Wohnungsübergabe: Checkliste für das neue Heim

Die erste gemeinsame Wohnung stellt einen großen Schritt in eurer Beziehung dar. Doch bevor ihr umziehen und eure eigenen vier Wände einrichten könnt, müsst ihr erstmal eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter durchführen.

Paar erhält Schlüssel von nicht sichtbarer Person
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Keine Frage, der Umzug in die erste gemeinsame Wohnung ist aufregend. Doch auch wenn die Vorfreude auf das Zusammenziehen und Einrichten der Wohnung groß ist: Vor dem Einzug gilt es, einige Dinge beachten – zum Beispiel, ob in der Wohnung alles in einem ordnungsgemäßen Zustand ist oder ob es etwas zu bemängeln gibt. Deswegen müsst ihr, bevor ihr eure neue Wohnung offiziell übernehmen und beziehen könnt, mit dem Vermieter eine Wohnungsübergabe machen. Aber worauf muss man dabei achten, damit es beim Auszug nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt?

Unsere 3 Top-Tipps zur Wohnungsübergabe

  • Die Wohnungsübergabe sollte in einer komplett leeren Wohnung und bei Tageslicht stattfinden, damit mögliche Schäden und Mängel besser auffallen.
  • Lasst euch von einer Person begleiten, die als Zeuge fungiert, wenn ihr nicht beide bei der Wohnungsübergabe anwesend sein könnt.
  • Erstellt auch dann ein Wohnungs­übergabe­protokoll, wenn der Vermieter nicht darauf besteht.

Wohnungsübergabe wann vereinbaren?

Hat euer Vormieter alle Schönheitsreparaturen durchgeführt und ist ausgezogen, kann die Wohnungsübergabe stattfinden. Vereinbart den Termin zu einer Uhrzeit, bei der ausreichend Tageslicht vorhanden ist. Da nicht bezogene Wohnungen meist nur unzureichend beleuchtet sind, fallen Mängel bei Tageslicht schneller auf und ihr könnt den Zustand der Wohnung besser einschätzen. Aus diesem Grund sollte die Übergabe auch nur stattfinden, wenn die Wohnung komplett leer ist. Außerdem sollte sie kurz vor dem Einzug erfolgen, damit ihr sichergehen könnt, dass sich der Zustand der Wohnung bis zu eurem Einzug nicht gravierend ändert.

Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?

Die Übergabe ist mehr als eine Formalität. Ihr erhaltet nicht nur die Schlüssel zur Wohnung, sondern dokumentiert auch den Gesamtzustand vor der Wohnungsübergabe. Aber was genau muss gemacht werden?

Fußböden, Wände und Decken

Prüft den Zustand des Anstrichs und der Tapete und achtet dabei auf mögliche Löcher. Das gilt auch für den Fußbodenbelag. In welchem Zustand ist der Boden? Gibt es Sprünge in den Fliesen, Flecken auf dem Teppich oder Kratzer im Parkett?

Schlüssel und Schlösser

Bei der Wohnungsübergabe erhaltet ihr alle Schlüssel. Dazu gehören neben dem Haus- und Wohnungsschlüssel auch Schlüssel für Briefkasten, Keller, Dachboden und einzelne Zimmer. Überprüft, ob alle Schlüssel und Schlösser einwandfrei funktionieren. Der Vermieter darf übrigens einen Schlüssel für die Wohnung behalten. Aber keine Angst, er darf die Wohnung nur in Notfällen betreten, etwa wenn ihr im Urlaub seid und ein Wasserrohr bricht.

Steckdosen und Lichtschalter

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung so zu übergeben, dass sie sofort bewohnbar ist. Dazu gehört auch, dass die Steckdosen und Lichtschalter in der Wohnung funktionieren. Ob das der Fall ist, könnt ihr ganz einfach mit einem Ladekabel und eurem Smartphone testen. Schließt das Handy an und kontrolliert, ob der Ladestatus angezeigt wird.

Wasserleitungen und -anschlüsse

Kontrolliert, ob alle Wasserhähne, Dusche und Toilettenspülung funktionieren. Erkundigt euch dabei auch nach dem Haupthahn, an dem ihr bei Bedarf das Wasser in der Wohnung abstellen könnt. Achtet außerdem auf Wasserflecken. Sie können ein Hinweis auf undichte Leitungen und frühere Wasserschäden sein.

Zählerstände

Haltet alle Zählerstände fest, um nur für euren Verbrauch und nicht für den des Vormieters zu zahlen. Dokumentiert die Stände der Wasseruhr, von Gas- und Stromzähler sowie den an den Heizkörpern befestigten Heizkostenverteilern.

Technische Geräte

Überprüft die Funktion aller technischen Geräte. Dazu gehören Klingel, Gegensprechanlage und Türöffner, aber auch vorhandene Küchengeräte wie Herd, Ofen und Kühlschrank.

Begleitperson

Geht gemeinsam zur Wohnungsübergabe. Ist das nicht möglich, solltet ihr euch von einer anderen Person begleiten lassen. Das ist wichtig, damit es bei einem späteren Streitfall einen Zeugen gibt, der den Zustand der Wohnung bei Übergabe bestätigen kann.

Dokumentation

Dokumentiert den Zustand der Wohnung vor dem Einzug in einem Wohnungs­übergabe­protokoll und lasst euch die Notizen per Unterschrift von eurem Vermieter bestätigen. Nehmt bei der Wohnungsübergabe eine vorgefertigte Checkliste mit, um nichts zu vergessen. Es kann außerdem hilfreich sein, mögliche Mängel mit einer Kamera festzuhalten.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Eine Checkliste hilft euch bei der Wohnungsübergabe, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen. Die folgende Liste ist ein Beispiel, das ihr entsprechend der Wohnung anpassen und als Vorlage für ein Übergabeprotokoll verwenden könnt. Haltet dazu auch folgende Punkte fest:

  • Namen von Mieter, Vermieter und Zeugen
  • Wohnungsanschrift von Mieter, Vermieter und Zeugen
  • Datum und Uhrzeit der Wohnungsübergabe
  • Liste erhaltener/noch fehlender Schlüssel
  • Liste der Zähler mit Zählernummer und aktuellem Stand
  • Unterschrift von Mieter, Vermieter und Zeugen

Zimmer

keine Mängel

festgestellte Mängel

Bemerkung

Flur

Küche

Badezimmer

Wohnzimmer

Zimmer 1

Zimmer 2

Zimmer 3

Keller/Dachboden

Balkon/Terrasse

Garage

Sonstige

Warum ein Wohnungs­übergabe­protokoll erstellen?

Ein Wohnungs­übergabe­protokoll ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ihr solltet aber auch dann ein Protokoll anfertigen, wenn euer zukünftiger Vermieter nicht darauf besteht. So habt ihr den Zustand der Wohnung Schwarz auf Weiß dokumentiert und könnt zu einem späteren Zeitpunkt nicht für die festgehaltenen Schäden haftbar gemacht werden. Eine mündliche Beanstandung reicht nicht als Beweis aus. Zudem könnt ihr im Protokoll festhalten, dass ihr euch eure Gewährleistungspflicht bei vorhandenen Schäden vorbehaltet. So könnt ihr im Zweifelsfall die Miete mindern.

Was ist beim Auszug zu beachten?

Wann sollte die Wohnungsübergabe bei einem Auszug stattfinden? Nachdem ihr alle vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen vorgenommen habt. Dazu gehören etwa das Streichen der Wände und das Schließen von Bohrlöchern. Fertigt auch bei der Wohnungsübergabe vor dem Auszug ein Übergabeprotokoll an. Seid frühzeitig in der Wohnung und kontrolliert, ob sie wirklich besenrein ist. Das bedeutet, dass sich keine Möbel mehr in der Wohnung befinden, die nicht vertraglich dazugehören. Die Böden sollten gefegt und gewischt sein.

Typische Gebrauchsspuren müsst ihr nicht entfernen, etwa Laufspuren auf dem Parkett. Auch folgende Arbeiten gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen, die bei normalem Gebrauch vom Mieter vorgenommen werden müssen:

  • Abschleifen und Versiegeln von Holzböden
  • Streichen von Fensteraußenseiten
  • Streichen von Balkon und Terrasse


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