Wohnung kündigen: Das musst du als Mieter wissen

Du wohnst zur Miete und möchtest aus deiner aktuellen Wohnung ausziehen? Beim Kündigen des Mietvertrags sind einige Dinge zu beachten.

Mann unterzeichnet Papiere
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Ein neuer Job in einer anderen Stadt, die erste gemeinsame Wohnung, Nachwuchs oder einfach der Wunsch, einen neuen Kiez kennenzulernen – für einen Umzug gibt es viele Gründe. Hast du dich dazu entschlossen, deine aktuelle Wohnung zu kündigen, sind einige Dinge zu beachten. Was ist für dich als Mieter wirklich wichtig?

Unsere 3 Top-Tipps, wenn du deine Wohnung kündigen willst

  • Um den Mietvertrag bei Bedarf schnell kündigen zu können, kannst du mit deinem Vermieter vertraglich eine kürzere Kündigungsfrist zu deinen Gunsten vereinbaren.
  • Denke daran, dass alle Hauptmieter die Kündigung unterschreiben müssen, damit sie wirksam ist.
  • Verschicke das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder gib es persönlich bei deinem Vermieter ab, um sicherzustellen, dass er es rechtzeitig erhält.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Bis wann muss man eine Wohnung kündigen? Sowohl Mieter als auch Vermieter sind an gesetzliche Kündigungsfristen gebunden. Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Frist in der Regel drei Monate.

Du kannst deine Wohnung immer zum Monatsende kündigen. Soll der aktuelle Monat bei der Frist berücksichtigt werden, muss die Kündigung allerdings spätestens am dritten Werktag des Monats bei deinem Vermieter eingehen. Das Datum auf dem Poststempel ist dabei unerheblich.

Beispiel: Erhält der Vermieter dein Kündigungsschreiben am 3. Mai, kannst du das Mietverhältnis zum 31. Juli beenden.

Beachte, dass der Samstag als Werktag gilt – fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, hast du dennoch bis zum darauffolgenden Montag Zeit. Geht das Kündigungsschreiben danach ein, ist die Kündigung erst einen Monat später wirksam.

Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen dir und deinem Vermieter sind zulässig, solange sie nicht zu deinem Nachteil sind. Die Kündigungsfrist darf also nur kürzer, aber nie länger als drei Monate sein. Ebenfalls wichtig: Ihr könnt euch jederzeit gütlich auf ein früheres Ende des Mietverhältnisses einigen. Das ist von Seiten des Vermieters oft möglich, wenn du selbst eine Wohnungsanzeige aufgibst und einen geeigneten Nachmieter findest.

Was gehört in das Kündigungsschreiben für eine Wohnung?

Möchtest du deine aktuelle Wohnung kündigen, musst du das grundsätzlich schriftlich und auf Papier tun. Eine mündliche Kündigung der Wohnung oder ein Kündigungsschreiben per Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend. Setze ein formloses Schreiben auf, in dem du deinen Willen zur Kündigung klar zum Ausdruck bringst. Gründe für die Kündigung musst du nicht nennen. Folgende grundlegende Informationen muss das Kündigungsschreiben außerdem enthalten:

  • genaue Adresse der Wohnung inkl. Stockwerk
  • Datum, zu dem der Mietvertrag gekündigt wird
  • Aufforderung zur Kündigungsbestätigung

Es empfiehlt sich, den Hinweis aufzunehmen, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam wird, falls das Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig beim Vermieter eintreffen sollte. Um eine Wohnung richtig zu kündigen, müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.

Wie übermittelt man das Kündigungsschreiben?

Um sicherzustellen, dass der Vermieter deiner Wohnung das Kündigungsschreiben wirklich erhält, solltest du es in jedem Fall als Einschreiben verschicken. Du kannst aus verschiedenen Arten von Einschreiben wählen:

  • Einschreiben Einwurf: Der Postbote bestätigt, dass er das Kündigungsschreiben in den Briefkasten oder das Postfach des Vermieters eingeworfen hat.
  • Einschreiben Eigenhändig: Der Postbote übergibt das Kündigungsschreiben dem Vermieter oder einem schriftlich Bevollmächtigten persönlich.
  • Einschreiben Rückschein: Der Postbote übergibt das Kündigungsschreiben dem Vermieter oder einer empfangsberechtigten Person. Du erhältst eine Empfangsbestätigung mit Zustelldatum und Unterschrift des Empfängers.

Alternativ kannst du die Wohnung auch kündigen, indem du das Schreiben selbst in den Briefkasten deines Vermieters wirfst oder es deinem Vermieter persönlich übergibst. Lass dich dabei von einem Zeugen begleiten oder lass dir den Erhalt vom Vermieter quittieren.

Wohnung in Sonderfällen kündigen

Im Normalfall wird eine Wohnung unter Einhaltung der Kündigungsfristen ordentlich gekündigt. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten diese nicht. Eine Wohnung fristlos zu kündigen ist jedoch nur unter gewissen Umständen möglich:

  • Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ist nicht möglich. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Wohnung unbewohnbar ist, zum Beispiel aufgrund eines Ungezieferbefalls oder wegen fehlender Fenster und Türen. Auch wenn der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig übergibt, kannst du theoretisch die Wohnung fristlos kündigen.
  • Der Zustand der Wohnung ist gesundheitsgefährdend, beispielsweise aufgrund eines übermäßigen Schimmelbefalls oder der Verwendung giftiger Baustoffe. Die Gesundheitsgefährdung muss jedoch ein Sachverständiger bestätigen. Diesen musst du in der Regel zunächst selbst bezahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich hier, einen Fachanwalt oder den Mieterschutzbund zurate zu ziehen.
  • Der Vermieter stört den Hausfrieden, beispielsweise indem er die Nebenkostenabrechnung manipuliert oder ungebeten deine Wohnung betritt.

Wichtig: Bevor du deine Wohnung fristlos kündigen kannst, musst du deinem Vermieter eine angemessene Frist einräumen, die Mängel zu beheben. Was als angemessen gilt, hängt von den Mängeln und deren Ausmaßen ab. Natürlich empfiehlt sich eine fristlose Kündigung in der Regel nur, wenn du bereits eine neue Wohnung hast.

Aktuelle Informationen für Mieter erhältst du über den Twitter-Account des Deutschen Mieterbunds (DMB):

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