Risikolebens­versicherung: Wann ist sie sinnvoll?

Der Tod eines Angehörigen ist immer ein schwerer Schlag. Damit zum Verlust eines geliebten Menschen nicht auch noch finanzielle Probleme hinzukommen, gibt es die Risikolebensversicherung.

Junges Paar hält Händchen.
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Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine beträchtliche Geldsumme an einen im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten aus. In den meisten Fällen dient sie dazu, Partner untereinander abzusichern oder im Todesfall der Eltern für die finanzielle Sicherheit der Kinder zu sorgen. Aber auch Geschäftspartner nutzen die Versicherung – beispielsweise um ein abgeschlossenes Geschäft abzusichern oder bei der Aufnahme eines Immobilienkredits, um ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen.

Unsere 3 Top-Tipps zur Risikolebensversicherung

  • Eine Risikolebensversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn du deinen Partner absichern willst oder als Hauptverdiener deine Familie oder Kinder vor finanziellen Engpässen im Falle deines Todes schützen möchtest.
  • Je nach Familiensituation bieten die Versicherer unterschiedliche Vertragsmodelle und Tarife an. Achte insbesondere auf Flexibilität bei Vertragsabschluss, -auflösung und den Zahlungen sowie auf die Freibeträge der Erbschaftssteuer.
  • Beantworte vor Abschluss der Risikolebensversicherung die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Lügst du, riskierst du, dass die Versicherung in deinem Todesfall die Absicherung deiner Familie verweigert.

Welche Risikolebens­versicherungen für Paare gibt es?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie unverheiratete Partner und Ehepaare mit einer Risikolebensversicherung für eine Absicherung im Todesfall eines Lebensgefährten sorgen – je nachdem, ob die Risikolebensversicherung für beide Partner oder einzeln abgeschlossen wird.

Zwei einzelne Risikolebens­versicherungen

Sinnvoll sind einzeln abgeschlossene Risikolebensversicherungen vor allem für Verheiratete, da für Ehepaare bei der Erbschaftssteuer ein hoher Freibetrag von 500.000 Euro gilt. Partner ohne Trauschein müssen hingegen bereits ab 20.000 Euro Erbschaftssteuer entrichten.

Der Vorteil von zwei separaten Verträgen liegt in der hohen Flexibilität – sowohl bei der Gestaltung des Vertrags als auch im Falle einer Trennung. Außerdem günstig ist die Tatsache, dass beide Versicherungssummen an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden, wenn beide Versicherungsnehmer gleichzeitig sterben.

Verbundene Risikolebensversicherung

Diese Risikolebensversicherung wird auch Partnervertrag genannt, da beide Versicherungsnehmer nur einen Vertrag abschließen. Stirbt einer der beiden, bekommt der Hinterbliebene die Versicherungssumme ausgezahlt und der Vertrag erlischt.

Diese Versicherungsform ist trotz geringerer Beiträge mit Vorsicht zu genießen: Beim Vertragsabschluss ist wenig Flexibilität möglich, außerdem müssen beide Vertragsnehmer einer Kündigung zustimmen. Darüber hinaus wird beim gleichzeitigen Ableben die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt, was zu finanziellen Engpässen bei den Hinterbliebenen führen kann.

Risikolebensversicherung über Kreuz

Für unverheiratete Paare bieten sich zwei einzelne oder eine verbundene Lebensversicherung nur bedingt an. Die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, gilt nämlich als Erbschaft und ist somit erbschaftssteuerpflichtig. Dies kann bei Partnern ohne Trauschein schnell teuer werden. Um die Zahlung der Steuer zu vermeiden, ist die Risikolebensversicherung über Kreuz daher meist die beste Wahl. So funktioniert sie:

  • Du schließt eine Lebensversicherung ab, in der du Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler bist. Dein Partner ist lediglich die versicherte Person.
  • Dein Partner schließt ebenfalls einen separaten Vertrag ab, in dem er Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler ist und du nur als versicherte Person eingetragen bist.

Jeder von euch zahlt also für seine eigene Absicherung beim Tod des anderen. Damit ist die Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaft, sondern eine reguläre Vertragsleistung. Sterbt ihr beide gleichzeitig, bekommen die Hinterbliebenen deine Versicherungssumme und die deines Partners ausgezahlt.

Absicherung des Kindes im Todesfall der Eltern

Stirbt ein Elternteil, bedeutet das für die Kinder – neben den seelischen Schmerzen – oft enorme finanzielle Probleme. Dies gilt umso mehr, wenn du alleinerziehend bist oder Kredite abzahlen musst. In solch einem Fall ist es äußerst sinnvoll, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die dein Kind bis zum 18. Lebensjahr und im Idealfall bis zum Ausbildungsende mit monatlichen Zahlungen unterstützt. Anschließend kann dein Kind in der Regel auf eigenen Beinen stehen.

Risikolebensversicherung beim Hauskauf

Besonders hohe Belastungen kommen auf deine Hinterbliebenen zu, wenn ein Kredit besteht, der noch nicht vollständig abbezahlt ist. Beim Hauskauf solltest du daher eine Risikolebensversicherung wählen, deren Versicherungssumme mindestens der Höhe des Darlehens entspricht.

Als Alternative bieten die meisten Banken eine sogenannte Restschuldversicherung an, die an den Kredit gebunden ist und bei Zahlungsunfähigkeit einspringt.

Worauf achten bei der Risikolebensversicherung?

Bevor du dich für den Abschluss einer Versicherung entscheidest, solltest du unbedingt einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen werfen. Teilweise verkaufen die Versicherer Konditionen, die für dich nicht relevant sind und die die Gebühren für den Kredit unnötig in die Höhe treiben. Es gibt allerdings zwei Aspekte, die für jede Risikolebensversicherung sinnvoll sind:

  • Nachversicherungsgarantie: Ändert sich deine berufliche oder familiäre Situation, beispielsweise durch den Eintritt in die Selbstständigkeit oder die Geburt eines Kindes, ist es oft sinnvoll, die Summe der Risikolebensversicherung zu erhöhen.
  • Verlängerungs- und Dynamikoption: Mit diesen beiden Vertragsdetails hältst du deine Risikolebensversicherung so flexibel wie möglich. Ohne erneute Gesundheitsprüfung kannst du deine Beitragszahlungen – und damit auch deine Versicherungssumme – schrittweise erhöhen und die Vertragslaufzeit um beispielsweise 15 Jahre verlängern.

Risikolebensversicherung: Finanzielle Vorsorge für Paare

Gesundheitsfragen bei der Risikolebensversicherung

Möchtest du eine Risikolebensversicherung abschließen, ist ein Gesundheitsfragebogen Pflicht, in den du aktuelle und vergangene Erkrankungen einträgst, sofern sie dir bekannt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Atemwegserkrankungen
  • Stoffwechsel-Erkrankungen
  • Magen-Darm-Erkrankungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Infektionen
  • Allergien
  • Einnahme von Medikamenten
  • Genuss von Rauschmitteln oder Tabak
  • Zurückliegende Unfälle
  • Vergangene Krankenhausaufenthalte
  • Gefährliche Sportarten

Achtung: Wenn du bei diesen Fragen lügst oder unvollständige Angaben machst, kann deine Versicherung die Leistung verweigern. Dann steht deine Familie im Todesfall ohne Absicherung da.


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