Vorsorgevollmacht statt Betreuungsverfügung

Keiner ist vor schweren Schicksalsschlägen gefeit. Im schlimmsten Fall können diese dich handlungs- und entscheidungsunfähig machen. Wenn du ihr eine Vorsorgevollmacht ausstellst, kümmert sich eine Person deines Vertrauens um alles.

Männerhände umlegen eine andere Hand mit lackierten Fingernägeln.
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Was, wenn du deinen Willen nicht mehr äußern kannst? Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine missglückte Operation können zu dieser schlimmen Situation führen. Bist du geistig und psychisch nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden, regelt der Staat deine Belange – außer du hast vorher eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt. Anders als bei einer Betreuungsverfügung wird bei der Vorsorgevollmacht eine von dir bestimmte Person zu deinem Stellvertreter. Diese Vertrauensperson erledigt dann so alltägliche Dinge wie Überweisungen oder trifft schwerwiegende Entscheidungen, beispielsweise solche, die deine weitere medizinische Behandlung betreffen.

Zusammenfassung

  • In einer Vorsorgevollmacht benennst du selbst einen Stellvertreter mit umfangreichen Befugnissen.
  • Solltest du einmal nicht mehr deinen Willen äußern können, entscheidet dein Stellvertreter für dich.
  • Die schriftliche Vollmacht verfasst du selbst; sie ist ohne notarielle Beglaubigung gültig.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Person, die in deinem Namen handelt, solltest du einmal aufgrund einer psychischen Erkrankung, aus körperlichen oder anderen Gründen nicht mehr im juristischen Sinne geschäftsfähig sein. Dadurch ist sie befugt, alle Angelegenheiten für dich zu regeln, die du zuvor schriftlich festgelegt hast. Anders als bei einer Generalvollmacht kannst du einzelne Befugnisse aber auch ausschließen, zum Beispiel finanzielle Aufgaben.

Bist du als erwachsener Mensch auf eine derartige Hilfe angewiesen, sollte dich die richtige Person vertreten. Das kann beispielsweise dein Partner beziehungsweise deine Partnerin sein. Bei einer Vorsorgevollmacht ist – anders als bei einer Betreuungsverfügung – im Vorhinein festgelegt, wer für dich zuständig ist. Damit hast du die Chance, noch im gesunden Zustand jemanden auszuwählen und behältst somit im Fall der Fälle ein Stück Selbstbestimmung. Schließlich kannst du sicher sein, dass die von dir gewählte Person dich kennt und in deinem Sinne handeln würde.

General- und Vorsorgevollmacht sowie andere Befugnisse im Überblick

Es gibt mehrere rechtskräftige Befugnisse, die regeln, wer einen hilflos gewordenen Mensch in welchem Umfang betreut. Bevor du eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, ist es wichtig, kleine, aber mitunter entscheidende Unterschiede zu kennen.

  • Betreuungsverfügung vs. Vorsorgevollmacht: Der größte Unterschied besteht darin, dass bei der Betreuungsverfügung ein Gericht auf Basis medizinischer und anderer Gutachten eine Betreuungsperson festlegt. Nicht immer ernennt es einen nahen Verwandten oder den Partner. Auch wildfremde Personen sind denkbar, sollten diese dem Betreuungsgericht geeigneter erscheinen. Im Rahmen eines kostenpflichtigen Verfahrens regelt das Gericht auch die Befugnisse der Betreuungsperson. Im Vergleich zu einer Vorsorgevollmacht unterliegt die Betreuungsverfügung staatlicher Kontrolle. Das schützt zwar stärker vor Missbrauch, es besteht aber die Gefahr, dass eine Person ernannt wird, die deine Bedürfnisse nicht kennt.
  • General- und Vorsorgevollmacht im Vergleich: Eine Generalvollmacht beschränkt sich nicht auf einzelne Bereiche. Mit ihr ermächtigst du eine andere Person, alles für dich zu entscheiden. Da sie umfangreichste Befugnisse erlaubt, ist es nicht möglich, eine Generalvollmacht ohne Notar auszustellen.
  • Patientenverfügung: Anders als eine Vorsorgevollmacht ist eine Patientenverfügung ausschließlich medizinischen Angelegenheiten vorbehalten. Sie greift beispielsweise im Fall einer unheilbaren Krankheit oder eines lebensbedrohlichen Unfalls. In ihr legst du fest, welche Maßnahmen für dich infrage kommen und welche nicht. Die Verfügung richtet sich an einen Arzt sowie eine weitere Person. Letztere ist dafür zuständig, deine zuvor schriftlich festgehaltenen Wünsche durchzusetzen.

Welche Befugnisse erteilt eine Vorsorgevollmacht?

Du kannst genau festlegen, für welche Angelegenheiten dein Stellvertreter verantwortlich sein soll. Denkbar sind zum Beispiel folgende Lebensbereiche:

  • Behörden: Als Stellvertreter erledigt deine Vertrauensperson Behördengänge. Ändert sich beispielsweise deine Adresse, meldet sie dies dem Einwohnermeldeamt. Ein wichtiger Punkt sind Versicherungen. Bei Berufsunfähigkeitsversicherung und Rentenkasse ist viel Korrespondenz notwendig.
  • Wohnung: Wichtig ist, dass jemand deine Wohnung instand hält und sie gegebenenfalls kündigen kann. Auch deine Post sollte jemand entgegennehmen und außerdem wichtige Verträge für Telefon, Internet und Strom regeln können.
  • Pflege und Gesundheitsversorgung: Falls du zum Pflegefall wirst, entscheidet der Bevollmächtigte, wie es weitergehen soll. Er kann eine häusliche Pflege oder die Aufnahme in ein Pflegeheim beauftragen. Sensible Themen sind auch Operationen, lebenserhaltende Maßnahmen und Organspende. Äußere dich möglichst genau dazu oder setze zusätzlich eine Patientenverfügung auf.
  • Finanzen: Die Person kann dein Vermögen verwalten. Dazu gehören Rechnungen, Darlehen, Kontoführung und Altersvorsorge. Du kannst die Verfügungsgewalt aber auch auf einen Teil deines Vermögens beschränken.

Regel auch weitere Befugnisse, die dir wichtig sind – und vergiss nicht, dass es dir freisteht, bestimmte Dinge nicht in die Hand einer Person zu legen. Genau das ist der Vorteil einer Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuungsverfügung.

Was sollte ich bei einer Vorsorgevollmacht beachten?

Damit deine Vorsorgevollmacht greift und eine Vertrauensperson in deinem Sinne handelt, solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Bevollmächtigten gut auswählen: Bestimme eine Person, der du voll und ganz vertraust. Um deinen Willen durchzusetzen, sollte dieser Mensch dich gut kennen. Deshalb sprechen sich viele (Ehe-)Partner gegenseitig eine Vollmacht aus. Mit der Vollmacht übernimmt die Person große Verantwortung, der sich nicht jeder gewachsen fühlt. Frage daher deine Wunschperson, ob sie überhaupt bereit wäre. Sie sollte das zudem mit ihrer Unterschrift beglaubigen. Alternativ legst du mehrere Personen fest und betraust sie mit verschiedenen Bereichen.
  • Sonderregelungen: Überlege, wie viel Kontrolle du willst. Eine Vorsorgevollmacht ist, anders als die Betreuungsverfügung, mit Risiken verbunden und im Prinzip sofort rechtsgültig. Es gibt keine weitere Kontrollinstanz. Daher ist es gut, Befugnisse klar und detailliert festzuhalten und, anders als bei einer Generalvollmacht, im Zweifelsfall bestimmte Dinge auszuschließen.
  • Formales: Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Im Internet findest du Mustervorlagen. Sinnvoll ist es, dich durch einen Rechtsanwalt, einen spezialisierten Dienstleister oder eine kostenfreie Verbraucherberatungsstelle beraten zu lassen. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigst. Das schließt aus, dass die Echtheit des Dokuments angezweifelt werden kann.
  • Dokument gut aufbewahren: Überlege, wo du die Vollmacht sicher und jederzeit verfügbar hinterlegen kannst. Im Fall der Fälle sollte dein Partner beziehungsweise die Vertrauensperson schnell darauf zugreifen können. Und zuletzt: Lebensumstände ändern sich. Prüfe daher regelmäßig, ob der Inhalt noch sinnvoll ist.


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