Die richtigen Vollmachten helfen im Todesfall

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist die Trauer bei den Hinterbliebenen groß. Dann gilt es, in kurzer Zeit viele Angelegenheiten zu regeln. Doch wer zu Lebzeiten vorsorgt, erleichtert seinen Angehörigen die lästige Bürokratie.

Ein Mann füllt ein Dokumente aus.
Helloquence / unsplash.com

Zusammen ist vieles einfacher und schöner. Umso schlimmer ist es für die Familienmitglieder, wenn ein Angehöriger durch einen tragischen Unfall oder eine schwere Krankheit verstirbt. Die meisten verdrängen im Alltag, dass es so weit kommen kann. Tritt ein Todesfall unvermittelt ein, haben die Hinterbliebenen oftmals kaum Zeit zum Trauern. Vielmehr müssen sie sich durch einen wahren Bürokratiedschungel kämpfen, wenn der Verstorbene keine Vorkehrungen für den Todesfall getroffen hat.

Unsere 3 Top-Tipps zu Vollmachten im Todesfall

  • Sorge rechtzeitig mit einer Vollmacht für den Ernstfall vor.
  • Die richtigen Vollmachten helfen deinen Angehörigen, wichtige Angelegenheiten reibungslos zu regeln.
  • Alle wichtigen Vollmachten solltest du notariell beglaubigen lassen, um sicherzustellen, dass sie auch anerkannt werden.

Wie sichert man sich für den Ernstfall ab?

Vollmachten für den Todesfall erleichtern den Hinterbliebenen die organisatorischen Abläufe. Schließlich ist es an ihnen, die Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln und beispielsweise Verträge zu kündigen, Daueraufträge zu löschen sowie für die Bestattungskosten aufzukommen. Auf die Konten des Verstorbenen haben jedoch nur gesetzliche und testamentarische Erben mit einem Erbschein Zugriff – oder aber bevollmächtigte Personen. Das gilt auch für Ehepartner. Auf die gemeinsamen Konten kann der Ehepartner weiterhin zugreifen.

Was ist eine Vollmacht überhaupt?

„Vollmacht“ heißt faktisch, dass du einer Person die „volle Macht“ überträgst, stellvertretend und rechtsverbindlich für dich zu handeln. Umfang und Zweck sind dabei variabel: Sie reichen vom einmaligen Gang zur Post, um ein Päckchen abzuholen, bis hin zur Erlaubnis, behördliche, gesundheitliche und/oder finanzielle Angelegenheiten dauerhaft für dich zu regeln.

Mündlich oder schriftlich?

Grundsätzlich gibt es keine formalen Vorgaben, daher kannst du eine Vollmacht auch mündlich erteilen. Besser ist aber eine schriftliche Vollmacht, die du handschriftlich unterschreibst. Dein gesetzlicher Vertreter kann diese gegenüber Dritten deutlich leichter nachweisen.

Besser notariell beglaubigt

Institutionen wie Banken weigern sich häufig, Vollmachten anzuerkennen. Das gilt vor allem für Vollmachten mit weitreichenden Befugnissen wie eine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Bankvollmacht. Eine notarielle Beglaubigung ist der sicherste Weg, eine Vollmacht ohne große Diskussionen geltend zu machen.

Erbschein oder Vollmacht?

Einen Erbschein erhältst du als Hinterbliebener erst im Erbfall beim Nachlassgericht. Es vergehen zwei Wochen bis drei Monate, bis du damit handlungsfähig bist. Eine bereits zu Lebzeiten erteilte Vollmacht gilt dagegen unter bestimmten Umständen einfach weiter – diese Art von Vollmachten nennt man „transmortale Vollmachten„. Ebenso ist es möglich, eine „postmortale Vollmacht“ zu erteilen. Diese erlangt erst mit dem Tod des Vollmachtgebers Wirkung. Am besten legst du die Gültigkeit in der Vollmacht fest, damit gar nicht erst Zweifel aufkommen.

Gibt es mehrere Erben, können diese – im Gegensatz zum Bevollmächtigten – nur gemeinschaftlich auf die Konten des Verstorbenen zugreifen. Allerdings können die Erben eine transmortale oder postmortale Vollmacht widerrufen.

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Welche Vollmachten sind im Todesfall relevant?

Die wichtigsten Vollmachten sind: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht.

Bankvollmacht

Für den Zugriff auf das Konto reicht eine sogenannte „Konto- und Depotvollmacht“ theoretisch aus. In der Praxis akzeptieren Banken jedoch häufig nur ihre eigenen Formulare; deshalb empfiehlt es sich, vor Ort eine zweite Vollmacht zu hinterlegen. Wird auch eine notariell beglaubigte Vollmacht nicht anerkannt, bleiben leider nur der zeitraubende Weg vor Gericht oder das Warten auf den Erbschein.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigst du eine Vertrauensperson, schon zu deinen Lebzeiten einzelne oder all deine persönlichen Angelegenheiten zu verwalten. Dies gilt für den Fall, dass du geschäftsunfähig wirst und nicht mehr selbst dazu in der Lage bist, deine Angelegenheiten zu erledigen. Eine solche Vollmacht kann auch eine Bankvollmacht beinhalten. Nach deutschem Recht gilt eine Vorsorgevollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus – es sei denn, dieser hat es ausdrücklich anders festgelegt.

Durch die Vorsorgevollmacht bestimmst du deinen gesetzlichen Vertreter selbst; anderenfalls würde ein Betreuungsgericht eine fremde Person bestimmen. Unverheiratete Partner und Ehepartner erlangen diesen Status nicht automatisch und bleiben schlimmstenfalls außen vor. Da eine Geschäftsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit in jedem Alter eintreten kann, empfiehlt es sich, frühzeitig vorzusorgen.

Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung!

Generalvollmacht

Hierbei handelt es sich um das „Komplettpaket“: Während du eine Vorsorgevollmacht nicht auf bestimmte Aspekte beschränken willst, ermächtigt eine Generalvollmacht zur Stellvertretung in allen Angelegenheiten. Die Befugnisse sollten dennoch konkret in der Vollmacht definiert werden. Einzige Ausnahme: „Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte“ wie Eheschließung oder Testamente erlauben keine Stellvertretung. Auch eine Vorsorgevollmacht kann eine Generalvollmacht sein, wenn sie entsprechend umfassend ausgestaltet ist.


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