wie sie sich aufschlüsseln lassen, erfahrt ihr direkt bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater.

Tipp: Habt ihr ein geringes Einkommen, solltet ihr vom Jugendamt prüfen lassen, ob ihr Anrecht auf einen Zuschuss oder die Kostenübernahme habt. Für die Verpflegungskosten müsst ihr allerdings in jedem Fall aufkommen.

Lassen sich Betreuungskosten absetzen?

Ihr könnt die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderkosten absetzen. Pro Jahr ist das für zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch für 4.000 Euro möglich. Das gilt sowohl für die Betreuung in einer Kita als auch für die Betreuung in der Kindertagespflege.


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