Partnerschaftsvertrag: Regeln für die wilde Ehe

Eine Garantie für ewige Liebe gibt es nicht – ob mit oder ohne Heirat. Mit einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr aber Regeln für euer Zusammenleben und eine mögliche Trennung festlegen.

Mann umarmt Frau von hinten
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Es ist vielleicht nicht besonders romantisch, aber ein Partnerschaftsvertrag sichert im Ernstfall beide Partner ab, die ohne Trauschein in einer Beziehung leben. Er gilt im Alltag, im Falle einer Trennung, aber auch wenn einer der Partner schwer erkrankt oder verstirbt.

Unsere 3 Top-Tipps zum Partnerschaftsvertrag

  • Vereinbart vertraglich ein Wohnrecht oder eine Ausgleichszahlung für eine Immobilie, wenn nur einer von euch im Grundbuch eingetragen ist.
  • Setzt den jeweils anderen in eure Erbfolge ein, damit er im Todesfall nicht leer ausgeht.
  • Passt den Partnerschaftsvertrag entsprechend an, wenn sich eure Lebenssituation ändert, etwa wenn ihr Kinder bekommt.

Ehe light: Warum einen Partnerschaftsvertrag abschließen?

Ehe und Familie werden vom Grundgesetz besonders geschützt. Deshalb haben Ehe- und eingetragene Lebenspartner besondere Rechte. Das macht sich im Alltag bemerkbar, etwa bei der jährlichen Einkommensteuererklärung, aber auch in besonderen Situationen. Bei einer Scheidung greift beispielsweise der sogenannte Versorgungsausgleich. Er sichert den Partner ab, der während der Ehe weniger verdient hat.

Unverheiratete Paare haben in diesen genannten und anderen Fällen das Nachsehen. Denn juristisch gelten auch langjährige Partner als Fremde – ohne jegliche Ansprüche. Spricht also alles für eine Hochzeit? Nicht unbedingt. Möchtet ihr dauerhaft zusammenbleiben, aber keine Gedanken an das schwerfällige Scheidungsrecht samt Anwaltszwang verschwenden oder habt ihr andere Gründe, die gegen eine Heirat sprechen, ist ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative.

Im Falle einer Trennung lässt sich der Vertrag von beiden Seiten kündigen. Dazu könnt ihr vertraglich eine Kündigungsfrist festhalten.

Wichtig: Auch mit einer Heirat sichert ihr euch nicht vollkommen ab. Möchtet ihr beispielsweise besondere Regelungen für den Güterstand treffen, empfiehlt es sich, diese in einem Ehevertrag festzuhalten.

Was kann ein Partnerschaftsvertrag regeln – und was nicht?

Ein Partnerschaftsvertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein privatrechtlicher Vertrag. Er bietet euch die Möglichkeit, euch gegenseitig abzusichern und wichtige Aspekte des Zusammenlebens zu regeln – ganz nach eurem Bedarf. Daher kann ein solcher Vertrag individuelle Klauseln enthalten.

Mietwohnung und Hausrat

Wollt ihr zusammenziehen oder wohnt ihr schon gemeinsam in einer Mietwohnung? In einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr festhalten, wer von euch beiden nach der Trennung in der zusammen angemieteten Wohnung bleibt. Seid ihr beide Hauptmieter, kann der Vermieter keine Einwände gegen eine solche Vereinbarung erheben. Ihr könnt außerdem festlegen, was mit der gemeinsam gezahlten Kaution geschieht und wie ihr gemeinsam angeschafften Hausrat aufteilt.

Wichtig: Auch wenn ihr euch darauf einigt, wer nach einer Trennung aus der Wohnung auszieht, seid ihr beide weiterhin zahlungspflichtig. Nur wenn Vermieter und Ex-Partner zustimmen, wird der andere von seiner finanziellen Verpflichtung entbunden.

Immobilien und Vermögen

Kauft ihr zusammen eine Immobilie, solltet ihr euch beide im Grundbuch als Eigentümer eintragen lassen. Ist nur einer von euch vermerkt, muss der andere nach der Trennung im Streitfall ausziehen. Existieren keine weiteren Vereinbarungen, erhält derjenige noch nicht einmal einen Ausgleich. Per Partnerschaftsvertrag kann dem Partner, der nicht im Grundbuch steht, ein Wohnrecht oder eine Ausgleichszahlung zugesprochen werden.

Tipp: Hat einer von euch mehr zur Finanzierung der Immobilie beigetragen, lässt sich der Eigentumsanteil im Grundbuch entsprechend festsetzen.

Krankheitsfall

Erkrankt einer von euch oder erleidet einen schweren Unfall, erhält der andere keine Auskunft über den Gesundheitszustand. Auch Behandlungsentscheidungen dürft ihr – anders als bei verheirateten Paaren – nicht treffen. In einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr auch solche Dinge regeln. Entscheidet ihr euch gegen einen Vertrag, empfiehlt es sich, wenigstens Vollmachten zu formulieren. Mit einer Vorsorgevollmacht räumt ihr dem anderen das Recht ein, stellvertretend in eurem Namen zu handeln. Auch eine Patientenverfügung ist wichtig. Damit kann jeder von euch bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Erbfolge

Seid ihr nicht verheiratet und einer von euch beiden stirbt, bekommt der andere gar nichts, selbst wenn ihr mehrere Jahrzehnte zusammengelebt habt. Mit einem Partnerschaftsvertrag lässt sich der Partner in die gesetzliche Erbfolge aufnehmen.

Laufende Kosten und Absicherung

In einem Partnerschaftsvertrag könnt ihr auch alltägliche Aspekte des Zusammenlebens regeln, zum Beispiel die Kosten von gemeinsamen Versicherungen oder Haushaltskosten.

Arbeitet einer von euch in Teilzeit, um die gemeinsamen Kinder zu versorgen, besteht anders als bei Ehepaaren nicht automatisch ein Anspruch auf Versorgungsausgleich und Unterhalt. Bei einer Trennung steht derjenige mit der geringeren Arbeitszeit ohne vertragliche Vereinbarung schlecht da. Per Partnerschaftsvertrag lassen sich Unterhaltsregelungen treffen oder der Abschluss einer privaten Altersvorsorge zur Absicherung desjenigen Partners festlegen, der beruflich zurückgesteckt hat.

Nicht alle Aspekte lassen sich vertraglich festlegen. Nicht möglich sind etwa:

  • Übertragungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bestimmungen über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  • Vereinbarungen zulasten Dritter

Alle enthaltenen Klauseln müssen sich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegen. Ist das nicht der Fall, wird der Partnerschaftsvertrag unter Umständen unwirksam.

Tipp: Möchtet ihr euch gegenseitig eine über den Tod hinausgehende Bankvollmacht erteilen, empfiehlt es sich, das direkt bei eurem Kreditinstitut zu tun. Banken erkennen unter Umständen nur interne Vollmachten an. Alternativ bietet es sich an, ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Im Idealfall sollte es sich dabei um ein Oder-Konto handeln.

Partnerschaftsvertrag selbst formulieren

Möchtet ihr selbst einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, findet ihr online zahlreiche Vorlagen. Die enthaltenen Klauseln werden den individuellen Bedürfnissen aber oft nicht gerecht. Besser: Überlegt euch gemeinsam, welche Punkte euch wichtig sind. Dann werdet ihr schnell sehen, wo ihr euch einig seid und wo noch Gesprächsbedarf besteht.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Profi zurate zu ziehen. Er berät euch und hilft euch bei der richtigen Formulierung. Es hat sich außerdem als sinnvoll erwiesen, den Partnerschaftsvertrag anzupassen, wenn sich eure Lebenssituation ändert, etwa wenn ihr ein Kind erwartet.

Risikolebensversicherung: Finanzielle Vorsorge für Paare

Was kann ein Partnerschaftsvertrag kosten?

Viele Regelungen könnt ihr mit einem Partnerschaftsvertrag alleine festhalten. Anders als ein Ehevertrag muss er nicht notariell beurkundet werden. Zum Notar müsst ihr nur, wenn ihr vertraglich eine Übertragung von Grundstücken, von Wohneigentum, ein Schenkungs- oder Erbversprechen festlegen möchtet. Ist das der Fall, plant für den Partnerschaftsvertrag Kosten für einen Notar ein.

Die Notarkosten richten sich nach der Höhe des Wertes eurer Vereinbarungen. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Notaren gleich hoch.


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