Betreuungsrecht: Ein Überblick

Bist du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls handlungs- oder entscheidungsunfähig, muss sich eine andere Person um alltägliche und rechtliche Belange kümmern. Wer das sein soll, kannst du selbst entscheiden.

Frau unterstützt älteren Mann
Matthias Zomer / pexels.com

Oft treten Schicksalsschläge ganz plötzlich ein. Darauf sollte man vorbereitet sein und rechtzeitig vorsorgen. Auch, wenn der körperliche oder geistige Zustand sich schleichend verschlechtert, sollte man damit nicht zu lange warten. Du kannst eine Person deines Vertrauens bestimmen, die für dich alltägliche Entscheidungen trifft, aber auch deine Rechtsgeschäfte übernehmen kann, falls du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist, und die in deinem Interesse handelt. Aber vielleicht möchtest du auch selbst für eine dir nahestehende Person diese Aufgabe übernehmen oder einem Fremden helfen.

Zusammenfassung

  • Setze eine Betreuungsverfügung auf, wenn du auch Wünsche zu der Art und Weise deiner Betreuung festhalten möchtest.
  • Überlege dir genau, ob du eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausstellen möchtest oder sie auf gewisse Bereiche beschränkst.
  • Verfasse eine Patientenverfügung, wenn du nur einen Betreuer für medizinische Belange festlegen möchtest.

Rechtskräftige Befugnisse: Vollmacht oder Verfügung?

Möchtest du selbst bestimmen, wer sich im Zweifelsfall um deine Belange kümmert? Grundsätzlich lassen sich zwei Arten rechtskräftiger Befugnisse unterscheiden: Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmst du, welche Person dich in bestimmten Bereichen vertritt, etwa gegenüber Behörden oder Banken. Legst du das vorher nicht fest, kann das Betreuungsgericht theoretisch eine dir vollkommen fremde Person mit diesen Aufgaben betrauen. Zudem kannst du grundlegende Wünsche zur Art und Weise der Betreuung festhalten.

Mit einer Vorsorgevollmacht legst du einen Stellvertreter fest, der auch ohne gerichtliche Anordnung in deinem Namen handeln kann. Du kannst sie auf bestimmte Bereiche beschränken oder als Generalvollmacht ausstellen. Da Letztere umfassende Befugnisse erteilt, solltest du gut über die Entscheidung nachdenken. Möchtest du nur jemanden bestimmen, der sich um mögliche medizinische Angelegenheiten kümmert, ist eine Patientenverfügung eine gute Option.

Selbst Betreuer werden

Nicht immer kommt ein Familienangehöriger als Betreuer infrage. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellen. Möchtest du selbst als rechtlicher Betreuer tätig werden, solltest du einige Vorkenntnisse mitbringen. Eine Ausbildung benötigst du aber nicht. Grundsätzlich kannst du natürlich auch als ehrenamtlicher Betreuer für Angehörige einspringen.


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