Wann die Krankmeldung abgeben?

Die Nase läuft, der Kopf ist schwer, die Temperatur erhöht? Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du dich beim Arbeitgeber melden. Doch wie genau? Und wann?

Arzt misst Blutdruck bei Patienten.
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Wer unentschuldigt fehlt, verletzt seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber und muss mit einer Abmahnung rechnen. Im wiederholten Fall droht sogar die Kündigung. Für unentschuldigte Fehlzeit besteht kein Anspruch auf Vergütung – schließlich wurde keine Arbeitsleistung erbracht. Damit es gar nicht so weit kommt, solltest du ein paar Regeln beachten.

Unsere 3 Top-Tipps zu Krankmeldung und Fristen

  • Melde dich unverzüglich telefonisch krank: am ersten Krankheitstag, vor der Arbeitszeit.
  • Geh am ersten Krankheitstag zum Arzt, sofern der Arbeitgeber es verlangt.
  • Sende die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht an Arbeitgeber und Krankenkasse.

Wann krankmelden?

Unverzüglich – So legt es § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) fest. Dort heißt es: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ Nach herrschender Meinung bedeutet „unverzüglich“ in diesem Fall: Bevor die Arbeitszeit beginnt. Wenn du dich morgens krank fühlst, greif also gleich zum Telefon und ruf deinen Arbeitgeber an.

Wie krankmelden?

Die Regeln legt der Arbeitgeber fest. Viele wünschen eine Krankmeldung per Telefon, andere bevorzugen eine E-Mail. In manchen Unternehmen musst du dich in der Personalabteilung melden, in anderen stattdessen beim Vorgesetzten. Informiere dich auf jeden Fall bei deinem Arbeitgeber, welcher Ablauf an deinem Arbeitsplatz gilt. Befolge ihn genau und wahre alle Fristen.

Schreibt der Arzt dich krank, erhältst du eine sogenannte Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung. Ein Teil davon dient als Nachweis für Arbeitgeber und Krankenkasse. Ruf erneut beim Arbeitgeber an und informiere ihn. Lass ihn zudem wissen, ab wann du voraussichtlich wieder einsatzfähig bist.

Wann zum Arzt?

Die Regeln hierfür unterscheiden sich ebenfalls je nach Betrieb. Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht zu verlangen, dass du schon am ersten Krankheitstag zum Arzt gehst und dir ein Attest besorgst. Er kann aber auch so kulant sein, dir die Entscheidung zu überlassen, ob du dich erst einmal ohne Arztbesuch erholst. Manche Arbeitgeber verlangen einen Arztbesuch am zweiten oder sogar erst am dritten Krankheitstag. Auch hier gilt: Informiere dich, welche Regeln an deinem Arbeitsplatz gelten.

Spätestens wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, musst du in jedem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Diese Frist bezieht sich nicht auf Arbeitstage, sondern auf Kalendertage und schließt demnach auch Samstag, Sonntag und Feiertage ein.

Übrigens: Auch ein kulanter Arbeitgeber kann jederzeit einen Arztbesuch am ersten Krankheitstag verlangen. Dazu braucht er keinen besonderen Grund. Ein denkbarer Anlass wäre beispielsweise, dass der Arbeitgeber einen Missbrauch seiner Kulanz vermutet.

Erster Job: Auch an den Berufsunfähigkeits-Schutz denken!

Welche Krankmeldung wohin schicken?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus drei Teilen: Ein Schein für dich, ein Schein für den Arbeitgeber und einer für die Krankenkasse. Welcher Schein für wen gedacht ist, steht jeweils drauf.

Die Anschrift deiner Krankenkasse findest du im Netz. Bei einigen Kassen kannst du den Schein auch einscannen oder fotografieren und anschließend elektronisch übermitteln, anstatt ihn per Post zu senden. Diesbezügliche Informationen findest du üblicherweise auf der Website deiner Krankenkasse.

Bis wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber sein?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Arbeitstag vorliegen. Samstag, Sonntag und Feiertage zählen hierfür nicht mit. Einige Arbeitgeber wünschen vorab ein Foto oder einen Scan per E-Mail – der Postweg kann sich schließlich auch einmal verzögern. Informiere dich sicherheitshalber auch über die diesbezüglichen Gepflogenheiten an deinem Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann jederzeit das Original der Krankschrift verlangen.

Wie viel Lohn bei Krankheit?

Wenn du bereits vier Wochen lang ohne Fehlzeiten bei deinem Arbeitgeber gearbeitet hast, gilt im Krankheitsfall eine sechswöchige (beziehungsweise 42 Kalendertage) Lohnfortzahlung. Bei einer Folgeerkrankung ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Entgeltzahlung verlängert werden kann. Bist du länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, kannst du Krankengeld von der Krankenkasse beanspruchen.

Übrigens: Die Art der Erkrankung musst du dem Arbeitgeber für gewöhnlich nicht mitteilen – es sei denn, es besteht die Gefahr, dass sich Kollegen anstecken und die betrieblichen Abläufe beeinträchtigt werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber Bescheid wissen, um eventuell Schutzmaßnahmen zu treffen.


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