Patientenverfügung: So sorgst du für den Ernstfall vor

In einer Patientenverfügung legst du fest, wie du behandelt werden möchtest, wenn du selbst nicht mehr einwilligen kannst. Doch wie formulierst du sie? Musst du sie notariell beglaubigen lassen? Und wer sorgt dafür, dass dein Wille umgesetzt wird?

Linke Hand im Krankenhausbett mit Injektionsnadel
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Seit 2009 ist die Patientenverfügung rechtlich geregelt und fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Damals trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft. Seitdem gibt es genaue Richtlinien, nach denen Patientenverfügungen gestaltet und befolgt werden müssen. So kannst du dich darauf verlassen, dass dein Wille erfüllt wird – auch wenn du selbst dich nicht mehr äußern kannst.

Zusammenfassung

  • Mit der Patientenverfügung legst du schriftlich fest, wie du von einem Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden willst, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst.
  • Dein Wille ist für den behandelnden Arzt maßgeblich und muss auch bei der Behandlung umgesetzt werden.
  • Die Patientenverfügung wird nur wirksam, wenn sie genau genug formuliert ist.

Definition: Was ist eine Patientenverfügung?

Mit deiner Patientenverfügung legst du schriftlich fest, wie du medizinisch behandelt werden möchtest, wenn du nicht mehr einwilligungsfähig bist. Eine Einwilligungsunfähigkeit liegt vor, wenn du deinen Willen nicht mehr selbst äußern kannst, weil du zum Beispiel im Koma liegst. Oder wenn du geistig beeinträchtigt bist – etwa durch eine Demenzerkrankung.

Jede volljährige Person, die noch einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Neben den gewünschten und zu unterlassenden Behandlungsmethoden kannst du darin auch deine Wertvorstellungen darstellen – oder andere Informationen hinterlegen, die als Hinweise für deine Ärzte und Betreuer dienen können. Soll eine vertraute Person für dich entscheiden, musst du ihr eine Vorsorgevollmacht ausstellen.

Wie und mit wem erstelle ich meine Patientenverfügung?

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, deine Patientenverfügung allein zu erstellen. Sicherer ist es jedoch, wenn du dich von einer fachkundigen Person, deinem Hausarzt oder einer auf das Thema spezialisierten Organisation beraten lässt. Auch mit deinem Rechtsanwalt kannst du deine Patientenverfügung aufsetzen.

Eine Patientenverfügung sollte möglichst genau formuliert sein. Sonst missverstehen Ärzte und Entscheider später vielleicht deine Wünsche. Der Interpretationsspielraum sollte so gering wie möglich ausfallen. Denn die Frage, ob ein Leben nach einer schweren Krankheit oder mit irreversiblen Schäden noch lebenswert ist, wird individuell unterschiedlich beantwortet. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könnte die Patientenverfügung sogar unwirksam sein, wenn sie zu allgemeine Formulierungen beinhaltet – zum Beispiel nur den Wunsch nach nicht genauer spezifizierten „lebensverlängernden Maßnahmen“ oder nur ein saloppes Statement wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“.

Vermutlich kennst du dich mit medizinischen Fachbegriffen und den verschiedenen lebensverlängernden Behandlungsmethoden nicht so gut aus. Ein Arzt oder jemand, der auf Patientenverfügungen spezialisiert ist, erklärt sie dir. Solch eine Person kann dir auch bei der Entscheidung helfen, welche Maßnahmen du im Ernstfall wünschst und welche nicht.

Patientenverfügung: Was muss drin stehen?

Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen und von dir unterzeichnet sein. Folgende Bestandteile gehören in die Patientenverfügung:

  • Eingangsformel
  • Geltungsbereich (In welchen Situationen soll deine Patientenverfügung gültig sein?)
  • Festlegung der gewünschten oder nicht gewünschten medizinischen oder pflegerischen Behandlungen
  • Schlussformel
  • Datum und Unterschrift

Zusätzlich kannst du noch diese Dinge in deiner Patientenverfügung regeln:

  • etwaige Wünsche zu Sterbeort und -begleitung
  • Bestimmungen zu Organspenden
  • Festlegung der Gültigkeitsdauer und Verbindlichkeit
  • Hinweise auf eine Vorsorgevollmacht
  • ausführlichere Erläuterungen zu deinen Wünschen
  • ein Anhang mit deinen Wertvorstellungen (beispielsweise mit Aussagen über deine Religion, Spirituelles oder deine ethischen Ansichten)
  • Aktualisierungen mit Datum und Unterschrift

Tipp: Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findest du Textbausteine und Formulierungshinweise für deine Patientenverfügung.

Muss ich meine Patientenverfügung vom Notar beglaubigen lassen?

Deine Patientenverfügung ist auch ohne Notar gültig. Mit deiner Unterschrift ist sie bereits rechtskräftig. Kannst du nicht mehr selbst unterschreiben, macht ein notariell beglaubigtes Handzeichen die Patientenverfügung wirksam.

Wenn du ganz sichergehen willst, kannst du deine unterschriebene Patientenverfügung natürlich dennoch beim Notar beglaubigen lassen. Der Notar überprüft deine Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit. Er bestätigt rechtswirksam, dass du die Entscheidung für die Patientenverfügung vollumfänglich treffen konntest. So räumst du eventuelle Zweifel aus dem Weg.

Wie viel kostet die Patientenverfügung?

Erstellst du deine Patientenverfügung mithilfe der Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder einer anderen kostenlosen Vorlage, bezahlst du dafür nichts. Für die dringend empfohlene Beratung musst du allerdings in manchen Fällen aufkommen. Gestaltest du die Patientenverfügung mit einem Rechtsanwalt oder Notar, fallen Kosten für diese Dienstleistungen an.

Tipp: Frage nach einem Kostenvoranschlag, um herauszufinden, wie viel du für die Hilfe bei deiner Patientenverfügung bezahlen musst.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Wenn nichts anderes in ihr angegeben ist, gilt deine Patientenverfügung unbegrenzt. Du kannst aber auch festlegen, dass deine Patientenverfügung ihre Gültigkeit nach einer bestimmten Zeit verliert und du sie danach erneuerst. Manche Menschen tun das, um regelmäßig darüber nachzudenken, ob sie noch dasselbe wollen wie zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Verfügung verfasst haben.

Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Die Gültigkeit deiner Patientenverfügung endet auch, wenn du sie widerrufst. Das kannst du ganz einfach formlos tun. Am besten widerrufst du schriftlich, damit dokumentiert ist, dass dein Wunsch jetzt ein anderer ist. Aber auch mündlich oder durch entsprechendes Verhalten kannst du verdeutlichen, dass du deine Meinung geändert hast – zum Beispiel vor einer Operation oder nach der Diagnose einer schweren Krankheit. Voraussetzung ist, dass du immer noch einwilligungsfähig bist. Keine Sorge: Vermuten deine Ärzte, Betreuer und Angehörigen, dass du deinen Willen geändert hast, prüfen sie dies sorgfältig.

Wie oft kann ich meine Patientenverfügung erneuern?

Du kannst deine Patientenverfügung beliebig oft erneuern. Dazu brauchst du sie nicht jedes Mal neu aufzusetzen. Aktualisiere das Schriftstück einfach, indem du die entsprechenden Änderungen einfügst und eigenhändig unterschreibst.

Wo hinterlege ich meine Patientenverfügung?

Um deiner Patientenverfügung Folge leisten zu können, benötigen deine künftigen Ärzte Zugriff auf das Schriftstück. Diesen kannst du ihnen auf verschiedene Weise gewähren:

  • Option 1: Du registrierst deine Patientenverfügung gegen eine kleine Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Verlierst du deine Einwilligungsfähigkeit und brauchst du einen gesetzlichen Betreuer, prüft das Gericht diese Datenbank.
  • Option 2: Du lässt deine Patientenverfügung von einem privaten Anbieter deiner Wahl verwahren. Von diesem bekommst du eine Hinweiskarte, auf der vermerkt ist, wo sich deine Patientenverfügung befindet.
  • Option 3: Du bewahrst deine Patientenverfügung selbst auf und führst einen Hinweis auf den Verwahrungsort mit dir. Informiere auch eine oder mehrere vertraute Personen darüber, wo sich die Patientenverfügung befindet.

Wie stelle ich sicher, dass mein Wille berücksichtigt wird?

Deine Ärzte sind dazu verpflichtet, die Festlegungen in deiner Patientenverfügung zu berücksichtigen. Andernfalls machen sie sich der Körperverletzung strafbar. Es gibt jedoch Situationen, in denen schwierig zu ermitteln ist, was du gewollt hättest. Dazu führen beispielsweise unklare Formulierungen oder Situationen, die du in deiner Patientenverfügung nicht beschrieben hast.

Möchtest du, dass in einem solchen Fall eine Person entscheidet, die dich gut kennt? Dann kannst du deine Patientenverfügung von deinem Partner, einem Familienmitglied oder sonstigen Vertrauten umsetzen lassen. Dazu braucht die entsprechende Person eine Vorsorgevollmacht von dir.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Anders als viele denken, legst du in einer Patientenverfügung nicht fest, wer im Falle deiner Einwilligungsunfähigkeit über die weitere Behandlung entscheidet. Du bestimmst lediglich, welche medizinischen Maßnahmen deine Ärzte anwenden sollen und welche nicht. Mit einer Vorsorgevollmacht hingegen verfügst du, dass eine von dir gewählte Person deine Patientenverfügung umsetzen oder über deine Behandlung entscheiden soll. Ideal ist deshalb eine Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.


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