Elterngeld: Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, ist oft eine Herausforderung. Das Elterngeld soll das erleichtern. Es fördert die gemeinschaftliche Betreuung des Kindes. Aber welche Option ist die richtige für euch?

Mann und schwangere Frau sitzen auf einer Bank
Kelly Sikkema / unsplash.com

Ihr erwartet ein Kind oder seid frischgebackene Eltern? Dann habt ihr sicher schon darüber gesprochen, wie ihr euch die Kinderbetreuung aufteilt. Eure Entscheidung beeinflusst aber nicht nur den familiären bzw. beruflichen Alltag, sie wirkt sich auch auf die finanzielle Situation eurer jungen Familie aus. Um das wegfallende Einkommen des Elternteils zu kompensieren, der das Kind in den ersten Lebensmonaten vorwiegend betreut, gibt es das Elterngeld. Dabei handelt es sich aber nicht um ein starres Konstrukt. Höhe und Rahmenbedingungen sind flexibel.

Unsere 3 Top-Tipps zum Elterngeld

  • Beantragt schon während eines laufenden Adoptionsverfahrens Elterngeld, wenn ihr im Rahmen der Adoptionspflege ein Kind in euren Haushalt aufgenommen habt.
  • Teilt den Elterngeldanspruch untereinander auf, um die Bezugsdauer auf 14 Monate auszuweiten.
  • Beansprucht ElterngeldPlus, wenn ihr schon während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchtet.

Elterngeld – was ist das eigentlich?

Für die Kinderbetreuung einen Einkommensausfall hinnehmen – für viele Eltern kommt das nicht infrage. Sie verzichten zugunsten der Karriere auf die Elternzeit oder können sich diese schlichtweg nicht leisten. Das gilt insbesondere dann, wenn nur ein Elternteil arbeitet oder das Einkommen gering ist.

Um die Kinderbetreuung flexibler gestalten zu können, erhalten Eltern, die während ihrer erziehungsbedingten Auszeit nicht oder nicht in Vollzeit arbeiten, Elterngeld. Diese Einkommensersatzleistung soll die Lebensgrundlage der Familie sichern und die Elternzeit für beide Elternteile attraktiver machen. Ihr müsst aber nicht zwangsläufig Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu erhalten.

Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, aber wer zahlt es? Zuständig ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben laut Bilanz des Bundesministeriums (PDF) bei 5,8 Milliarden Euro.

Wem steht Elterngeld zu?

Anspruch auf Elterngeld haben Elternpaare, alleinerziehende Elternteile und getrennt Erziehende, die …

  • … ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen.
  • … mit ihren Kindern zusammen in einem Haushalt leben.
  • … nicht oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.
  • … einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben.

Das gilt für Arbeitnehmer und Beamte, aber auch für Selbstständige, Studenten, Auszubildende, Erwerbslose und Eltern, die aufgrund der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Ausnahme: Habt ihr in dem Jahr vor der Geburt eures Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (250.000 Euro bei Alleinerziehenden) verdient, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Für wen erhaltet ihr Elterngeld?

Für eure leiblichen Kinder habt ihr grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld. Er besteht aber auch für:

  • leibliche Kinder eures Ehe- oder Lebenspartners
  • Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege (vorausgesetzt, die Kinder wurden schon in den Haushalt aufgenommen und sind jünger als acht Jahre)
  • Verwandte bis zum dritten Grad, wie Enkel, Urenkel, Geschwister, Nichten und Neffen (vorausgesetzt, die Eltern sind schwer krank, behindert oder verstorben)

Kein Elterngeldanspruch besteht für Pflegekinder. Für sie könnt ihr beim Jugendamt aber andere finanzielle Leistungen beantragen.

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Elterngeld: Wie lange wird es gezahlt?

Habt ihr einen Antrag auf Elterngeld gestellt und erfüllt ihr alle Voraussetzungen, erhaltet ihr ab der Geburt eures Kindes monatliche Zahlungen. Diese richten sich aber nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Elterngeld erhaltet ihr für jeden Lebensmonat, in dem zu Monatsbeginn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausnahme: Bei Adoptivkindern gilt das Datum, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wurde.

Die maximale Bezugsdauer richtet sich nach der von euch gewählten Art des Elterngeldes. Grundsätzlich lassen sich drei Varianten unterscheiden:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Das sogenannte Basiselterngeld wird im Folgenden als Elterngeld bezeichnet. Es wird für maximal zwölf Lebensmonate gezahlt. Teilt ihr den Anspruch unter euch auf, habt ihr die Möglichkeit, die Bezugsdauer auf 14 Lebensmonate auszuweiten. Die beiden zusätzlichen Monate werden als „Partnermonate“ bezeichnet. Alleinerziehenden stehen die Partnermonate ebenfalls zur Verfügung.

Möchtet ihr beide Elterngeld beantragen, ist euch freigestellt, wie ihr die Zeit unter euch aufteilt: abwechselnd oder gleichzeitig. Für jeden Monat, in dem ihr gemeinsames Elterngeld beantragt, werden aber zwei berechnet. Folgendes ist wichtig für eure Planung, wenn ihr beide das Angebot nutzen möchtet:

  • Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate beantragen.
  • Jeder Elternteil darf maximal zwölf Monate beantragen.

Ihr könnt euch vorstellen, den Elterngeldanspruch zu nutzen, möchtet aber nicht für einen längeren Zeitraum aus dem Arbeitsalltag aussteigen? Keine Sorge, das Elterngeld muss nicht am Stück bezogen werden. Ihr könnt den Bezug unterbrechen und später fortsetzen.

Beispiel: Die Mutter bezieht in den Lebensmonaten eins bis sechs und neun bis zwölf Elterngeld, der Vater in den Lebensmonaten sieben und acht sowie 13 und 14.

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Vater

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Hinweis für Mütter: Lebensmonate, in denen Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bezogen werden, gelten als Elterngeldmonate. Sie werden angerechnet. In dem oben stehenden Beispiel sind die entsprechenden Monate mit einem roten x gekennzeichnet. Der Anspruch des Partners wird dadurch nicht beeinflusst.

Längere Förderung mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Für alle Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beantragen. Das ElterngeldPlus ist für euch interessant, wenn ihr bereits während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchtet. Es wird wie das Elterngeld berechnet, ist aber maximal halb so hoch. Entscheidet ihr euch für die Teilzeitoption, lässt sich der Bezug aber bis auf 24 Lebensmonate ausdehnen.

Voraussetzung dafür: Ihr arbeitet durchschnittlich 25 bis 30 Stunden in der Woche. Dabei werden auch Überstunden, Unterstunden und Arbeitszeit berücksichtigt, in der ihr nicht arbeitet, für die ihr aber bezahlt werdet (Urlaub, Krankheit, Feiertage).

Entscheidet ihr euch dafür, in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten eures Kindes beide in Teilzeit zu arbeiten, erhaltet ihr zusätzlich einen Partnerschaftsbonus. Für diese Zeit habt ihr jeweils Anspruch auf vier weitere Monate ElterngeldPlus.

Elterngeldvarianten kombinieren

Die drei Elterngeldvarianten lassen sich auch miteinander kombinieren. Ihr könnt für jeden Lebensmonat eures Kindes entscheiden, ob ihr Elterngeld, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen möchtet. Die Entscheidungen im Antrag lassen sich auch nachträglich ändern. Änderungen, die zukünftige Lebensmonate betreffen, sind immer möglich.

Rückwirkende Änderungen sind nur möglich, wenn sie nicht mehr als drei Monate zurückliegen. Ist der Zeitraum des Elterngeldbezugs bereits abgeschlossen, sind keine Änderungen mehr möglich. Das gilt auch für Monate, für die ihr bereits Elterngeld erhalten habt. Ausnahmen gibt es hier nur in besonderen Härtefällen.

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Wie hoch das Elterngeld ist, richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen. Grundlage für die Berechnung sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Seid ihr beide oder ist einer von euch selbstständig, dient der Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt eures Kindes als Nachweis eurer Gewinneinkünfte.

In Abhängigkeit vom letzten Nettoeinkommen erhaltet ihr zwischen 300 und 1.800 Euro Elterngeld. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhaltet ihr auch dann, wenn ihr vorher kein Einkommen hattet. Habt ihr bereits Kinder oder erwartet ihr Mehrlinge, erhöht sich der Betrag entsprechend.

Unter Berücksichtigung der Obergrenze ersetzt das Elterngeld das wegfallende Nettoeinkommen zu 65 Prozent. Betrug das vorherige Einkommen 1.000 bis 1.200 Euro, sind es 67 Prozent. Bei Geringverdienern mit einem Einkommen von weniger als 1.000 Euro steigen die Elterngeldleistungen schrittweise auf bis zu 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens an.

Beispiel: Verdient ihr in den zwölf Monaten vor der Geburt eures Kindes monatlich 2.200 Euro, ergibt sich folgender Anspruch:

Nettoeinkommen vor der Geburt

2.200 Euro

Nettoeinkommen nach der Geburt

0 Euro

Unterschied

2.200 Euro

Elterngeld (65 % des Unterschieds)

1.430 Euro

Wie viel Elterngeld ihr monatlich einplanen könnt, erfahrt ihr mit dem Elterngeldrechner des BMFSFJ. Der Rechner hilft euch dabei, verschiedene Elterngeldmöglichkeiten durchzuspielen und miteinander zu vergleichen.


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