Wie, wo und wann man Elternzeit beantragen sollte

Ihr möchtet nach der Geburt eures Kindes Elternzeit nehmen, um mehr Zeit für eure junge Familie zu haben? Damit ihr reibungslos in die berufliche Auszeit starten könnt, sind einige Dinge zu beachten.

Mutter hält fröhliches Baby hoch
Valeria Zoncoll / unsplash.com

Um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können, habt ihr als Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Für diese Zeit werdet ihr von eurem Arbeitgeber unbezahlt freigestellt. Wie ihr die 36 Monate zwischen Geburt und dem achten Geburtstag eures Kindes aufteilt, ist weitestgehend euch überlassen – solange ihr gewisse Rahmenbedingungen der Elternzeit einhaltet. Beim Antrag sind aber einige Dinge zu beachten.

Unsere 3 Top-Tipps zum Elternzeit beantragen

  • Verschickt die schriftliche Anmeldung der Elternzeit per Einschreiben oder gebt sie persönlich ab. Lasst euch den Erhalt quittieren, um einen Nachweis zu haben.
  • Meldet zunächst nur die ersten zwei Jahre Elternzeit verbindlich an, um später flexibler planen zu können.
  • Meldet eine etwaige Teilzeit zusammen mit der Elternzeit an, um eure Wunschbedingungen zur zukünftigen Arbeitszeit gleich festzuhalten.

Wo Elternzeit beantragen?

Wo ihr Elternzeit beantragen müsst, hängt von eurem Beschäftigungsverhältnis ab. Arbeitnehmer melden die Elternzeit direkt beim Arbeitgeber an, Beamte, Richter und Soldaten beim Dienstherrn. Arbeitet ihr freiberuflich oder betreibt ihr ein Gewerbe, habt ihr keinen Anspruch auf Elternzeit. Elterngeld könnt ihr aber trotzdem beantragen.

Wann Elternzeit beantragen?

Möchtet ihr euren Anspruch geltend machen und Elterngeld anmelden, sind zwei Fristen zu beachten:

  • Elternzeit, die ihr innerhalb der ersten drei Lebensjahre eures Kindes nehmen möchtet, muss spätestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit angemeldet werden.
  • Elternzeit, die ihr zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eures Kindes nehmen möchtet, muss spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit angemeldet werden.

Haltet ihr die Fristen nicht ein, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend nach hinten. Im Ausnahmefall sind aber auch kürzere Anmeldefristen möglich, etwa bei Frühgeburten oder dem kurzfristigen Beginn einer Adoptionspflege.

Für Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gelten andere Fristen. Unabhängig davon, ob ihr die Elternzeit vor oder nach dem dritten Geburtstag eures Kindes nehmt, beträgt die Anmeldefrist immer sieben Wochen.

Beispiel für Mütter: Möchtest du direkt nach dem Mutterschutz (also acht Wochen nach der Geburt) Elternzeit nehmen, meldest du diese in der ersten Woche nach der Geburt an. Erwartest du Zwillinge, hast du etwas mehr Zeit. Hier beträgt der Mutterschutz zwölf Wochen.

Wie Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit ist schriftlich zu beantragen. Gebt die Anmeldung persönlich bei der Personalabteilung ab und lasst euch den Erhalt quittieren oder schickt sie per Einschreiben. Eine mündliche Absprache oder eine Anmeldung per Telefon, E-Mail oder Fax ist nicht rechtskräftig. Ein Standardformular gibt es nicht; es reicht, wenn ihr ein formloses Schreiben aufsetzt, in dem folgende Punkte festgehalten sind:

  • Beginn der Elternzeit
  • Ende der Elternzeit
  • Aufteilung der Elternzeit

Meldet ihr die erste Elternzeit vor dem dritten Lebensjahr eures Kindes an, müsst ihr verbindlich festlegen, für welchen Zeitraum innerhalb der ersten 24 Monate ihr Elternzeit nehmen möchtet. Meldet ihr in dem Schreiben nur für die ersten zwölf Monate nach der Geburt eine Auszeit an, verzichtet ihr automatisch auf den Anspruch für das zweite Lebensjahr eures Kindes.

Es empfiehlt sich, zunächst nur die ersten zwei Jahre Elternzeit verbindlich anzumelden. Dann seid ihr später bei der Planung der zweiten Elternzeit flexibler.

Wie Elternzeit mit Teilzeitarbeit beantragen?

Möchtet ihr während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, solltet ihr das in der Elternzeitanmeldung festhalten. Gebt an:

  • Wann ihr mit der Teilzeitarbeit beginnen möchtet
  • Wie viele Stunden pro Woche ihr arbeiten möchtet
  • Wie ihr die Arbeitszeit verteilen möchtet

Lasst euch von eurem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass und in welcher Form ihr Elternzeit beantragt habt. Er ist gesetzlich zu der Bestätigung verpflichtet. Die Teilzeit ablehnen kann der Arbeitgeber nur, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Bis zum dritten Geburtstag eures Kindes hat er vier Wochen Zeit, den Antrag schriftlich abzulehnen, danach sind es acht Wochen.


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