Wie lassen sich Beruf und Familie in Einklang bringen?

Familienzeit ist kostbar und lässt sich nicht in Geld aufwiegen. Arbeitszeit ist jedoch unabdingbar, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Kunst besteht darin, einen Ausgleich zu finden.

Vater mit drei Kindern auf Mohnblumenwiese
Juliane Liebermann / unsplash.com

Allzu oft heißt es noch immer Kind oder Karriere, doch nicht jeden locken Spitzengehalt und 60 plus X Arbeitsstunden in der Woche. Viele Arbeitnehmer wollen beides: Familie und Beruf. Eine gesunde Work-Life-Balance und ausreichend Zeit für die Familie stehen dann im Vordergrund – umso mehr, wenn Nachwuchs kommt. Unternehmen mit familienfreundlichen Werten und flexiblen Arbeitszeitmodellen haben dann in der Bewerbergunst die Nase vorn.

Zusammenfassung

  • Mit der Wahl eines familienfreundlichen Arbeitgebers stellst du die wichtigsten Weichen, um Beruf und Familie in Einklang zu bringen.
  • Dennoch solltest du genau abwägen, ob du etwaige Gehaltseinbußen und Schwierigkeiten beim beruflichen Fortkommen in Kauf nehmen möchtest bzw. kannst.
  • Vor allem Alleinverdiener und Alleinerziehende haben oft das Nachsehen, wenn es darum geht, Kind und Karriere miteinander zu vereinen.

Verpflichtung oder doch nur Marketing?

Fakt ist: Im Alltag macht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vielerorts Probleme, doch Arbeitgeber merken zunehmend, dass zufriedene Mitarbeiter auch produktiver sind. Auf jeden Fall solltest du gründlich prüfen, ob ein potenzieller Arbeitgeber wirklich familienfreundlich handelt oder dies nur vorgibt, um sich einen Vorteil im Kampf um qualifizierte Mitarbeiter zu verschaffen. Informiere dich am besten schon im Vorfeld gründlich, ob der Arbeitgeber deiner Wahl Arbeitsmodelle wie Home-Office, flexible Arbeitszeiten oder auch einen Zuschuss zur Kinderbetreuung anbietet. Einige Arbeitgeber haben sogar eigene Betriebskindergärten.

Knackpunkt: Das Gehalt

Reichen flexible Arbeitszeitmodelle allein nicht aus, damit genug Zeit für die Familie bleibt, kannst du mit dem Arbeitgeber womöglich eine kürzere Wochenarbeitszeit vereinbaren. Das bedeutet aber auch weniger Gehalt; rechne vorher ganz genau durch, ob dein geringeres Einkommen noch für Miete, Lebensmittel, Kleidung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausreichen würde.

Besonders für Alleinerziehende und Familien mit einem Alleinverdiener ist ein geringeres Gehalt häufig ein Problem. Nicht jeder kann es sich ohne Weiteres leisten, in Teilzeit zu arbeiten oder Jobsharing zu betreiben, wenn das Plus an Freizeit nur mit großen finanziellen Abstrichen einhergeht.

Konsequenzen für die Karriere?

Neben dem finanziellen Aspekt spielt die berufliche Perspektive natürlich eine große Rolle. Auch hier findest du in puncto Arbeitgeber große Unterschiede vor. Haben Teilzeit, Schwangerschaft, Elternzeit und andere familienbezogene Faktoren einen negativen Einfluss auf das berufliche Fortkommen? Ist der Arbeitsplatz sogar gefährdet? Auch hier solltest du dich frühzeitig und gründlich informieren, wie der potenzielle Arbeitgeber agiert. Am besten sind dafür Erfahrungsberichte von Mitarbeitern geeignet, die den Ablauf im Unternehmen bereits kennen.

Auf dich kommt es an!

Derartige Risiken sind ausgeräumt? Du hast einen familienfreundlichen Arbeitgeber gefunden, der seinen Mitarbeitern viel Vertrauen entgegenbringt? Prima! Dann stimmen die Voraussetzungen. Jetzt kommt es auf dich an, damit es mit Karriere und Familie klappt:

  • Achte stets auf eine klare Kommunikation und enge Abstimmung mit Vorgesetzten und Kollegen. Schließlich sind sie es, die für dich einspringen müssen, wenn du familiär gefordert bist und zum Beispiel mit dem Kind zum Arzt musst.
  • Haltet euch abwechselnd gegenseitig den Rücken frei und seid füreinander da, wenn jemand Hilfe braucht.
  • Wenn alle das Gefühl haben, am gleichen Strang zu ziehen und dass die Lasten nicht zu ungleich verteilt sind, eröffnet das allen den nötigen Freiraum, sich nicht zwischen Familie und Beruf entscheiden zu müssen.

Kurz gesagt: Wenn du durch klare Absprachen, Zuverlässigkeit und eine hohe Arbeitsqualität deinen Teil zum Gelingen beiträgst, bist du einer Vereinbarkeit von Beruf und Familie schon sehr nahe.

Gibt es gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Ja, mittlerweile gibt es eine ganze Reihe gesetzlicher Regelungen, die sich dem Thema widmen. Nachfolgend einige der wichtigsten im Überblick:

Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) schützt werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder vor möglichen gesundheitlichen Gefahren oder einer Überforderung im Arbeitsleben. Ebenso besteht ein Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz haben Arbeitnehmer in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit, sofern sie das Kind selbst erziehen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Zudem dürfen Eltern nach der Elternzeit vom Arbeitgeber nicht schlechter gestellt werden und können auf ihre alte Stelle – oder auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz – zurückkehren.

Eltern können sich jeweils bis zu zehn Tage pro Jahr freistellen lassen, um ihr krankes Kind zu pflegen. Seit Januar 2015 gilt zudem das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Der Fokus liegt hierbei auf der Betreuung pflegebedürftiger Personen und der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder. Im Fall vorgenannter zehntägiger Auszeit können Eltern nun zudem in akuten Fällen eine Lohnersatzleistung beanspruchen – ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des wegfallenden Nettogehalts.

Das Gesetz räumt überdies eine 24-monatige Familienpflegezeit ein, während derer Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren können. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten können Eltern bzw. pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen beantragen, um den Einkommensausfall während der Familienpflegezeit abzufedern.

Ebenso ist ein sechsmonatiger Ausstieg (ganz oder teilweise) aus dem Beruf möglich, um Angehörige zu pflegen. Dies gilt jedoch nur, sofern der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Auch in diesem Fall lässt sich ein zinsloses Darlehen beantragen.

Paragraph 8, Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), trägt den Titel: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Hier ist geregelt, dass die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung – also solcher Maßnahmen, die dafür geeignet sind, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu vermindern – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders berücksichtigen sollen. Das Augenmerk gilt damit explizit den Lebensverhältnissen von Frauen und Männern, die „aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Personen betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen“.


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