Was ist ein geldwerter Vorteil?

Stell dir vor, dein Arbeitgeber möchte dir etwas Gutes tun – zusätzlich zum normalen Arbeitslohn, doch ohne dir mehr Geld zu zahlen. Ein sogenannter geldwerter Vorteil ist eine Möglichkeit.

Mann mit Sonnenbrille und Smartphone im Auto-Cockpit.
Hassan OUAJBIR / pexels.com

Was bedeutet geldwerter Vorteil eigentlich? Und wie wird er steuerlich bewertet? Anders als Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld handelt es sich bei einem geldwerten Vorteil nicht um einen Geldbetrag, sondern um eine sogenannte Sachleistung oder Sachzuwendung in Form von Waren oder Dienstleistungen.

Unsere 3 Top-Tipps zu geldwerten Vorteilen

  • Mit einem geldwerten Vorteil drücken Arbeitgeber Wertschätzung und Anerkennung aus.
  • Beachte in jedem Fall die Steuerpflicht, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  • Prüfe bei wertvollen Zuwendungen, ob der Nutzen die Kosten überwiegt.

Drin ist, was draufsteht

Diese Zuwendungen können ganz verschiedene Formen und Ausmaße annehmen. Ein Firmenwagen, den du privat nutzen darfst, zählt ebenso dazu wie eine Dienstwohnung oder Essensgutscheine für die Kantine. Die Bandbreite ist groß.

Zu welchem Zweck?

Mit einem geldwerten Vorteil drückt der Arbeitgeber Wertschätzung und Anerkennung für die Leistung seiner Mitarbeiter aus. Ebenso kann er damit zeigen, dass er Anteil an wichtigen Ereignissen im Leben seiner Mitarbeiter nimmt – zum Beispiel, indem er zum Geburtstag, zur Hochzeit, beim Krankenbesuch oder zu anderen Anlässen ein Geschenk überreicht.

Attraktive geldwerte Vorteilen können zudem dabei helfen, neue Mitarbeiter für einen Arbeitgeber zu begeistern. Angesichts der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge vom Gehalt ist der Netto-Nutzen einer Sachleistung für den Mitarbeiter oft größer. Boni und Benefits fördern die Motivation und tragen zur Bindung an den Arbeitgeber bei. Denn natürlich will dieser gute Mitarbeiter halten.

Steuerpflichtig, aber lohnend

Der finanzielle Gegenwert geldwerter Vorteile ist grundsätzlich Teil des zu versteuernden Einkommens (zvE), doch trotz des Abzugs lohnen sich die Zuwendungen meist. Die Höhe der Versteuerung kann allerdings je nach geldwertem Vorteil variieren – das solltest du vor allem bei großen geldwerten Vorteilen wie einem Dienstwagen und ähnlich hochpreisigen Leistungen beachten.

Wenn du oft zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs bist, aber jeden Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises deines Dienstwagens mit dem zu versteuernden Gehalt bezahlst, lohnt sich das womöglich nicht. Fährst du jedoch viel mit dem Wagen, dann schon. Wichtig ist, dass die Steuern den Nutzen einer Leistung für dich nicht übersteigen. Im Zweifelsfall gilt also: vorher rechnen.

Alles Wichtige zur Renteninformation

Freibeträge nutzen

Je nach Art der Leistung gelten unterschiedliche Freibeträge. Laut Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen bis zu einem gewissen Wert steuerlich begünstigt: Für Sachgeschenke wie Tankgutscheine und Co. bilden 44 Euro pro Monat die Obergrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Erst wenn der Gegenwert der Leistung höher ist, fallen Steuern an.

Bei einem „persönlichen Anlass“ sind sogar 60 Euro steuerfrei. So darf dein Arbeitgeber dir zum Beispiel zum Geburtstag oder zu einem anderen privaten Anlass auch mal ein etwas größeres Geschenk machen, ohne dass du dafür gleich zur Kasse gebeten wirst. Für Mitarbeiterrabatte und Vergünstigungen – einschließlich beruflicher Bonusmeilen für Flüge – gilt wiederum eine steuerfreie Obergrenze von 1.080 Euro pro Jahr.

Geldwerter Vorteil: Typische Beispiele

  • Geschenke und Gutscheine
  • Personalrabatte
  • IT-Geräte (Dienst-Handy, Firmen-Laptop etc.)
  • Dienstwagen
  • Dienstwohnung
  • Mietzuschuss

Steuerfreie Zuwendungen

Arbeitgeber können zum Beispiel folgende Leistungen finanzieren, ohne dass die Arbeitnehmer dafür steuerpflichtig werden (teils sind dafür weitere Voraussetzungen zu erfüllen):

  • Umzugskosten bei einem Umzug aus beruflichen Gründen
  • Berufliche Fortbildungen
  • Kinderbetreuung wie Kindergarten, Kita oder Tagesmutter, sofern das Kind noch nicht zur Schule geht und nicht zu Hause betreut wird
  • Führerscheine, sofern diese im „eigenbetrieblichen Interesse“ liegen
  • Parkplatz während der Arbeitszeit
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung (bis 500 Euro im Jahr)
  • „Werkzeuggeld“ als Entschädigung, falls du eigene Handwerkzeuge bei der Arbeit benutzt
  • Vermögensbeteiligung am Unternehmen in Form von Aktien, sofern dies allen Mitarbeitern offensteht (bis 360 Euro im Jahr)

Zinszuschuss und Arbeitgeberkredit

Bei einem Zinszuschuss zahlt der Arbeitgeber die Kreditzinsen für einen Bankkredit seines Arbeitnehmers ganz oder teilweise. Beim sogenannten Arbeitgeberkredit bzw. Arbeitgeberdarlehen gewährt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter stattdessen einen Kredit. Geschieht dies zu günstigeren Konditionen als bei einer Bank, profitiert der Arbeitnehmer genau wie beim Zinszuschuss von einem Zinsvorteil gegenüber dem aktuellen Marktzins. Diese Differenz ist ebenfalls ein geldwerter Vorteil und als solcher zu versteuern.

Liegt der Zinsvorteil innerhalb der steuerlichen Freigrenze von 44 Euro monatlich, bleibt die Zuwendung steuerfrei. Liegen die Zinsen eines Arbeitgeberdarlehens unter dem marktüblichen Zinssatz und beträgt die Darlehenssumme nicht mehr als 2.600 Euro, ist das Arbeitgeberdarlehen für den Arbeitnehmer ebenfalls steuerfrei.


Das könnte dich auch interessieren