Namensänderung nach Hochzeit: So erledigt ihr die Bürokratie

Viele Paare entscheiden sich bei ihrer Hochzeit für eine Namensänderung. Sie nehmen den Namen eines Partners an oder wählen einen Doppelnamen. Dabei sind einige bürokratische Hürden zu überwinden.

Braut unterschreibt Eheurkunde
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Ihr zwei seid euch einig: Ihr wollt heiraten. Doch ist diese Entscheidung gefallen, steht gleich die nächste an: Wie wollen wir denn in Zukunft heißen – sprich: Welchen Nachnamen tragen wir? Diesbezüglich hat sich nämlich viel geändert: Ein gemeinsamer Familienname ist keine Pflicht mehr. Auch muss nicht mehr, wie traditionell üblich, die Ehefrau den Namen des Ehemannes annehmen.

Unsere 3 Top-Tipps zur Namensänderung nach der Hochzeit

  • Überlegt euch vor der Eheschließung, welchen Namen ihr annehmen wollt – dann könnt ihr die Namensänderung direkt bei der Trauung beantragen.
  • Nicht alle Namenskombinationen sind möglich – lasst euch vom Standesamt beraten, wenn ihr euch unsicher seid.
  • Kümmert euch frühzeitig um die Namensänderung eurer Dokumente. Vor allem der Personalausweis, die Benachrichtigung des Einwohnermeldeamts und des Arbeitgebers sind wichtig.

Diese Namenskombinationen sind möglich

Dennoch gibt es für die Namensänderung nach der Hochzeit klare Regeln. Ihr könnt also nicht jede beliebige Namenskombination wählen. Nehmen wir an, eure Nachnamen lauten Fischer und Sommer. Dann habt ihr drei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1: Jeder behält seinen eigenen Namen

Ihr behaltet jeweils euren ursprünglichen Nachnamen und bestimmt, welchen Namen eure Kinder tragen sollen.

Frau Fischer und Herr Sommer

Möglichkeit 2: Gemeinsamer Name

Ihr entscheidet euch für den Nachnamen eines Partners – der andere nimmt diesen an.

Frau und Herr Sommer

Herr und Frau Fischer

Möglichkeit 3: Doppelname

Ihr entscheidet euch für einen Ehenamen – der Partner mit dem anderen Namen kann einen Doppelnamen annehmen. Der Partner mit dem Ehenamen darf keinen Doppelnamen haben.

Frau Fischer-Sommer und Herr Sommer

Frau Sommer-Fischer und Herr Sommer

Herr Fischer-Sommer und Frau Fischer

Herr Sommer-Fischer und Frau Fischer

Hinweis: Solltet ihr zufällig denselben Nachnamen haben, also zum Beispiel beide Schmidt heißen, dürft ihr daraus keinen Doppelnamen machen. Ihr könnt also nicht Schmidt-Schmidt heißen. Ähnlich ist es, wenn einer von euch schon vor der Ehe einen Doppelnamen hatte: Mehr als zwei einzelne Namen dürft ihr nicht koppeln.

Wie heißen die Kinder?

Habt oder wollt ihr Kinder, stellt sich die Frage, wie diese nach der Hochzeit mit Nachnamen heißen sollen. Behaltet ihr beide euren ursprünglichen Nachnamen, sucht ihr euch einen für den Nachwuchs aus. Wichtig ist, dass alle Kinder denselben Namen tragen. Bei einem gemeinsamen Namen oder Doppelnamen wird der Ehename zum Nachnamen eurer Kinder. Einen Doppelnamen dürft ihr euren Söhnen und Töchtern nicht geben.

Wer führt die Namensänderung bei der Heirat durch?

Idealerweise überlegt ihr euch schon vor der Eheschließung, ob ihr eine Namensänderung wünscht. Ihr könnt sie dann direkt bei der Trauung im Standesamt anmelden. Das Amt ändert eure Namen dann offiziell. Damit ist es aber nicht getan: Ihr müsst auch in all euren offiziellen Dokumenten den Namen ändern lassen. Dazu gehören zum Beispiel eure Ausweispapiere. Näheres dazu erfahrt ihr in der Checkliste am Ende.

Wann muss die Namensänderung spätestens erfolgen?

Ihr könnt eine Namensänderung auch nach der Hochzeit noch durchführen lassen, eine besondere Frist gibt es dafür nicht. Entscheidet ihr euch also während der Ehe doch für eine Namensänderung, ist das kein Problem. Ihr müsst dazu lediglich eure Eheurkunde ins Standesamt mitbringen.

Was kostet die Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt?

Meldet ihr eure Namensänderung schon bei der Heirat an, zahlt ihr dafür je nach Bundesland zwischen 100 und 200 Euro. Wollt ihr eure Namen erst später ändern, kann es sein, dass das Standesamt 10 bis 15 Euro zusätzlich verlangt. Schließlich muss es dann eure Eheurkunde prüfen.

Unterlagen für die Namensänderung nach der Eheschließung

Für die Namensänderung beim Standesamt braucht ihr euren Personalausweis oder Reisepass sowie eine beglaubigte Abschrift eurer Geburtsurkunde. Seid ihr schon länger verheiratet, nehmt ihr zudem eure Eheurkunde mit.

Tipp: Lasst euch beim Standesamt gleich mehrere beglaubigte Abschriften der Eheurkunde anfertigen. Ihr benötigt diese, um eure Papiere nach der Namensänderung zu aktualisieren.

Checkliste: Diese Dokumente müsst ihr ändern lassen

Hat das Standesamt eure Namen offiziell geändert, erwartet euch nach der Hochzeit die Namensänderung in sämtlichen Dokumenten, die eure Identität nachweisen. Zudem müsst ihr Vermieter, Arbeitgeber, Versicherungen und ähnliche Kontakte über euren neuen Namen informieren. Mit dieser Checkliste stellt ihr sicher, dass ihr nichts vergesst.

Diese Dokumente müsst ihr erneuern:

  • Personalausweis und Reisepass (am besten zuerst)
  • EC- und Kreditkarten
  • Führerschein und Kfz-Zulassung
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • Abo-Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr
  • weitere Abonnements
  • Ausweise für Bibliotheken, Fitnessstudios, Organspende etc.
  • Kundenkarten
  • Visitenkarten
  • Patientenverfügungen
  • Verträge

Diese Institute und Personen müsst ihr informieren:

  • Einwohnermeldeamt
  • Banken und Kreditgeber
  • Vermieter
  • Arbeitgeber
  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Ärzte
  • Geschäftspartner
  • Vereine
  • GEZ

Auch hier solltet ihr den neuen Namen angeben:

  • Klingelschild und Briefkastenbeschriftung
  • E-Mail-Adresse
  • E-Mail-Signatur
  • Social-Media-Profile


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