Was ist Wohngeld? Alle Fakten zur oft ungenutzten staatlichen Förderung

Wohnkosten können eine große Last darstellen. Wer wenig verdient, hat Anspruch auf eine finanzielle Stütze: das Wohngeld.

Blick in die leere Küche einer Familie.
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Manchmal treiben einen die Wohnkosten an die finanzielle Belastungsgrenze. Horrende Mieterhöhungen und neue Lebensumstände können dazu führen. Single- und Mehrpersonenhaushalten mit geringem Einkommen steht Wohngeld zu. Doch viele wissen gar nicht, dass sie Anspruch darauf haben. Nicht wenige verwechseln Wohngeld mit Sozialhilfe oder scheuen den Gang zum zuständigen Amt. Dabei ist der Kreis der Bezugsberechtigten groß und vielfältig. Zu ihm zählen gering verdienende Alleinerziehende, Studierende oder vollzeitbeschäftigte Hausbesitzer, die plötzlich aus gesundheitlichen Gründen beruflich kürzer treten müssen. In jedem Fall ist es gut zu wissen, ob und wie viel Wohngeld einem zustehen würde.

Zusammenfassung

  • Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen.
  • Nicht nur Mieter, auch Immobilieneigentümer können wohngeldberechtigt sein.
  • Wohngeld wird auf Basis der Faktoren Wohnkosten, Einkommenshöhe und Anzahl der Haushaltsmitglieder berechnet.

Wohngeld: Was genau ist das und wer hat Anspruch?

Was ist Wohngeld? Diese Frage bedarf der Klärung. Schließlich birgt der Begriff Wohngeld viel Verwechslungspotenzial. Eigentümer denken dabei häufig an die monatlichen Nebenkostenvorschüsse für den Verwalter. Auch die Wohnkostenübernahme im Rahmen staatlicher Transferzahlungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II wird häufig so bezeichnet.

Gemeint ist jedoch ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, auf den jeder mit geringem Einkommen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) einen Rechtsanspruch hat. Ziel ist es, diejenigen Haushalte zu entlasten, die gemessen an ihrem Einkommen hohe Mietkosten stemmen müssen. Hierfür ist es notwendig, dass du bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag stellst. Nach einem positiven Bescheid erhältst du die Förderung zwölf Monate lang. Anschließend ist es notwendig, das Wohngeld erneut zu beantragen.

Was bedeutet wohngeldberechtigt?

Folgende Kriterien legt das Amt bei der Antragsprüfung zugrunde:

  • Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung
  • Einkommenshöhe des Haushalts
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder

Zum Kreis der Berechtigten zählen auch Haus- oder Wohnungseigentümer, die, aus welchen Gründen auch immer, die finanzielle Last für ihre Immobilie nicht mehr allein tragen können. Dies verhindert, dass sie aufgrund hoher Instandhaltungskosten und der Kreditabzahlung gezwungen sind, ihre Immobilie zu verkaufen. Obgleich derzeit die Hälfte der Wohngeldbezieher Rentner sind, ist der Kreis der Berechtigten deutlich größer. Mitunter stehen auch dann die Chancen gut, wenn man als Single ein Bruttoeinkommen von 1.500 Euro hat.

Auch bei Arbeitslosengeld I besteht ein Anspruch. Wer hingegen Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Erwerbsminderungsrente oder eine andere Unterstützung erhält, hat keinen Anspruch. Schließlich werden hierbei bereits die Wohnkosten berücksichtigt.

Voraussetzungen für Mieter, Eigentümer und Auszubildende

Nutze am besten die Beratung deiner Wohngeldstelle, um im Detail zu prüfen, ob du berechtigt bist. Wohngeld erhältst du im Übrigen auch, wenn du in einer WG oder zur Untermiete wohnst. Denn das Gesetz gilt für viele verschiedene Wohnformen und Mietverhältnisse. Hierbei ist freilich immer die Miethöhe ausschlaggebend.

Doch was ist Wohngeld für eine Eigentumswohnung? Zwar zahlen Besitzer für ihre Wohnung oder ihr Haus keine Miete, doch kommen andere Gebühren auf sie zu. Bei ihnen ist daher die Höhe der finanziellen Belastung ihrer Immobilie ausschlaggebend. Dazu gehören unter anderem Kosten im Zusammenhang mit der Kredittilgung, Verwaltungskosten, Grundsteuer oder Gebäudeversicherungsbeiträge.

Dies setzt voraus, dass Eigentümer selbst darin wohnen und auch die Kosten selbst tragen. Außer den eigentlichen Eigentümern einer Wohnimmobilie sind generell auch Besitzer eines Gewerbebetriebs sowie eigentumsähnliche Nutzer wie beispielsweise Nießbraucher bezugsberechtigt.

Besondere Regeln gelten für Auszubildende und Studierende – vorausgesetzt sie haben bereits erfolglos einen Antrag auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gestellt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie eine Zweitausbildung aufnehmen, für die die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Erziehen sie bereits ein Kind, wohnen mit Geschwistern zusammen und regeln das Finanzielle gemeinsam, ist die Aussicht auf Wohngeld generell sehr gut.

Wie viel Wohngeld dir zusteht

Neben der Frage, was Wohngeld überhaupt ist, brennt vielen auf den Nägeln, wie viel Geld das Amt zahlt. Die Höhe des Wohngelds wird auf Basis des Einkommens, der Miete beziehungsweise Belastung sowie der Haushaltsgröße berechnet. Jede Gemeinde oder Stadt ist einer Mietstufe zugeordnet. Die Mietstufen legen fest, ab welcher Miet- und Belastungshöhe und bis zu welchem Höchsteinkommen du Anspruch auf einen Zuschuss hast. Beides wird in Relation zur Anzahl der Haushaltsmitglieder angegeben. Mietstufen-Tabellen mit den aktuellen Höchstsätzen kannst du auf den Seiten des Bundesinnenministeriums online einsehen.

Als Miete berücksichtigt das Amt nur die Nettomiete und die kalten Betriebskosten. Kosten für Heizung und Warmwasser kannst du demnach nicht geltend machen. Zu den Haushaltsmitgliedern zählen im Übrigen nicht nur nahe Verwandte oder Ehepartner. Wenn du beispielsweise mit deinem Freund oder deiner Freundin seit über einem Jahr zusammenlebst, geltet ihr als sogenannte Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Mitbewohner in einer WG können aber getrennt Wohngeld beantragen, wobei es je nach Fall zu Kürzungen der Wohngeldzahlungen kommen kann.

Hinsichtlich des zu berücksichtigenden Einkommens solltest du wissen, dass die Einkünfte aller Bewohner summiert werden. Allerdings liegt dies oft unter dem Gesamtbruttoeinkommen, da du aufgrund von Freibeträgen für beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge und anderer Abzüge auf eine niedrigere Höhe kommst. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen – im Gegenteil: Wohngeldberechtigte Familien profitieren von zusätzlichen Leistungen, die die Entwicklungschancen ihrer Kinder verbessern sollen.

Ob sich der Gang zum Wohngeldamt für dich lohnt, kannst du leicht ausrechnen, zum Beispiel mit dem Online-Rechner auf Sueddeutsche.de. Im Durchschnitt erhalten Haushalte übrigens 154 Euro. Gerade in Großstädten liegen die Beträge oft noch höher.


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