Rechtlicher Betreuer – eine verantwortungsvolle Aufgabe

Ein rechtlicher Betreuer springt ein, sobald eine volljährige Person allein nicht mehr in der Lage ist, ihre alltäglichen Aufgaben zu bewältigen. Man kann ehrenamtlich die Betreuung eines Angehörigen übernehmen oder als Berufsbetreuer von einem Gericht für die Betreuung Fremder bestellt werden.

Zwei Frauen an einem Tisch mit Dokumenten
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Die Aufgaben eines Betreuers sind vielfältig, denn in erster Linie geht es darum, eine Person bei der Alltagsbewältigung zu unterstützen. Das kann vom Einkaufen über die Begleitung zu Amtsterminen bis hin zur Fürsorge reichen. Es gibt keine konkrete Ausbildung, die darauf vorbereitet. Vielmehr entscheiden die persönliche Eignung und der Wille zur Fortbildung, der mit dem Besuch entsprechender Lehrgänge bewiesen werden kann.

Zusammenfassung

  • Personen, die nicht im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, werden gesetzlich betreut.
  • Angehörige, Berufsbetreuer sowie Mitarbeiter in Betreuungsbehörden können gesetzlicher Betreuer einer Person werden.
  • Das Betreuungsgericht entscheidet über die Notwendigkeit einer Betreuung und prüft regelmäßig, ob der Betreuer im Sinne der betreuten Person handelt.

Wann wird eine Betreuung notwendig?

Generell wird eine Person zur Betreuung vorgeschlagen, wenn der Verdacht besteht, dass sie sich nicht (oder nicht mehr) um ihre alltäglichen Erledigungen kümmern kann. Dazu gehören zum Beispiel Verpflichtungen wie Amtsbesuche, finanzielle Geschäfte, Mietangelegenheiten, aber auch ganz einfache Dinge wie der Einkauf im Supermarkt. In dem Fall übernimmt diese Aufgaben ein rechtlicher Betreuer mit den nötigen Vollmachten.

Häufig tritt der Bedarf einer Betreuung im hohen Alter auf. Aber auch bei psychischen Krankheiten, Drogen- oder Alkoholsucht und körperlicher oder geistiger Behinderung kann eine Betreuung nötig werden.

Das ausschlaggebende Kriterium ist immer, ob die betroffene Person noch im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten ist und wichtige Entscheidungen selbst treffen kann. Trifft das nicht zu, wird vom Gericht ein rechtlicher Betreuer beziehungsweise Vormund bestellt.

Wer entscheidet über Betreuung und Betreuer?

Die zuständige Behörde ist das Betreuungsgericht. Es prüft im ersten Schritt, ob die Betreuung tatsächlich nötig ist und bestimmt gegebenenfalls eine Person, die diese Aufgabe übernimmt. Ohne die gerichtliche Bestellung ist die Betreuung nicht rechtmäßig.

Der Antrag auf gesetzliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen, aber auch von Dritten, wie zum Beispiel Ärzten oder Pflegepersonal, gestellt werden. Liegt ein entsprechender Antrag vor, werden zuerst die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie offiziell gesetzlicher Betreuer der Person werden wollen. Das Betreuungsgericht überprüft dann im nächsten Schritt die Eignung der Person.

Kommt kein Familienangehöriger infrage, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Eine andere Möglichkeit ist, dass die zu betreuende Person selbst einen Betreuer vorschlägt oder vorher bereits in einer rechtlich wirksamen Betreuungsverfügung festgelegt hat.

Der rechtliche Betreuer wird zunächst für sechs Monate bestellt. Danach prüft das Gericht, ob die Betreuung weiterhin nötig ist und ob der eingesetzte Betreuer seine Pflichten und Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt und stets im Sinne der betreuten Person handelt.

Gesetzlicher Betreuer – Aufgaben und Pflichten

Die Aufgaben, die ein Betreuer übernimmt, unterscheiden sich von Fall zu Fall. Sie werden individuell vom Betreuungsgericht festgelegt, indem es entscheidet, in welchen Bereichen die betreute Person Unterstützung braucht. So kann sich die Betreuung nur auf einen Bereich konzentrieren, zum Beispiel die Regelung der Finanzen, oder aber alle möglichen Betreuungsfelder umfassen.

Ganz allgemein kann ein gesetzlicher Betreuer folgende Aufgaben übernehmen:

  • Finanzen: Kontoführung, Anträge für Sozialleistungen, Mietzahlungen, Schuldentilgung, Steuererklärung
  • Gesundheit: Krankenkassenleistungen, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Pflegeleistungen
  • Leben: Wohnungssuche, Umzug, Aufenthaltsbestimmung
  • Kommunikation: Öffnen von Post und E-Mails, Erledigung von Anrufen

Gut zu wissen: Eine betreute Person ist nicht automatisch geschäftsunfähig. Ein einfaches Betreuungsverhältnis ist zunächst nur zur Unterstützung gedacht. Erst wenn der Betreute vom Gericht für geschäftsunfähig erklärt wird, kann der Betreuer die Rechtsgeschäfte für diese Person übernehmen.

Wie kann man gesetzlicher Betreuer werden?

Es gibt keine offizielle Ausbildung für Berufsbetreuer. Jeder kann sich beim Betreuungsgericht bewerben und bei vorhandener Eignung als rechtlicher Betreuer bestellt werden. Dafür werden folgende Dokumente verlangt:

  • Nachweise über Ausbildung und Berufserfahrung
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • gegebenenfalls weitere Dokumente, die die persönliche Eignung belegen

Es ist von Vorteil, wenn sich der Bewerber bereits in den entsprechenden Rechtsgebieten (zum Beispiel Betreuungs- und Sozialrecht) auskennt und eine medizinische oder psychologische Ausbildung sowie Erfahrung mit Behördengängen hat. Aus diesem Grund arbeiten vor allem ausgebildete Erzieher, Pfleger sowie Sozialarbeiter und Sozialpädagogen haupt- oder nebenberuflich als Berufsbetreuer.

Etwas anders sieht es aus, wenn ihr gesetzliche Betreuer für Angehörige werdet. In diesem Fall erfolgt die Betreuung ehrenamtlich und die Fachkenntnisse sind nicht ausschlaggebend. Das Betreuungsgericht geht davon aus, dass ihr allein aufgrund eurer persönlichen Bindung stets zum Wohl des Betreuten handelt und euch gegebenenfalls Rat und Unterstützung von Fachleuten holt.

Es ist auch möglich, dass sich mehrere Angehörige die Betreuung teilen und sich jeweils auf nur einen Bereich konzentrieren. Diese Lösung mindert die Belastung einer Einzelperson, die ja oftmals noch einem Vollzeitberuf nachgeht, und hat den Vorteil, dass man sich beraten kann, bevor man schwierige Entscheidungen trifft.


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