Steuerklasse 4 mit Faktor: Alternative für Ehepaare

Nach der Hochzeit könnt ihr aus verschiedenen Steuerklassen­kombinationen wählen. Eine der Möglichkeiten ist die Steuerklasse 4 mit Faktor.

Zwei Menschen sitzen an einem Tisch vor Computern und planen auf Papier
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Die Einteilung in Steuerklassen erfolgt nach dem Familienstand. Da sich dieser mit der Hochzeit ändert, ändert sich auch die Steuerklasse. Arbeitet nur einer von euch, wird er in die Steuerklasse 3 eingestuft. Verdient ihr beide, erhaltet ihr automatisch die Steuerklasse 4. Bei dieser Steuerklasse könnt ihr auch das Faktorverfahren anwenden lassen. Ob sich diese Alternative für euch lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel ihr beide verdient.

Zusammenfassung

  • Berechnet, ob sich die Steuerklasse 4 mit Faktor für euch lohnt, wenn ihr ähnlich viel verdient und Steuernachzahlungen vermeiden möchtet.
  • Bedenkt, dass ein variables Gehalt in der Steuerklasse 4 mit Faktor sehr wahrscheinlich zu Steuernachzahlungen führt.
  • Berücksichtigt, dass sich ein Wechsel der Steuerklasse auch auf Lohnersatzleistungen auswirken kann.

Welche Steuerklassen­kombinationen können Ehepaare wählen?

Ehepaare können folgende Steuerklassen­kombinationen wählen:

  • Steuerklassen 3/5
  • Steuerklassen 4/4
  • Steuerklassen 4/4 mit Faktor

Sind eure Gehälter sehr unterschiedlich, ist die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 zu empfehlen. Dabei wählt derjenige von euch die Steuerklasse 3, der mehr verdient. Da er von beiden Grundfreibeträgen profitiert, fällt die Steuerlast geringer aus. Weil in Steuerklasse 5 keine Freibeträge berücksichtigt werden, muss der andere dann zwar sehr hohe Lohnsteuerabzüge in Kauf nehmen. Gemeinsam habt ihr nach Abzug allerdings mehr Geld, wenn eure Gehälter in einem Verhältnis von 60 zu 40 oder mehr stehen.

Für die Steuerklasse 4 solltet ihr euch beide entscheiden, wenn ihr ähnlich viel verdient. Da die Einstufung automatisch erfolgt, müsst ihr nichts weiter unternehmen. Aber was steckt eigentlich genau hinter der Steuerklasse mit Faktor?

Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor?

Seit 2010 haben Ehepaare die Möglichkeit, die Steuerklasse 4 mit Faktor zu wählen. Durch das Faktorverfahren wird die Steuerschuld schon während des Jahres gerecht unter beiden Ehepartnern aufgeteilt. Ihr profitiert beide von eurem Grundfreibetrag und ggf. von einem Kinderfreibetrag. Auch die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings wird berücksichtigt. Die von eurem Brutto-Monatsgehalt einbehaltene Lohnsteuer ist monatlich etwas höher, dafür müsst ihr – anders als bei der Steuerklassen­kombination 3/5 – nach der Steuererklärung selten mit Nachzahlungen rechnen.

Wie wird der Faktor bei Steuerklasse 4 berechnet?

Entscheidet ihr euch für die Steuerklasse 4 mit Faktor, könnt ihr diesen nicht selber berechnen. Der Faktor wird individuell vom Finanzamt ermittelt. Basis dafür ist die gemeinsam nach dem Ehegattensplitting voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer im Verhältnis der rechnerischen Summe der Lohnsteuer nach Steuerklasse 4. Ist der Faktor kleiner als 1, kann das Verfahren angewendet werden. Der Faktor dient als Multiplikator und wird mit dem Lohnsteuerabzug multipliziert. Dadurch, dass der Faktor kleiner als 1 ist, verringert sich der Abzug.

Wann lohnt sich die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor?

Ihr legt Wert darauf, dass die Lohnsteuerlast innerhalb der Ehe möglichst gerecht verteilt wird und möchtet höhere Nachzahlungen verhindern? Dann ist die Steuerklasse mit Faktor eine gute Alternative.

Wann lohnt sich die Steuerklasse 4 mit Faktor nicht?

Wenn sich euer Einkommen während des Jahres verändert, eignet sich die Steuerklasse mit Faktor hingegen weniger. Erhaltet ihr beispielsweise Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen oder Prämien, passt der ursprünglich berechnete Faktor für die Steuerklasse 4 nicht mehr. Das Finanzamt wird nach eurer Steuererklärung Nachzahlungen fordern. Da die Faktorberechnung lediglich auf Prognosewerten beruht, seid ihr übrigens zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihr euch für die Steuerklasse 4 mit Faktor entscheidet.

Steuerklasse 4 mit Faktor oder ohne? Möchtet ihr prüfen, ob sich die Faktorvariante für euch lohnt, könnt ihr den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen.

Wie erfolgt der Wechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktor?

Würde sich ein Steuerklassenwechsel für euch lohnen? Mit einem formlosen Antrag oder dem „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ beantragt ihr den Wechsel beim Finanzamt. Das ist einmal jährlich bis zum 30. November für das Folgejahr und ohne Begründung möglich. Die für das Faktorverfahren benötigten Angaben werden oben auf der zweiten Seite eingetragen.

Was ist außerdem zu beachten?

Erhaltet ihr Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder eine andere Lohnersatzleistung? Dann beachtet, dass sich ein Wechsel der Steuerklasse auf diese auswirken kann. Das gilt auch, wenn ihr zur Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor wechselt. Prüft in jedem Fall vorher, wie sich der Wechsel auf die Höhe der Lohnersatzleistungen auswirken würde.


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