Was ist Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern – per Teilzeitarbeit. Aber wie funktioniert das Elterngeld Plus und lohnt es sich wirklich?

Sohn küsst Mutter und umarmt sie
Alvaro Reyes / unsplash.com

Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten? Bevor das Elterngeld Plus eingeführt wurde, minderten sich durch Teilzeitarbeit die Elterngeldbezüge. Für viele Eltern ein Grund, zu Hause zu bleiben. Die Alternative zum Basiselterngeld ermöglicht mehr Flexibilität und kann sich durchaus lohnen.

Unsere Top-Tipps zum Elterngeld Plus

  • Beantragt Elterngeld Plus, um die Bezugsdauer auf maximal 28 Monate zu verlängern.
  • Arbeitet beide gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit, um jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus zu erhalten.
  • Nutze auch als Alleinerziehender den Partnerschaftsbonus, um zusätzlich vier Monate Elterngeld Plus beanspruchen zu können.

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld Plus und Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld wird bis zu zwölf Lebensmonate gezahlt und richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen. In der Regel sind es 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate, mindestens aber 300 und maximal 1.800 Euro monatlich. Bei Geringverdienern steigen die Elterngeldleistungen schrittweise auf 100 Prozent an.

Beantragt ihr beide Elterngeld, könnt ihr die Bezugsdauer auf 14 Monate verlängern. Voraussetzung dafür: Jeder von euch nimmt sich für die Kinderbetreuung eine Auszeit von mindestens zwei Monaten. Möchtet ihr schon während des Bezugs in Teilzeit in den Beruf zurückkehren, könnt ihr bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Da der Verdienst vom Basiselterngeld abgezogen wird, lohnt sich das aber kaum.

Eltern, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde, haben die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Da es doppelt so lange gezahlt wird wie das Basiselterngeld, macht es den Elterngeldbezug flexibler. Es beträgt zwar maximal die Hälfte des Basiselterngelds, bleibt von einem Zuverdienst durch Teilzeitarbeit aber unberührt.

Ihr möchtet Elterngeld Plus beantragen, euch aber nicht festlegen? Beide Elterngeldvarianten lassen sich auch miteinander kombinieren.

Wie wichtig ist die Arbeitszeit?

Als Teilzeit gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden. Die Wochenarbeitszeit müsst ihr aber nicht jede Woche einhalten. Es kommt einzig auf die durchschnittlichen Wochenstunden pro Monat an. Arbeitet ihr zwischen 100 und 120 Stunden pro Monat, könnt ihr also auch mal Unter- oder Überstunden machen.

Wichtig: Auch Tage, an denen ihr nicht arbeitet, für die ihr aber bezahlt werdet (Urlaubs-, Krankheits- oder gesetzliche Feiertage), werden in die Gesamtrechnung aufgenommen.

Wer bekommt Elterngeld Plus?

Grundsätzlich gilt: Wer Elterngeld beantragen kann, hat auch die Möglichkeit, Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Es gibt aber zwei Einschränkungen:

  • Beziehen Frauen während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen, kann Elterngeld Plus nicht beantragt werden. Die Monate, in denen die Mutter diese Leistungen bezieht, werden automatisch als Basiselterngeld-Monate gewertet. Der andere Elternteil kann auch in dieser Zeit frei wählen, welche Elterngeldvariante er erhalten möchte.
  • Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes ist das Elterngeld Plus ohne Unterbrechungen zu nehmen. Es ist zwar möglich, dass sich beide Elternteile nach den ersten 14 Lebensmonaten abwechseln. Wird in einem Lebensmonat aber kein Elterngeld Plus bezogen, erlischt der Anspruch komplett. Das gilt auch dann, wenn es theoretisch noch verbleibende Bezugsmonate gibt.

Elterngeld Plus: Wie lange wird es gezahlt?

Das entscheidet ihr, jedenfalls innerhalb gewisser Grenzen. Anstelle eines Monats mit Basiselterngeld könnt ihr auch zwei Monate mit Elterngeld Plus wählen. Aus maximal 14 Monaten Basiselterngeld werden so maximal 28 Monate Elterngeld Plus. Kombiniert ihr beide Elterngeldvarianten, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Mit dem Partnerschaftsbonus lässt sich der Bezugszeitraum zusätzlich verlängern. Entscheidet ihr euch dazu, gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche zu arbeiten, erhaltet ihr beide jeweils vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. So ergibt sich insgesamt eine Bezugszeit von 36 Monaten. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus beanspruchen, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit arbeiten.

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Wie wird Elterngeld Plus berechnet?

Das Elterngeld Plus berechnet sich grundsätzlich wie das Basiselterngeld. Es beträgt aber maximal die Hälfte von dem, was ihr ohne Teilzeitarbeit erhalten würdet. Möchtet ihr in Teilzeit arbeiten, kann sich die Elterngeld-Plus-Variante aber auszahlen.

Wann macht Elterngeld Plus Sinn?

Ob das Elterngeld Plus Sinn macht, hängt ganz von der individuellen beruflichen Situation ab. Möchtet ihr nach der Geburt des Kindes erstmal in Teilzeit arbeiten, ist es aber durchaus empfehlenswert. Das zeigt auch das folgende Beispiel:

In den zwölf Monaten vor der Geburt habt ihr ein Nettoeinkommen von 2.200 Euro. In diesem Fall liegt der Anspruch auf Basiselterngeld bei 65 Prozent, also 1.430 Euro im Monat (17.160 Euro im Jahr). Die ersten sechs Monate beansprucht ihr Basiselterngeld, die zweiten sechs Monate arbeitet ihr in Teilzeit. Dadurch verringert sich der Anspruch.

Für die ersten sechs Monate erhaltet ihr 8.580 Euro (1.430 Euro x 6). Arbeitet ihr in den zweiten sechs Monaten in Teilzeit (50 Prozent), verringert sich das Einkommen auf 1.100 Euro. Der verbleibende Elterngeldanspruch liegt wieder bei 65 Prozent, also 715 Euro. Insgesamt habt ihr so 1.815 Euro (1.100 Euro + 715 Euro) im Monat zur Verfügung. Für die zweiten sechs Monate erhaltet ihr insgesamt 4.290 Euro (715 Euro x 6). Über das Jahr ergeben sich so 12.870 Euro Basiselterngeld. Verzichtet ihr auf die Teilzeitarbeit, erhaltet ihr 4.290 Euro mehr.

Basiselterngeld mit und ohne Teilzeit

12 Monate Basiselterngeld

6 Monate Basiselterngeld/

6 Monate Basiselterngeld + Teilzeit

Gesamtanspruch

17.160 Euro

12.870 Euro

Entscheidet ihr euch dazu, in den ersten sechs Monaten Basiselterngeld zu beantragen und in den zweiten sechs Monaten Elterngeld Plus mit einer Teilzeittätigkeit zu kombinieren, ändert sich an den Leistungen im ersten Halbjahr nichts (8.580). Durch das Elterngeld Plus verlängert sich der Leistungszeitraum aber von sechs auf zwölf Monate. Pro Monat sind das 715 Euro, aufs ganze Jahr gerechnet 8.580 Euro. Über die gesamte Bezugszeit erhaltet ihr dann 17.160 Euro.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus mit Teilzeit

6 Monate Basiselterngeld/

6 Monate Basiselterngeld + Teilzeit

6 Monate Basiselterngeld/

12 Monate Elterngeld Plus + Teilzeit

Gesamtanspruch

12.870 Euro

17.160 Euro

 


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