Wie viel Urlaub steht mir zu?

Energie tanken, die Welt bereisen oder einfach eine Weile entspannen: Dafür ist der Urlaub da. Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, hat der Gesetzgeber genau festgelegt.

Sonnenhut, Sonnenbrille, Kamera und Drink auf einem Tisch arrangiert.
Engin_Akyurt / pixabay.com

Vom Arbeitsalltag abschalten und einmal länger die freie Zeit genießen: Urlaub ist dazu da, sich zu erholen, ohne deswegen auf Gehalt zu verzichten. Daher sind der Urlaubsanspruch und die Mindestdauer gesetzlich geregelt. Bevor du dich in den wohlverdienten Urlaub verabschieden kannst, ist es notwendig, einen Urlaubsantrag zu stellen. Wie lange vorher das notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Unsere 3 Top-Tipps – damit es mit dem Urlaub klappt

  • Berechne deinen Urlaubsanspruch selbst oder erkundige dich gegebenenfalls beim Betriebsrat.
  • Sprich deinen Urlaub so früh wie möglich mit deinen Vorgesetzten ab.
  • Stelle den Urlaubsantrag schriftlich.

Wie viel Urlaub steht einem zu?

Ganz gleich, ob du befristet angestellt bist, ein Volontariat oder eine Ausbildung absolvierst: Dir steht eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen zu. Hierfür kannst du dich auf das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) berufen. Das gilt auch, wenn du als Selbstständiger oder freier Mitarbeiter finanziell auf eine Firma angewiesen bist.

Wie viel Urlaub dir mindestens zusteht, hängt von deiner Arbeitszeit ab. Dabei kommt es nicht auf die Stundenanzahl, sondern auf die wöchentliche Anzahl an Werktagen an. Sonn- und Feiertage werden also nicht mitgerechnet. Arbeitest du an sechs Tagen die Woche, stehen dir pro Kalenderjahr 24 Werktage als Urlaub zu. Wenn du keine 40-Stunden-Woche hast, aber an sechs Tagen die Woche zur Arbeit gehst, besitzt du den gleichen Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte.

Bei einer fünftägigen Arbeitswoche darfst du dir 20 Tage freinehmen. Du arbeitest an weniger Tagen? Dann kannst du deinen Mindestanspruch leicht selbst berechnen. Dabei gehst du immer vom gesetzlichen Mindestanspruch von vier Wochen aus. Diese multiplizierst du einfach mit deinen wöchentlichen Arbeitstagen. Zwei Beispiele:

  • 4 Wochen x 4 Werktage = 16 Urlaubstage
  • 4 Wochen x 3 Werktage = 12 Urlaubstage

Das ist das Minimum, das dir dein Arbeitgeber gewähren muss. Oftmals darfst du dir eine noch längere Ruhepause gönnen. Denn viele Firmen gewähren Urlaubstage über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus. Im Durchschnitt gestehen deutsche Firmen ihren Beschäftigten 27 freie Tage zu; etwa die Hälfte sogar 30 Tage. Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag verschafft dir Klarheit. Ist der Urlaubsanspruch einmal vertraglich vereinbart, ist er verbindlich.

Wie viel Urlaub einem zusteht, regelt auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Du bist dir nicht sicher, ob das für dich zutrifft? Dann frag am besten den Betriebsrat deiner Firma. Sieht beispielsweise die Betriebsvereinbarung mindestens 30 Urlaubstage vor, darf kein Angestellter weniger Urlaub erhalten. Mehr geht jedoch immer. Wenn du bei deinem Arbeitsvertrag Verhandlungsgeschick bewiesen hast, können es auch mehr als 30 Tage sein.

Sonderfälle

Besondere Regeln gelten für bestimmte Personengruppen. Minderjährige, Menschen mit Behinderung und Arbeitnehmer über 58 Jahre erhalten zusätzliche Urlaubstage. Gehst du in Mutterschutz oder Elternzeit, behältst du deinen Urlaubsanspruch. Nach dem Gesetz darfst du ihn ganz oder teilweise im nächsten Kalenderjahr geltend machen.

Vom allgemeinen Urlaubsanspruch ist der sogenannte Sonderurlaub zu unterscheiden. Dieser steht dir nur aus wichtigen Gründen zu. Du hast nur vormittags einen Facharzttermin erhalten oder dein Kind ist erkrankt? Dann brauchst du nicht zu arbeiten. Du erhältst dein volles Gehalt, ohne auf deinen regulären Urlaub zurückgreifen zu müssen. Auch für deine Hochzeit oder zur Geburt des eigenen Kindes darfst du dich von deinen Pflichten freistellen lassen. Ebenso denkbar sind unbezahlte Freistellungen. Auf diese besteht allerdings meist kein Rechtsanspruch, sie sind also Verhandlungssache.

Du willst deine Arbeitsstelle wechseln? Dann verfällt dein Urlaub nicht. Allerdings befindest du dich an deinem neuen Arbeitsplatz erst einmal in der Probezeit. Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du nach sechs Monaten. Wie viel Urlaub man pro Monat bekommt, ist ebenfalls geregelt. Trotz Probezeit steht dir jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.

Wie viel Urlaub du am Stück nehmen kannst

Drei Tage im April, zwei Tage im Juni: Das ist viel zu kurz, um neue Kraft zu schöpfen. Der Erholungseffekt stellt sich schließlich erst nach mehreren Tagen ein. Wie viel Urlaub du am Stück nehmen kannst, ist ebenfalls rechtlich geregelt. Du hast das Recht auf zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwölf Werktagen.

Damit steht der mehrtägigen Canyoning-Tour durch tiefe Schluchten nichts mehr im Wege. Aktivurlaub zählt übrigens als Erholungsurlaub. Nicht erlaubt ist allerdings, dass du während deines Urlaubs arbeitest, um zusätzlich Geld zu verdienen.

Mit Fieber im Bett statt am Ostseestrand: Krankheit im Urlaub ist ein weitverbreitetes Phänomen. Allzu oft brechen Krankheiten nach langen Stressphasen und immer wieder aufgeschobenen Ruhephasen aus. Lass die Tage nicht einfach verfallen, sondern melde dich krank und beschaff dir ein ärztliches Attest. Nur auf diese Weise hebst du die Urlaubstage für später auf und kannst sie dann nehmen, wenn du wieder gesund bist. Ärgerlich ist dies trotzdem – vor allem bei Fernreisen. Ohne Versicherungsschutz ist jeder Arztbesuch im Ausland kostspielig. Bei Fieber etwa muss die bereits gebuchte Rundreise ausfallen. Mit einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserücktritt- und Abbruchversicherung bist du auf der sicheren Seite.

Beantragung: Bis wann Urlaub nehmen?

Gutes Timing zahlt sich aus. Bis wann du deinen Urlaubsantrag spätestens einreichen musst, hängt von vielen Faktoren ab. Es empfiehlt sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn die meisten Arbeitgeber wünschen sich Planungssicherheit. Schließlich koordinieren sie Personalstand und Arbeitsaufkommen.

Zudem sind früh gebuchte Reisen günstiger. Einen einmal genehmigten Urlaubsantrag darf dein Arbeitgeber nicht ohne Weiteres widerrufen oder dich gar aus dem Urlaub zurückholen. Dies ist nur zulässig, falls dringende betriebliche Gründe vorliegen. Trifft kurzfristig ein großer Kundenauftrag ein oder legt eine Grippewelle die Belegschaft lahm, ist er dazu durchaus berechtigt. Deinen Urlaubsanspruch behältst du dann allerdings. Zudem ist deine Firma verpflichtet, für die bereits entstandenen Kosten aufzukommen.

Gilt mein Urlaubanspruch uneingeschränkt?

Dem Arbeitgeber ist es erlaubt, deinen Antrag aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Ist zu erwarten, dass beispielsweise die heiße Phase der Vermarktung eines neuen Produkts in die Weihnachtszeit fällt, darf dein Chef für diese Zeit eine Urlaubssperre verhängen. Generell ist er jedoch dazu angehalten, deine Wünsche und die deiner Kollegen zu berücksichtigen. Ebenso hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wollen viele Angestellte im Sommer zur gleichen Zeit verreisen, haben diejenigen Vorrang, die mit ihren schulpflichtigen Kindern die Ferien verbringen wollen.

Lass deinen Urlaubsanspruch nicht verfallen. Grundsätzlich bist du verpflichtet, deinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres zu nehmen. Lediglich wenn du länger krank warst, ist es erlaubt, die Tage mit ins nächste Jahr zu nehmen. Das Kontingent musst du dann allerdings bis zum 31. März des Folgejahres aufbrauchen. Anderweitige Absprachen mit deinen Vorgesetzten sind möglich, jedoch nicht rechtlich bindend.

Wann gilt ein Urlaubsantrag als genehmigt? Du hast ein Recht auf Ferien. Nimm dir jedoch nie Urlaub, ohne dies vorher abzusprechen. Andernfalls droht die fristlose Kündigung. Auf Nummer sicher gehst du, wenn du deine freien Tage schriftlich beantragst und bestätigen lässt. Dies kann ein in der Personalabteilung erhältliches Formular oder eine E-Mail sein.


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