Steuerklassen: Welche Abzüge werden in den Klassen 1 bis 5 fällig?

Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Diese Frage stellt sich jeder Arbeitnehmer spätestens kurz vor seiner ersten Gehaltsauszahlung. Einen maßgeblichen Einfluss darauf haben die Steuerklassen.

Taschenrechner, Stift und Tabelle.
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Die verschiedenen Steuerklassen teilen Arbeitnehmer je nach Familienstand unterschiedlichen steuerlichen Kategorien zu. Diese bestimmen, wie viel Prozent des Lohns an das Finanzamt abzugeben sind. Ob du verheiratet oder ledig bist, wirkt sich also in einem hohen Maß auf deinen Nettolohn aus. Die Steuern werden – zusammen mit weiteren Abzügen wie Sozialversicherungsbeiträgen, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag – direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an den deutschen Staat abgeführt.

Zusammenfassung zu Steuerklassen

  • In welche Steuerklasse du eingeordnet wirst, hängt in der Regel von deinem Familienstand ab: Ledige Personen ohne oder mit Kindern kommen in Steuerklasse 1 bzw. 2, Verheiratete sind Steuerklasse 3, 4 oder 5 zugeordnet.
  • Bei Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden alle weiteren Tätigkeiten über ihren Hauptberuf hinaus gemäß Steuerklasse 6 abgerechnet.
  • Insbesondere Verheiratete sparen ordentlich Steuern, wenn sie sich je nach konkreter Situation dafür entscheiden, entweder nach Steuerklasse 4 oder nach den Steuerklassen 3 und 5 abgerechnet zu werden. Hier ist der Unterschied zwischen den beiden Einkommen entscheidend.

Wie berechnen sich die Steuerklassen?

Es ist nahezu unmöglich, pauschal zu sagen, mit welchen Abzügen du bei den einzelnen Steuerklassen rechnen musst. Die jeweilige Lohnsteuer wird anhand von Tabellen berechnet, neben der Steuerklasse beeinflussen jedoch weitere Faktoren die Höhe der Abgaben. Für unser Beispiel gehen wir jeweils von einem Verdienst von 3.000 Euro brutto aus und vergleichen anhand dessen die einzelnen Steuerklassen miteinander.

Willst du es genau wissen, kannst du mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen deine genauen Abzüge errechnen.

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Wie viel Gehaltsabzug bei Steuerklasse 1?

Die meisten Arbeitgeber werden zu Beginn ihrer Karriere in Steuerklasse 1 eingeordnet. Sie gilt ab einem Verdienst von 450 Euro im Monat und für ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne minderjährige Kinder. Ein Wechsel der Steuerklasse und damit Lohnsteuerersparnisse sind in der Regel nicht möglich.

Beispiel: Du bist gesetzlich kranken- und rentenversichert und hast einen monatlichen Bruttoverdienst von 3.000 Euro. Ohne weitere Be- und Abzüge betragen die Gehaltsabzüge im Rahmen der Lohnsteuer bei Steuerklasse 1 für dich ca. 430 Euro.

Wie viel Gehaltsabzug bei Steuerklasse 2?

Alleinerziehende, ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer mit Kind werden in Steuerklasse 2 eingeordnet. Prinzipiell ist diese der Steuerklasse 1 sehr ähnlich, allerdings weist sie höhere Freibeträge und eine geringere Steuerlast auf. Du kannst diese Steuerklasse allerdings nur wählen, wenn du für dein Kind Kindergeld beziehst.

Beispiel: Wenn du ein Kind hast und wie im vorigen Beispiel 3.000 Euro brutto verdienst, beträgt die Höhe deiner Lohnsteuer ca. 385 Euro.

Wie viel Gehaltsabzug bei Steuerklasse 3 und 5?

Die Steuerklassen 3, 4 und 5 sind Verheirateten vorbehalten. Grundsätzlich werden beide Eheleute automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Wenn ein Partner aber deutlich mehr verdient als der andere, kann ein Wechsel in die Steuerklasse 3 für den Besserverdienenden finanziell sinnvoll sein. Der andere Partner kommt dann in Steuerklasse 5.

Beispiel: Du und dein Ehepartner verdienen zusammen insgesamt 6.000 Euro brutto. Du bekommst einen monatlichen Bruttolohn von 4.500 Euro, dein Partner dagegen 1.500 Euro. Du musst in Steuerklasse 3 ca. 496 Euro an Lohnsteuer abtreten, dein Partner in Klasse 5 entrichtet etwa 234 Euro an den Fiskus. Das sind zusammen 730 Euro. Wärt ihr beide in Steuerklasse 4, läge die gemeinsame Lohnsteuer bei ca. 910 Euro – 180 Euro mehr.

Wie viel Gehaltsabzug bei Steuerklasse 4?

Verfügen beide Ehepartner über ein etwa gleich hohes Einkommen, bleiben sie am besten einfach in Steuerklasse 4, da dies in dem Fall meist die Option mit den geringsten Abzügen ist. Wenn du dir unsicher bist, welche Steuerklasse für dich und deinen Partner günstiger ist, solltest du am besten selbst nachrechnen.

Beispiel: Verdienen du und dein Partner jeweils 3.000 Euro brutto im Monat, zahlt jeder von euch ca. 435 Euro Lohnsteuer – also zusammen 870 Euro. Würdet ihr euch hingegen für Steuerklasse 3 und 5 entscheiden, würden die Abzüge insgesamt 950 Euro betragen.

Der Sonderfall: Abzüge bei Steuerklasse 6

Während die Steuerklassen 1 bis 5 und somit die Gehaltsabzüge anhand des Familienstandes festgelegt sind, betrifft Steuerklasse 6 Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitest du gleichzeitig für mehrere Arbeitgeber, werden alle Jobs außer dem ersten über Steuerklasse 6 abgerechnet.

Beispiel: In deinem Hauptberuf verdienst du 2.000 Euro brutto im Monat, aus einem Nebenverdienst kommen noch einmal 1.000 Euro monatlich dazu. Dein Hauptberuf läuft über Steuerklasse 1 – Gehaltsabzüge für die Lohnsteuer: ca. 190 Euro. Dein zweiter Beruf fällt unter Steuerklasse 6, die Lohnsteuer beträgt ca. 115 Euro. Macht zusammen 305 Euro.


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